Dieses Thema wurde im Rat des Islamischen Fiqh (Majma’ Al-Fiqh Al-Islami) erörtert, das folgendes Fatwa herausgegeben hat:

1. Es ist erlaubt, Organe von einem Körper in einen anderen zu verpflanzen, solange man sicherstellt, daß der Nutzen dieser Operation einen möglichen Schaden überwiegt. Voraussetzung ist dabei, daß man dadurch ein ausgefallenes Organ ersetzt, seine äußere Gestalt oder seine ordnungsgemäße Funktionalität wiederherstellt oder Mißbildungen bzw. Entstellungen korrigiert, die die Ursache von physischem oder psychologischem Streß sind.

2. Es ist erlaubt, Organe von einem Körper in einen anderen zu verpflanzen, wenn es sich dabei um ein Organ handelt, das sich normalerweise selber regeneriert, wie die Haut oder Blut. Voraussetzung ist dabei, daß der Spender reif und sich im Klaren darüber ist, was er macht, und daß alle anderen Bedingungen der Scharî’ah beachtet werden.

3. Es ist erlaubt, nur einen Teil eines Organs zu benutzen, das aus gesundheitlichen Gründen entfernt wurde, um damit einer anderen Person zu helfen, wie beispielsweise die Hornhaut, die wegen einer Krankheit entfernt wurde.

4. Es ist harâm, ein lebenswichtiges Organ zu verpflanzen, wie das Herz einer noch lebenden Person in den Körper einer anderen zu transplantieren.

5. Es ist harâm, ein Organ einer lebenden Person zu verpflanzen, wenn dadurch eine für das Leben essentielle Funktion verloren werden könnte, obwohl das Leben selbst nicht direkt in Gefahr ist, beispielsweise die Hornhaut beider Augen entfernen. Organtransplantatio nen, die nur eine teilweise Beschädigung mit sich bringen, werden immer noch von Gelehrten diskutiert.

6. Es ist erlaubt, ein Organ einer toten Person zu entnehmen und es einer lebenden zu verpflanzen, wenn dessen Leben vom Erhalt dieses Organs abhängt oder lebenswichtige Funktionen ansonsten beeinträchtigt würden. Voraussetzung dabei ist, daß man vorher eine Erlaubnis eingeholt hat entweder von der verstorbenen Person vor ihrem Tod, ihrer Erben oder dem Führer der Muslime, wenn die Identität des Verstorbenen nicht bekannt ist oder er keine Erben hat.

7. In den oben beschriebenen Fällen muß sichergestellt werden, daß die Organtransplantatio n im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, vorausgesetzt, daß kein Organhandel getrieben wird. Es ist unter keinen Umständen erlaubt, Handel mit menschlichen Organen zu betreiben. Die Frage, ob der Begünstigte Geld ausgeben darf, um ein benötigtes Organ zu erhalten oder um seine Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen, wird von den Gelehrten noch diskutiert.

8. Alle anderen Fälle mit Ausnahme der oben erwähnten stehen unter den Gelehrten immer noch zur Debatte. Sie benötigen noch weitere Untersuchungen im Licht der medizinischen Forschung und der Gesetze der Scharî’ah.

Qararât Majma’ Al-Fiqh Al-Islami

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/20634-Blutspende-abgabe

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Unser Prophet Mohammed s.a.v, hat uns befohlen Gütig mit den Frauen umzugehen.

- Von Abu Huraira (ra) wird überliefert, dass er sagte: “Es sprach der Prophet Gottes (s):
''Der Vollkommenste im Glauben ist unter den Gläubigen derjenige, der vom Charakter her der Beste von euch ist. Und der Beste von euch ist derjenige, der sich seinen Frauen gegenüber am Besten verhält.“
Überliefert von Tirmidhi, der sagte, der Hadith hassan Sahih.


- Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet Gottes (s) sagte:
''Der Gläubige hasst seine gläubige Frau nicht. Wenn ihm etwas an ihr missfällt, so werden ihm andere Eigenschaften gefallen.“
Überliefert von Muslim


- Von Abdullah Ibn Umar Ibn al-As (ra) wird berichtet, dass der Prophet Gottes (s) einst sprach:
''Die Welt ist (auch) ein Genuss. Und das Beste ihrer Genüsse ist eine tugendhafte Frau.''
Überliefert von Muslim.

- Sie erzählte weiter:
‘Einst war der Prophet Gottes (s) mit seinen Freunden zusammen und ich bereitete ihnen ebenso wie Hafsa ein Mahl zu, wobei Hafsa mir zuvor kam. So sagte ich zu der Bediensteten, sie solle die Schüssel Hafsas fallen lassen. Und gerade als sie die Schüssel in die Hände des Propheten Gottes (s) legen wollte, lies sie es fallen, woraufhin die Schüssel zerbrach und das Essen sich auf dem Boden verteilte.’ Aischa sagte weiter: ‘Der Prophet Gottes (s) sammelte das Essen, welches auf dem Teppich (Lederteppich/Fell) lag auf und sie aßen es. Danach schickte er meine Schüssel an Hafsa und entschädigte sie damit. Und er sprach: ''Nehmt eine Schüssel anstelle eurer Schüssel und esst, was in ihr ist.''’ Sie (Aischa) sagte: ‘Und im Gesicht des Propheten Gottes (s) habe ich dies nicht gesehen.’
(D.h.: Und ich habe keine Spur von Ärgernis aufgrund dieses Vorfalles im Gesicht des Propheten sehen können).“

Wie du siehst gibt es, viele Authentische Hadithe Diesbezüglich.
Diese Vorurteile werden zum größtenteils von den Medien ausgelöst.

Also weniger RTL und dafür mal den Koran in die Hand nehmen.

Beste Grüße!

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