naja ist mittlerweile beim gericht gelandet. habe ein schreiben zur vorladung im august bekommen. mal sehen was raus werden wird...

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Vor kurzem kam noch im fernsehen, dass zwar gestrichen werden müsste aber auch nur, wenn die farbe wirklich keine allgemien übliche farbe ist. rot würd eich zumindstens zu eienr generellen farbe zählen, die häufig verwendet wird...

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Gilt das mit dem:

"habe ein bißchen recherchiert.weiß den paragraph nicht auswendig,aber der der eine parklücke zuerst erreicht,hat vorfahrt unabhängig davon,ob er rückwärts reinfährt oder fürs reinkommen noch fahrmanöver ausf&uuml"

nicht nur, wenn man auch den blinker gesetzt hat und somit zeigt, dass man die parklücke nutzen will?

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Oder aber mit dem internet Explorer angucken und in den temporären Internetdateien die Datei als .flv sofort zur Verfügung haben ohne Download

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Man hat mich aber nicht erwischt. Die haben sich eben nur verguckt und konnten wohl nicht unterscheiden, ob ich telefoniere oder aber meinen Kopf auf der Hand abstütze.

@RBMannheim: Man hat mich 2 Kilometer später raus gezogen. auf die Idee bin ich ja auch gekommen aber der Polizist meinte, dass ich diese Liste ja in der Zwischenzeit auch hätte löschen können...

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@mitra54:

Ich würde das so schon nicht schreiben, wenn es nicht so wäre. Auch ein Polizist kann sich mal vergucken und nicht unterscheiden können, ob jemand gerade sein handy in der Hand hat oder aber seinen Kopf abstützt beim warten. Weil der Bußgeldbescheid liegt mir vor, auch wenn ich schon beim Anhalten zu protokoll gegeben habe, dass ich nicht telefoniert habe, weil laut Bußgeldbescheid steht unter Bemerkung ich habe telefoniert, was aber definitiv nicht der Fall war!!!

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Ich hatte extra in den Text rein geschrieben, dass es sich um den Beweis der "Unschuld" geht. Habe weder am Steuer telefoniert, noch das Handy in irgendeiner Weise in der Hand gehabt. Nur ein, naja ich sage mal dazu schlechtsehender Beamter war der Meinung, dass es so wäre. Wer kennt es nicht an einer roten Ampel seinen Kopf auf der Hand abzustützen um auf grün zu warten?

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Das mit dem Anfassen stimmt so aber nicht ganz. Es ist erlaubt das Handy weg zu legen. Zum Beispiel von der Hosentasche auf den Beifahrersitz oder ähnliches, wenn es z.B. in der Hosentasche stört, habe ich mir von der Polizei sagen lassen

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