anzeigen und eine einstweilige verfügung beantragen, dann darf er dir innerhalb von 100 metern nicht mehr zu nahe kommen und muss auch von deiner wohnung wo du lebst ein abstand von 80 metern halten, hält er sich nicht dran, kann er mit einer Freiheitstrafe rechnen.
Am besten du zeigst ihn heute noch an, weil er dich massiv bedroht!