Wie kann ich den Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit wechseln?

Hallo, mache seit dem 01.08.18 eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration in einem kleineren Betrieb (14 Personen). Arbeite dort jedoch schon seit Januar letzten Jahres.

Verstehe mich mit allen Kollegen echt gut und irgendwie mag mich jeder und ich kann mit fast jedem reden, aber das Vorgesetztenverhalten (Prokurist und Chef) ist wirklich komplett fehl am Platz.

Ich werde eingesetzt wie ein fertig ausgebildeter Mitarbeiter, übernehme Aufgaben, die kein anderer lösen kann (Softwareentwicklung), fahre alleine zu Kunden und das klappt auch alles gut, die Kunden sind immer zufrieden, meine Mitarbeiter auch. Aber der Chef und der Prokurist behandeln mich trotzdem wie die Ausgeburt der Inkompetenz. Schlagen mir Dokumente aus der Hand (ich weigere mich aber stets die dann aufzuheben), drehen mir Worte im Mund um und erklären mir dann, wie wenig ich doch weiß. Werde mit Arbeit zugeballert, aber angemeckert, falls irgendwelche Kleinigkeiten (und ja es sind wirklich Kleinigkeiten) nicht so sind, wie sie sein sollten. Habe sie natürlich auch nicht beigebracht bekommen.

Lerne natürlich auch nichts Neues, weil es ja finanziell viel sinnvoller ist, mich direkt möglichst viel alleine(!) im Außendienst einzusetzen (ich koste wenig, Kunden zahlen aber sehr viel).

Achja und dazu arbeitet meine (jetzt) Ex-Freundin auch da in der Hotline. Haben jetzt nur noch ne reine Sxbeziehung, will sie aber eigentlich gar nicht mehr sehen, was am gleichen Arbeitsplatz relativ schwer ist. Ist auch nicht wirklich die optimale Umgebung, um mich weiterzuentwickeln. (Ja, da bin ich selber für verantwortlich, macht es aber nicht besser, gelernt habe ich Folgendes: never fuk the company)

Habe mir einen neuen Arbeitgeber gefunden, muss jedoch jetzt aus meinem Ausbildungsverhältnis raus. Glaube nicht, dass mein Chef einem Aufhebungsvertrag zustimmen würde, da ich ihm für nen Azubi bisher wirklich gute Einnahmen eingebracht habe.

Werde es zwar probieren, aber das Ergebnis kann ich mir bereits vorstellen.

Kann zwar innerhalb von nem Monat kündigen, dann aber nur die Ausbildung abbrechen, oder einen anderen Beruf aufnehmen.

Am 01.06 soll ich im neuen Betrieb anfangen.

Nun habe ich folgende Pläne:

A: Aufhebungsvertrag (optimal, aber unwahrscheinlich)

B: Den neuen Betrieb bitten, als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung weitermachen zu dürfen (trotzdem im 2. Lehrjahr). (Würde ja dann meinen Ausbildungsberuf wechseln, aber trotzdem ein fast identisches Tätigkeitsgebiet haben und trotzdem wie ein Systemintegrator eingesetzt werden. ;) )

Folgende Dinge sind mir wichtig:

  • Keine Schadensersatzzahlungen
  • Im zweiten Lehrjahr weitermachen, nicht neu anfangen

Sorry für meine RTL-2 Nachmittagsprogramm-reife Geschichte. :P

Ich freue mich über alle Ratschläge und bedanke mich bei euch allen ganz herzlich.

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Wenn dir tatsächlich Dokumente aus der Hand geschlagen werden und du nur als Arbeiter missbraucht wirst, ohne ausgebildet zu werden, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung deinerseits auch nach der Probezeit. Denn gerade das Recht auf Ausbildung ist ein zusätzliches Recht, das du als Lehrling hast.

Hierfür würde ich mit den entsprechenden Ämtern schauen. Wenn du minderjährig bist, solltest du auch deine Eltern mit einbeziehen.

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Er hat seinen Tod vorgetäuscht, um die letzten sechs Monate, die Wilson aufgrund seiner Krebserkrankung noch geblieben sind, mit ihm zu verbringen (andernfalls hätte er eine Reststrafe in Haft absitzen müssen...).

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Gemäss §1569 BGB gilt der Eigenverantwortungsgrundsatz. Der besagt, dass beide Expartner angehalten sind, so schnell wie möglich auf eigenen Beinen zu stehen.

Das Problem ist Folgendes: Bleibt ein Ehepartner zuhause und kümmert sich um Haushalt und Kinder, so wäre es unfair, ihn einfach ohne Mittel dastehen zu lassen, denn der Arbeitende hat davon profitiert, dass sich zuhause gekümmert wurde.

Ein nachehelicher Unterhalt kann also nur eingefordert werden, wenn der geringer verdienende Ehepartner bedürftig ist und nicht selbstverschuldet in diese Lage geraten ist. Verdient deine Ex gut, musst du ihr nichts zahlen, nur weil das weniger ist.

Es gibt aber Gründe, warum längere Zahlungen gefordert werden können, mitunter lebenslange:

  • Kümmert sich der Ex-Partner alleine um kleine Kinder, so kann er weiterhin nicht arbeiten gehen. Sind die Kinder älter, wird es irgendwann zumutbar, zumindest Teilzeit zu arbeiten. (§1570 BGB)
  • Ist der Ex-Partner aufgrund ihrer körperlichen Situation arbeitsunfähig, so muss Unterhalt gezahlt werden (§1571 und §1572 BGB)
  • Den Teil mit der Arbeitslosigkeit habe ich oben schon erwähnt, siehe hierzu auch §1573
  • Aufgrund Notwendigkeit einer Aus- oder Fortbildung (§1575)

Was mir schleierhaft ist, ist wie dein Anwalt auf 11 Jahre kommt. Es kann überhaupt noch nicht gesagt werden, wie lange die Zahlungspflicht bestehen wird. Die Verpflichtungssituation kann sich auch nachträglich noch ändern.

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Dass du für die ersten Tage freiwillig ein Attest besorgt hast, ändert nichts daran, dass du für die übrigen Tage ein Attest einreichen musst. Es ist völlig normal, dass eine Krankschreiben mal verlängert werden muss, wäre ja noch schöner, wenn Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt machen können, was sie wollen.

Sei mir der Lösung über die Urlaubstage lieber froh. Man kann so etwas auch mit einer Abmahnung regeln.

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Der ist auf 100 tot, ein schlafender Vogel ruht weder am Boden, noch in dieser Position.

Tote Tiere - tote Vögel insbesondere - sollte man übrigens auf keinen Fall anfassen wegen diverser übertragbarer Krankheiten.

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Indem du die Ausgabe der Images-Tabelle auf das entsprechende Attribut beschränkst.

Ich nehme an, du machst einen INNER JOIN, in der Bilder-Tabelle sind dann alle Bilder eines Primärschlüssels der Beitragstabelle als Fremdschlüssel gespeichert, heisst, die Bilder füllen die Spalten. Dann wählst du einfach nur den Namen der ersten Spalte.

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Wenn du sagst, du fändest es unpassend, wenn jemand dich über den Tod eines deiner Angehörigen bewitzeln würde, ist das deine eigene Definition und daraus ergibt sich deine persönliche Grenze.

Andere ziehen diese Grenze eben anders.

Objektiv betrachtet müsste man sich bei deinem Beispiel eher fragen, wie der Tote wohl zu seinen Lebzeiten über die Aussage gedacht hätte.

Des Weiteren musst du folgende Relativierung anbringen: Ziehen Neonazis den Holocaust in den Schmutz, würde dich das doch auch empören? Warum sollte es dann besser sein, wenn Rapper das machen? Weil es mit Musik kombiniert ist? Die Nationalsozialisten hatten auch Lieder, da war das Horst-Wessel-Lied, da waren die ersten beiden Strophen der Nationalhymne, die SS hatte zahlreiche Marschlieder...

Wenn du sagst, Humor sollte unbegrenzt sein, ok, dann kannst du aber auch kaum deine eigenen Grenzen anbringen wollen.

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Java lebt noch lange weiter

Zunächst einmal muss man sehen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Android-Apps auf Java basiert. Diverse wichtige IDEs wie IntelliJ verkaufen sich offiziell als JavaIDE.

Des Weiteren wird Java (oder die Unternehmensversion "Spring") für das Backend gerne und weitreichend benutzt. Java-Entwickler befinden sich in einer sehr hohen Gehaltsklasse und das ist nicht der Fall, weil sie keiner mehr braucht.

Was irgendwann aussterben wird, ist Java für Front-End-Development. Hier gibt es inzwischen einfachere und effizientere Wege, an's Ziel zu gelangen.

Des Weiteren dürfte sich Java im Hinblick auf Oracles neues Lizenzmodell eher zu einer Sprache für Unternehmen als für Privatpersonen wandeln. Nichtsdestoweniger hindert gerade die Bedeutung von Java im Unternehmen es am Aussterben.

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Oh ja, ich musste ebenfalls mal Co-Amoxicilin nehmen und mein Geschmackssinn war bis ca. zwei Wochen nach der Einnahme hinüber.

Am schlimmsten war es bei fettigen Dingen, da diese bitter geschmeckt haben.

Süsse Dinge habe derart übersüsst geschmeckt, dass es einen fast nach hinten umgehauen hat. Ganz schlimm war es bei Getränken wie Cola.

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Der grundlegende Vegetarismus als Definition besagt, dass Vegetarier nichts konsumieren, für das ein Tier getötet werden musste.

Die Definition ist freilich wage, da die industrielle Ernte von Obst, Gemüse usw. auch seine Toten nach sich zieht.

Da die Gewinnung der Milch möglich ist, ohne ein Tier zu töten, ist das Verbot des Milchtrinkes so oder so aber kein Bestandteil des Vegetarismus.

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Kommt darauf an:

Wenn du nur OpenOffice beherrscht, also implizit zugeben musst, dass du von MS Office keine Ahnung hast, ist das ein Nachteil.

Beherrscht du hingegen beides, kannst du das ruhig hervorheben, im schlimmsten Fall - darauf wird es hinauslaufen - interessieren deine OpenOffice-Kenntnisse keinen.

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Ich würde mich eher fragen, warum die "Mitarbeiter" den Computer zurücknehmen sollten, wo doch Softwareprobleme in der Regel von Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen sind.

Und dann stellt sich noch die Frage der Beweispflicht im Bezug auf die "illegale" Verarbeitung deiner Daten. Zumal das reine Anschauen ohne Wiederveröffentlichung häufig nicht als illegal im Sinne der Datenschutzgesetze gewertet werden kann.

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Beides

Das hängt davon ab, worauf der Täter gezielt hat. Hat er beispielsweise auf den Körper des Opfers gezielt, daneben getroffen und das Holzbein erwischt, ist es eine versuchte Körperverletzung oder gar ein versuchtes Tötungsdelikt.

Ob schwere oder gefährliche Körperverletzung, sowie Mord oder Totschlag lasse ich mal beiseite.

Bezüglich der Sachbeschädigung, die objektiv vorliegt, stellte sich die Frage, ob ein bedingter Vorsatz bejaht werden kann, oder ob es noch als fahrlässig gilt. Faktisch würde die Tat wegen Geringfügigkeit und allfälliger Konkurrenzfragen wohl nicht weiter gerichtlich verfolgt.

Hat der Täter auf das Holzbein gezielt, stellt sich die Frage, ob er wusste, dass es ein Holzbein ist. Wenn nein, läge der untaugliche Versuch einer gefährlichen Körperverletzung vor. Ein untauglicher Versuch liegt dann vor, wenn eine versuchte Straftat aus Gründen, die nicht in der Macht des Täters liegen, gar nie erfolgreich zu Ende hätte geführt werden können. Das Paradebeispiel dafür ist der Schuss auf eine Leiche. Da wir ein Schuldstrafrecht haben, kann es einem Täter nicht durchgehen gelassen werden, wenn er auf eine Leiche schiesst, die er für lebend hält. Nichtsdestoweniger kann er an einer Leiche ein Tötungsdelikt nicht mehr erfolgreich ausführen.

Eine Sachbeschädigung läge in so einem Fall nicht vor, da der Täter ohne Wissen um das Holzbein nicht im Ansatz davon ausgehen konnte, dass er eine Sachbeschädigung begehen könnte, das wäre dann maximal fahrlässig, wohingegen die Sachbeschädigung aber ein reines Vorsatzdelikt ist.

Der untaugliche Versuch kann juristisch im Vergleich zum tauglichen Versuch zu einer Strafmilderung führen, muss aber nicht, das liegt in den Händen des Richters. Ein Holzbein (oder jegliche andere Prothese) ist aber eher selten, dementsprechend ergibt die Wahrscheinlichkeitsrechnung wohl keine Strafmilderung.

Die letzte Möglichkeit ist, dass der Täter um das Holzbein gewusst hat und vorsätzlich eine Sachbeschädigung durch Schussabgabe darauf begannen hat. Diese würde dann bestraft, zusätzlich stellt sich die Frage, ob ein Gefährdungsdelikt vorliegen könnte.

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