Ich würde es unter die Rubrik Weiterbildung schreiben. Stimmt ja auch ein Auslandsaufenhalt dienst ja der Weiterbildung. Oder schreib eine Rubrik Sprachreisen zur Weiterbildung.... Dann kannst du das gut einfügen.
hallo ich würde es mit chlorfreiem domestos oder mit sagrotan versuchen. das zeug soll ja bakterien beseitigen (die verursachen ja den gestankt unter anderem) und danach nochmal mit ajax allzweckreiniger (duftet gut). Gegen die Hundehaare würde ich einen nassen lappen verwenden oder die hände anfeuchten und selbst aus den sitzen streichen. funktiert jedenfalls bei Katzenhaaren. Wichtig dabei immer vo sitz runterstreichen dann siehst du wieviele Harre du raus bekommst und die Hände oder der Lappen muss feucht sein. Ich bevorzuge es mit nassen Händen, da mann dann selbst merkt vieviele Haare noch drinnen sind.
Viel Glück bei der Reinigung.
Also wenn Du Deine Tage nicht mehr bekommst würde ich den Arzt aufsuchen, da Du evtl. eine Krankheit hast oder zuviel Stress.. Auch das Hungern kann Gründe sein das Deine Tage ausbleiben weil Dir wichte Mineralstoffe fehlen. Auf jeedenfall ab zu Arzt der kann alles klären.
ALso das kommt auf die Kanzlei selbst an aber man in den ersten 3 Lehrjahren mit einem Gehalt von 1 Lehrjahr ca. 250,00-300 EUR, 2 Lehrjahr 300,00 bis 350 und im 3. Lehrjahr 450,00 bis 500,0 EUR. Als fertig gelernte ReFa kann man je nach Gebiet mit 1.100,00 EUR bis 1.200,00 EUR rechnen.
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz aber ja. Als Azubi lernst Du alle allenfallenden Tätigkeiten in Deinem Betrieb. 3 Jahre lang musst Du im Betrieb arbeiten und zur Berufsschule gehen und bekommst in den 3 Jahren Deinen vereinbarten Lohn. Je nach Betrieb werden Dir von Anfang an entweder leichte Aufgaben oder verantwortungsvolle Aufgaben zugeteilte. Ich als Rechtsanwaltsfachangestellte hatte in einem kleinen Betrieb meine Ausbildung gemacht und wurde von Anfang an mit den üblichen Aufgaben vertraut gemacht, die ich selbstverständlich dann später auch eigenverantwortlich ausgeführt habe, und das alles zum vereinbarten Azubilohn....
8 Jahre ist eine lange Zeit. Wer weiß was Dein Freund gerade für Probleme hat. Ich würde mich rahr machen d.h. den Kontakt aufs Minimun reduzieren. Euch verbindet eine lange Zeit dehalb denke ich, das er Dich erst einmal "vermissen"muss um zu erkennen was er an Dir hatte. Es ist hart aber wenn er Dich liebt dann kommt er zurück. Versuch Dich selbst abzulenken und warte einfach ab.
Das ist hart aber die Liebe geht manchmal blöde Wege
Ich denke das Sprichwort soll bedeueten dass wenn man etwas "nimmt" man auch die Konsequenzen daraus tragen muss.
Du nimmst die Kuh (den Gegenstand) der immer mit irgendeiner Konsequen (Halfter) verbunden ist. Ob positiv oder negativ liegt dann in dem Gegenstand....
Genauso würde ich es mit dem Sprichwort einem Geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul zu vergleichen.
Ich würde es mit Nasenspray ausprobieren es gib verschiedene Spray die die Schwellung in der Nase liedern und sanst zu den Schleimhäuten sind.
Gutes Thema ist ja die momentane Diskussion über das Kinderbetreuungsgeld. Für Mütter die keinen Kindergartenplatz oder Kita Platz haben.
Oder
ein soziales Thema. Obdachlose bei diesen Wetterzuständen
oder einfach ein Thema zu Mode Stars und Beauty?
Wenn Du Dich fit fühlst kann Du selbstverständlich arbeiten gehen denn Dein Arzt hat Dich ja bis heute nur krank geschrieben. Gem. der Krankmeldung bist Du ja morgen wieder fit und wenn Du Deine Medikamente bis zum Schluss nimmst dann denke ich wird Deine Grippe auch nicht schlimmer denn Dein Körper hat ja die nötige Unterstützung zur Bekämpfung der Grippe ;-) Aber Du musst selbst einschätzen ob Du Dich fit genug fühlst. Wenn ja spricht dem nichts entgegen. Nimm nur Deine Medikamente weiter bis zum Schluss (Nach Verordnung des Arztes)
Die Bescheinigung gilt solange wie Du das P-Konto hast. Also ohne zeitliche Begrenzung. Ich habe auch so eine Bescheinigung bei meiner Bank abgegeben. Und solange man das P-Konto nicht in ein Girokonto umwandelt gilt Deine Bescheinigung
Also die ärztliche Bescheinigung wird ja von dem Zeitpunkt an ausgestellt an dem SIe sich dort angemeldet haben. Wenn Sie um 8.00 Uhr da waren dann von 8.00 Uhr bis zum verlassen der Praxis. Ich sehe hier kein Recht des Arbeitsgebers eine Uhrzeit festzulegen fakt ist jedoch dass der Arbeitgeber die Krankmeldung bereits am 1. Tag des Krankseins verlangen kann. Diese hat er ja auch am 1. Tag Abends bekommen. Ich denke dagegen kann man vorgehen....
Also der Vergleich ist ja gerichtlich Entschieden worden also steht diese quasi dem Anwalt auch zu. Haben Sie keine Honorarvereinbarung mit IHrem Anwalt geschlossen oder sich schriftlich Ihre Absprache quittieren lassen? Wenn nicht würde ich nochmal ein versönliches Gespräch mit ihm suchen. Wenn er aber widererwarten auf die Vergleichsgebühr besteht müssen Sie diese leider zahlen weil diese ja auch tatsächlich angefallen ist. Aber ich denke der Anwalt wird sich auch mit Ratenzahlungen einverstanden erklären.
Ganz ehrlich? Wenn Du keinen Ärger willst dann lass es lieber sein! Es bringt gar nichts. Sorry für meinen Vergleich aber wie würdest Du reagieren wenn ein 10-jähriger Dir seine LIebe gesteht? Der Lehrer steht mitten im Leben und hat eine Familie! Nun zu Dir, es ist sehr ernst zu nehmen und Du hast wahrscheinlich wirklich diese Gefühle für ihn aber wenn Du ihn liebst dann bring ihn nicht in Schwierigkeiten. Stell DIr vor er findet raus das DU es warst und er erwidert Deine LIebe nicht.. was dann... Schlag ihn Dir aus den Kopf
Versuch einen kaufmännischen Beruf z.B In die Bankenbranche oder eine AUsbildung zum Immobilienmakler. Die Immobilienbranche Boomt zur Zeit. Eins ist klar ohne Studium benötigst Du aber eine gewisse Zeit um dein Traum Gehalt zu erreichen. Das bekommt man leider nicht einfach so.....
Wie wäre es mit einer Schnitzeljagd? Man geht vor und hinterlässt Hinweise wo man lang gegangen ist durch Pfeile auf der Straße oder Stoffreste mit schriftlichen Hinweisen an Büschen. Zusätzlich kann man an bestimmten Plätzen auch ein Rätsel aufgeben so dass die Kinder etwas zu tun haben und einen SChatz verstecken o.ä.
Oder Sackhüpfen. Alle Kinder stellen sich in einem Sack oder große Blaue Tüte an eine Linie und wer als erster ins Ziel gehüpft ist hat gewonnen...
Oder Blinde Kuh. Einem Kind werden die Augen verbunden und es muss die anderen Kinder fangen. Diese dürfen aber nur um das blinde Kind herumlaufen damit es eine Chance hat eines der Kinder zu fangen.
Oder Eierlaufen. Die Kinder haben einen Großen Löffel in der Hand jeder bekommt ein Ei drauf (AM besten gekocht damit es keine Sauerei gibt) und wie beim Sackhüpfen welches Kind als erstes mit Ei auf dem Löffel ins Ziel kommt hat gewonnen.
Oder Seilspringen Zwei Kinder halten ein Seil und die Kinder müssen nach einander versuchen drüber zu springen während die anderen beiden Kinder das Seil im Kreis immer und immer wieder drehen....
Also ganz klar im Vertrag steht Mehrstunden werden mit Freizeitausgleich vergütet. Also kann man die Mehrstunden auch ganz klar bei Gericht einklagen. Am besten sicherst Du Dich so ab das Du Dir die Mehrstunden quittieren lässt. D.H. Der Arbeitgeber muss die unterschreiben dass Du an dem und dem Samstag so und soviel Stunden gearbeitet hast. Vielleicht gibt es bei Euch auch einen Bürovorsteher, Vorabeiter etc. oder so d.h. ein ranghöherer als Du, dann müsstest Du nicht zum Chef falls Dir das unangenehm ist. Aber leider ist das die einzigste Möglichkeit um schwarz auf weiß bestätigt zu bekommen das Du auch tatsächlich dann gearbeitet hast. Sonst kann der Chef sagen das er sich daran nicht erinnerkann usw. Also schriftlich die Stunden bestätigen lassen und der Arbeitgeberschwieirigkeiten macht mit Deinem Arbeitsvertrag und den unterschriebenen Stundenzellen zum Anwalt...Der kann dann Deinen Chef abmahnen oder sogar verklagen.... Ein gutes Vertrauensverhältnis ist ja eh nicht bei Euch so wie ich das sehe
Es tut mir sehr leid für Dich. Ich komme auch nicht aus eniem guten "Elternhaus" bin mit 16 in ein Betreutes Wohnverhältnis gekommen und habe mit meiner Mutter nichts mehr zu tun (Alkoholgeschädigt) Für 19 Jahre bis Du zu alt für soetwas und ehrlich gesagt. Manchmal kann man nichts dafür dann ist das Verhältnis einfach so... Schade wirklich.... Ich würde Dir raten langsam auf eigene Füße zu kommen. Wenn Du schon merkst es hat alles keinen Sinn warum tust Du Dir das dann an? Manchmal braucht man den gewissen Abstand von einander damit man weiß was man an einem hat! Und kennst Du das Wort "Selbstschutz" Schütze DIch und Deine Mutter vor den angespannten Verhältnissen und versuche Dir eine eigene kleine Wohnung zu suchen. WEnn es wegen finanziellen Mitteln nicht geht erkundige Dich einfach beim ALG II Amt oder beantrage Ausbildungsbeihilfe... Ich denke dann würde sich vielleicht etwas ändern. Du sagst ja selbst reden kann man nicht mit Deiner Mutter also warum die vergebene Liebesmüh. Ihr sollt Euch ja nicht aus dem Weg gehen oder den Kontakt abbrechen. Das wünsche ich mir nicht für EUch beide aber manchmal ist die räumliche Trennung die Beste und Alt genug dafür bist Du ja....
Meine ganz persönliche Meinung. Ja. Denn der bessere Anwalt findet immer die berüchtigte Lücke im Gesetz. Ich bin gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe schon mehrere Fälle auf dem Tisch gehabt die für mich sonnenklar waren aber meine damaligen Chefs haben die Sache nochmal gedreht. Auch ich musste in ERfahrung bringen das ein schlechter Anwalt meistens eine Niederlage herbeibringt. Ich hatte gerade meinen Sohn bekommen und wollte in TEilzeit von zu Hause weiterarbeiten weil wir jemanden im Büro hatten der seit über 10 Jahren von zu Hause aus arbeitet. Laut Gleichbehandlungsgrundsatz hätte mir das auch zugestanden aber... Mein damaliger Anwalt hat alles versaut und ich habe verloren... Also schlechter Anwalt pech gehabt guten Anwalt glück gehabt.
Hallo, so wie ich das sehe musst Du die Hausverwaltung schriftlich auffordern die beanstandeten Mängel binnen einer Frist von 4 Wochen zu beseitigen. Sollte die Hausverwaltung nicht reagieren, musst Du sie nochmalig auffodern mit einer letzten Frist von 2 Wochen. Sollte alles nichts bringen kannst Du über einen BEratungshilfeschein zu einem Anwalt Deiner Wahl gehen (am besten ein Anwalt der sich mit MIetrecht auskennt). Dieser kann dann eine Mietminderung verlangen wenn die beanstandeten Mängel nicht beseitigt werden. D.h. Du kannst die Miete dann so lange mindern, bis die Mängel behoben wurden. Soweit ich es verstanden habe sprichtst Du von der Eingangstüre unten im Haus und nicht die zu Deiner Wohnung. Deshalb wäre ich mit der Mietminderung vorsichtig und würde das über den Anwalt regeln lassen. Den Beratungshilfeschein kannst Du bei Deinem zuständigen AMtsgericht beantragen und kostet nur einmal 10 oder 20 EUR. Die Tätigkeit des Anwaltes ist dann für Dich kostenlos. Es ist zwar langwierig aber ohne Anwalt wird es wahrscheinlich auch lange dauern und wenn ein anwaltliches SChreiben kommt dann reagiert die Gegenseite wahrscheinlich auch schneller als bei einer Privatperson