Jeder Schuldner, der zahlungsunfähig ist und nicht kürzlich schon ein Insolvenzverfahren beendet hat (Erteilung RSB), kann ein Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen.
Mit Eröffnung des Verfahrens beginnen 2 Verfahren, welche nebeneinander laufen: zum einen das Insolvenzverfahren, zum anderen das Restschuldbefreiungsverfahren. Insgesamt dauert das Verfahren 6 Jahre. Im eröffneten Verfahren können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und wird Vermögen verwertet. Nach Abschluss beginnt bzw. verbleibt nur noch das RSB-Verfahren, welche nicht mehr weitere 6 Jahre sondern z. B. nur noch 4 Jahre beträgt. Dies hängt von der Dauer des Insolvenzverfahrens ab.
Nach 6 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt, wenn der Schuldner sich in der gesamten Zeit wohl verhalten hat, keine weiteren Verbindlichkeiten eingegangen ist und sonst auch alles getan hat, dass er den Gläubigern nicht durch sein tun schadet. Bzw. er würde dann letztendlich nur sich schaden, weil ihm dann die Restschuldbefreiung versagt werden kann.