wenn du über deinen anrechnungsfreien betrag verdienst ist ist die anrechnung als solches nicht zu beanstanden.. du machst es dir aber etwas zu kompliziert.

bei einem nebenjob verdienst du ja in der regel kein geld, wenn du nicht arbeitest. folglich kann dir auch nichts abgezogen werden. demnach liegst du bei der berechnung von 35,60 € richtig!

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ich würde dringend einen befangenheitsantrag stellen..

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bei 705 € könnte es sein, dass Dir doch noch etwas zusteht. habt ihr gütertrennung oder dergleichen? weil wenn nicht und das haus während eurer ehe gekauft wurde, dann gehört dieses euch beiden. selbiges trifft auch auf die mögbel zu.

was die neue wohnung angeht... erkundige dich nach den höchstgrenzen am heimatort. aufpassen hier ist die kaltmiete maßgeblich und nicht die warmmiete..

suche dir eine wohnung.. wenn die warmmiete + 374 € deine 705 € übersteigen, stehen dir leistungen zur grundsicherung zu und 331 € miete ist nicht wirklich viel! nur ein 1iger € reicht damit du anspruch hast.. mit diesem anspruch steht dir dann auch eine komplette erstausstattung und kaution zu, die kaution dann als darlehen! die umzugskosten leider nicht... du bist nicht verpflichtet wohngeld zu beantragen dir steht es frei ob du grundsicherung oder wohngeld beantragst... bei wohngeld hast du aber keinen anspruch auf erstausstattung etc.... auch wenn derHans gerne anderes behauptet!

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Natürlich hast Du unter bestimmten Umständen anrecht auf ALG2 Das trifft aber nur zu, wenn es dir nicht zugemutet werden kann bei deiner mutter einzuziehen. sprich kein platz etc., aber auch dies gilt nur bis du 26 bist...

solltest du kein bafög bekommen, steht dir ohne wenn und aber alg2 zu...

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  1. bis zum 25 Lebensjahr kann dir zugemutet werden, dass du weiterhin bei deinen eltern lebst... ausnahmen gibt es hier, ausnahmen gibt es hier, aber auch nur unter ganz bestimmten umständen...

  2. selbst alg2 steht dir nur unter bestimmten umständen zu. hast du schon bab beantragt?

  3. wie hat das jobcenter denn begründet?

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die frage die ihc mir stelle ob die forderung des umzuges überhaupt gerechtfertigt ist...

wie groß ist denn die wohnung? wie teuer ist denn die wohnung?

wie groß darf sie laut jobcenter sein? und wie teuer darf sie laut jobcenter sein?

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also folgendes.. grundsätzlich besteht ein anspruch auf alg 2, wenn deine freundin kein bafög bekommt. bafög wäre hier grundsätzlich auch denkbar, da die wohnung der eltern durch diesen vorfall unzumutbar wird.

wenn kein bafög gewehrt wird, besteht ein anspruch auf alg2. es besteht auch ein anspruch auf alg2 in der bearbeitungszeit des bafögsantrages... dann muss aber auch berücksichtigt werden, dass es die eltern bei schülern bzw. bis die erste ausbildung abgeschlossen ist, ihrem kind gegenüber unterhaltspflichtig sind. gehen die eltern arbeiten kann es sein, dass sie unterhalt bezahlen müssen...

grundsätzlich gilt bei einem anspruch auf alg 2 374€ Regelleistung + die Kosten der Unterkunft Außerdem Umzugskosten und Kaution.. was ja in dem Fall nicht ganz uninteressant ist...

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bei einer umschulung hast du ja bereits anspruch, dass die fahrtkosten übernommen werden.. demnach gehe ich mal davon aus, dass die breits vom leistungsträger übernommen wurden. demnach hast du so oder so keinen anspruch dieses geltend zu machen..

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HILFE! Jobcenter-Die ziehen so viel ab-weiss nicht wie ich klar kommen soll!

Hallo,

mir ist gerade ziemlich schlecht geworden, als ich den neuen bescheid vom amt geöffnt habe. ich bin alleinerzeihend, arbeite halbtags und seit der trennung von 9 monaten auf das hartz 4 angewiesen. Zu meinen lohn bekam ich jeden monat( das war der festbescheid von vor 9 monaten) zusätzlich 620 euro. dann gab es einen monat wo ich 50 euro mehr verdient habe-zack haben sie den bescheid auf 570 runtergestuft. dann gab es im dezember weihnachtsgeld von 350 euro. Das haben sie mir im januarbescheid mitgeteilt, das sie mir monatlich 50 euro abziehen( mehr sei nicht möglich da es sonst meine lebensituation nicht zulassen wüde). also nur noch 520 jeden monat, ok. Dann gab es von dennen eine überzahlung, weil die sich verrechnet hatten und es werden weiterhin 200 euro abgezahlt.komme schon gar nicht mehr klar. Aber die letzten 3 monate waren dann immer 480 auf dem konto. Bin gerade noch klar gekommen( Lohn ist ja wieder gelich geblieben). dann habe ich im märz eine steuerrückzahlung bekommen-welches die pfändungsstelle mir komplett weggenommen hat und ich nichts von hatte. das amt teilt das auf 6 monate( das weihnachtsgeld wird auch noch abgezogen) und ich bekomme von ursprünglichen 620 euro nur noch 280 euro die nächsten monate. das sind 360 euro weniger. Wie soll ich den klar kommen? weihnachtsgeld wird nur mit 50 euro berechnet-da es sonst finanzielle schwierigkeiten gibt-aber finanzamtgeld können die mir so viel abziehen? Jetzt weiss ich nicht wie ich was bezahlen soll. Miete , strom und telefon-dann bleiben für 3 personen den ganzen monat 350 euro übrig. Können die nicht in so einer situation statt 6 monate, auf 12 monate erhöhen? ich meine, es muss doch gesichert sein das ich dennoch über die runden komme? Mehr arbeiten geht nicht mit einem kleinkind und ein schulkind-bitte, weiss echt nicht wie ich mit 300 euro weniger klar kommen soll.

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Ich kann Dir hier mit bestimmtheit sagen, dass hier bei Weitem nicht alles Kosche abgelaufen ist... Lass Dich von den Antworten wie vom Hans nicht verwirren... Ich kann Dir nur empfehlen, dass Du Dich mit Deinem Problem an ein Forum wendest wo wirklich Fachleute Dir bei der Berechnung helfen. Das FOrum nennt sich www.hartz.info

Wenn Du dir Möglichkeit hast Deine Bescheide einzuscannen, dann tue es bitte und schwärze sämtliche Kontaktdaten des Centers und von Dir. und stell die auch gerade da mit hoch....

Ich hoffe, dass es mir hier niemand übel nimmt einen solchen Fall weiterzuleiten. Denke, wenn da Kinder im Spiel sind sollte man vielleicht andere Maßnahmen ergreifen...

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Erst einmal sdie Frage wie alt du eigentlich bist. Solltest Du nicht volljährig sein, müssen Deine Eltern dieses bei der Schule beantragen.

Sehr geehrte Herr, ich hätte die Möglichkeit eine Freundin über das Wochenende vom 17.05.-20.05.2012 nach Paris zu fahren. Die Urlaubseinwilligung habe ich von Seiten des Betriebes bereits erhalten. Nun bräucchte ich eine Dispens für den Donnerstag Morgen von der Schule, weil ich dadurch natürlich auch nicht am Unterricht teilnehmen könnte. Natürlich bin ich gewillt den verpassten Lehrstoff schnellstmöglichst nachzuholen. Von Seiten meines Ausbildungsbetriebes würde auch keine Probleme bestehen, was Sie natürlich telefonisch überprüfen können.

Über eine positive Antwort würde ich mich natürlich sehr freuen.

Freundliche Grüße

Würde dies ganze persönlich EInreichen und den guten Mann noch mit ner Ansichtskarte vom Eifelturm versuchen zu bestechen...

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Du kannst Mietvertrag ODER Mietbescheinigung abgeben. Mietbescheinigung muss dann aber vom Vermieter unterschrieben sein. Was in Deinem Fall Dein Vater ist, da Du nur einen Untermietvertrag hast.... Der Untermietvertrag ist völlig ausreichend und sollte dem Amt für ständige Mietzahlung genügen...

EIne Mietbescheiniung ist nicht dringend erforderlich. Der Mietvertrag darf auch nicht kopiert werden. Hier gilt ausnahmslos vorlegen und wie mit nach Hause nehmen.. DIe Forderung von beidem wird gerne von dern Jobcentern gemacht, ist aber nicht zulässig! Die können sich die Daten aus dem Mietvertrag entnehmen!

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Da es hier wohl um die Akteneinsicht beim Jobcenter geht, hast Du eine viel bessere Möglichkeit da aktiv zu werden. Wende Dich den für Dein Bundesland zuästingen Datenschutzbeauftragten. Die sind meist per Email bzw. Kontaktformular auf der Internetseite erreichbar. Beschwere Dich dort und das Jobcenter wird demensprechend aufgefordert aktiv zu werden bzw. werden abgemahnt.

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Also an Deiner Schilderung kann ich noch keinen Betrug feststellen... Nur weil er sich überwiegend bei Dir aufgehalten hat, hat er dennoch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung....

Ganz dringend zum Anwalt gehen!!!

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Dir Vorfwürfe zu machen ist nicht der Richtige Weg und jeder der Dir hier einen dummen Spruch an Kopf wirft muss man Fragen wo er sein Gehirn gelassen hat! Unter aller Kanone...

Ich habe keine Ahnung in welcher Stadt du Wohnst... Die richtige Anlaufstelle für Dich ist die Caritas, Diakonie oder ProFamilia. Die können Dich in all Deinen Belängen unterstützen. DIr auch bei Deinen Eltern mit Tat und Rat zur Seite stehen.

Wenn Du nicht weißt wohin Du dich wenden sollst oder wie Du dich findest. Meld mal Deinen Wohnort bitte, dann kann man dir Adressen geben. Der Vertrauenslehrer an Deiner Schule ist auch eine erste Ansprechstelle.

Kopf hoch! Wird schon...

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das ist so nicht richtig... du hast die möglichkeit freunde eingeschränkten zugang zu gewähren.... findest du wie folgt..

Kleine Feld neben der Starseite.. dort gibt es dann zur Auswahl Konto- und Privatsphäreneinstellung. Hier Privat auswählen.... runterscrollen zu Blockierte User und Anwendungen ... anklcken....

Dort findest Du oben einen Bereich der sich: Freunde zu deiner eingeschränkten Liste hinzufügen schimpft.. dort kannst Du eine Liste bearbeiten... hier kannst Du einstellen dass bestimmte Freunde nur beschränkten Zugriff haben...

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Kosten der Wohnungssuche sind Umzugskosten.. Diese Kosten muss das Jobcenter übernehmen, wenn ein Grund für den Umzug besteht...

Beim zuständigem Jobcenter Übernahme der Umzugskosten beantragen. Hier mit Begründung der Arbeitsaufnahme...

Umzugskosen sind unter anderem: Transporter unter umständen sogar Umzugsfirma Maklergebühren etc.

Das gilt auch für die Besichtigung einer Wohnung. Hier solltest Du aber mehrer Besichtigungstermine haben....

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  1. Auch eine Ohrfeige ist geschlagen... vor allem wenn sie diese Wirkung hat.
  2. Es gibt nie einen Grund oder eine Entschuldigug seine Partnerin zu schlagen...

Du darfst sie auf keinen Fall unter Druck setzen... sei einfach für sie da und höre ihr zu und gib ihr den einen oder anderen Rat aber durch die Blume. Das einzige was du machen darfst ist ihr sagen, dass Du Dir sorgen um sie machst..... Druck machen führt nur dazu, dass Sie sich weiter verschließt.. Sie muss die Entscheidung alleine Treffen.. man kann sie nur auf diesem Weg unterstützen, auch wenn es bedeutet, erst mal weiter stiller Beobachter zu sein.

Schau die nächste Zeit vielleicht mal nen Film an mit Ihr zusammen, wo eine Frau misshandelt wird und teile ihr nen Tag später Deine Sorgen mit.

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