Hier ein paar Infos:

 Ich selbst habe M.A. Pädagogik, Psychologie und Kinder- und
Jugendspychiatrie studiert, dann in einer Suchtberatungsstelle
angefangen zu arbeiten und berufsbegleitend eine 2,5 Jährige Ausbildung
zum Suchttherapeuten gemacht. Genau genommen nennt sich die Ausbildung
Sozialtherapeut (Sucht). Und sie muss anderkannt sein vom Verband
Deutscher Rentenversicherungen (VDR). Ich habe des weiteren
berufsbegleitend noch ein Masterstudium Addiction, Prevention and
Treatment gemacht. Der Begriff Suchtberater ist nicht geschützt. Und es
gibt KEINE Suchtberaterausbildung, die es dann erlaubt in
Suchtberatungsstellen zu arbeiten! Als Mitarbeiter einer
Suchtberatungsstelle muss man entweder Sozialpädagoge oder Psychologe
oder Arzt sein.Als Suchtberater sich selbständig zu machen ist
vollkommener Quatsch weil man keine Klienten bekommt, da es in jeder
größeren Stadt mindestens eine Suchtberatungsstelle gibt, die umsonst
berät und zudem bestens vernetzt und hochprofessionell ist.Wer aber in
seinem Unternehmen als Betrieblicher Suchtberater (der Begriff ist auch
nicht geschützt) im Nebenamt tätig sein will sollte eine entsprechende
Ausbildung machen, die genau dazu befähigt. Zum Beispiel hier:

http://www.sansulting.de/betriebliche-suchtpr%C3%A4vention/ausbildung-betrieblicher-suchtberater/

Ich hoffe ich habe weiter geholfen!

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Ausbildung zum Sozialtherapeut / Suchttherapeut abgelehnt

Liebe User,

vermutlich ist meine Anfrage hier eher zwecklos, aber vielleicht hat ja doch jemand einen Tipp!? Ich habe mich vor einigen Monaten mal um eine Ausbildung zum Suchttherapeuten in Berlin bemüht. Ich bin seit Jahren in der Suchthilfe tätig und wollte künftig mehr therapeutisch arbeiten. Sah auch erstmal alles ganz positiv aus...

Später erfuhr ich dann aber, dass ich vermutlich keine Anerkennung durch die Rentenversicherungsträger (maßgeblich Bund) erhalten würde, da ich Dipl.-Pädagoge (Uni) bin und nicht Soz.päd. (FH). Ich habe zwar die Fachrichtung Sozialpädagogik studiert und sitze seit 5 Jahren auf einer Soz.päd.-(FH)-Stelle und mache die gleiche Arbeit und bereite Klienten sogar auf Therapie vor, aber das hat alles nicht gereicht. Die Ausbildung sei nur für Ärzte, Dipl.Psych. und Sozialarbeiter/Sozialpäd. (FH) vorgesehen. Man hatte mir bei einem anderen Ausbildungsinstitut gesagt, ich könne eine Ausnahmeregelung beantragen. Diese ist allerdings regelrecht abgeschmettert worden und man hat mir über meine Vorgesetzten ausrichten lassen, ich müssen halt nochmal ein ganzen Studium an der FH ableisten, wenn ich diese Weiterbildung denn unbedingt machen wolle.

Ich fühle mich in diesem Fall wirklich ungerecht behandelt, insbesondere, da ich weiß, dass es in der Vergangenheit auch Ausnahmen für Dipl.Päd. (Uni) gegeben hat. Besonders unfair fand ich, dass die RV Nord zunächst ein Entgegenkommen signalisiert hatte, dieses aber zurückzog, nachdem RV Bund die angerufen oder angeschrieben haben muss, um zu verhindern, dass ich dort eine Ausnahme erhalte.

Bedauerlicherweise habe ich keine Berufsrechtsschutzvers., bin auch nicht Mitglied in der Gewerkschaft, sonst hätte ich anwaltlich etwas versucht. Aber vermutlich würde das auch nicht viel bringen. Man müsste die Studiengänge vergleichen, was ich allerdings auch nicht mehr reproduzieren kann nach dieser langen Zeit.

Hat jemand einen Tipp?

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Hallo allerseits,

ich selbst habe M.A. Pädagogik, Psychologie und Kinder- und Jugendpsychiatrie Studiert (also auch nicht Sozpäd oder Psychologie), habe bei der Suchtberatungsstelle beim Blauen Kreuz in München angefangen und dann nebenberuflich an der Katholischen Stifungsfachhochschule in München den Master of Science in Addiction Prevention and Treatment studiert und parallel dazu dort meine Ausbildung als Suchttherapeut / Sozialtherapeut (Sucht) gemacht. Hat alles prima geklappt. Vielleicht habe ich einfach Glück gehabt. Aber erkundigt euch bei der Katholischen Stiftungsfachhochschule zum Suchthilfemaster mal. Vielleicht können die auch helfen.

LG

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Es gibt viel Halbwissen zum Thema Suchtberater /Suchttherapeut. Deswegen hier ein paar Infos:

Ich selbst habe M.A. Pädagogik, Psychologie und Kinder- und Jugendspychiatrie studiert, dann in einer Suchtberatungsstelleangefangen zu arbeiten und berufsbegleitend eine 2,5 Jährige Ausbildung

zum Suchttherapeuten gemacht. Genau genommen nennt sich die Ausbildung
Sozialtherapeut (Sucht). Und sie muss anderkannt sein vom Verband
Deutscher Rentenversicherungen (VDR). Ich habe des weiteren
berufsbegleitend noch ein Masterstudium Addiction, Prevention and
Treatment gemacht. Der Begriff Suchtberater ist nicht geschützt. Und es
gibt KEINE Suchtberaterausbildung, die es dann erlaubt in
Suchtberatungsstellen zu arbeiten! Als Mitarbeiter einer
Suchtberatungsstelle muss man entweder Sozialpädagoge oder Psychologe
oder Arzt sein. Als Suchtberater sich selbständig zu machen ist
vollkommener Quatsch weil man keine Klienten bekommt, da es in jeder
größeren Stadt mindestens eine Suchtberatungsstelle gibt, die umsonst
berät und zudem bestens vernetzt und hochprofessionell ist.

Wer aber in seinem Unternehmen als Betrieblicher Suchtberater (der Begriff ist auch nicht geschützt) im Nebenamt tätig sein will sollte eine entsprechende
Ausbildung machen, die genau dazu befähigt. Zum Beispiel hier:

http://www.sansulting.de/betriebliche-suchtpr%C3%A4vention/ausbildung-betrieblicher-suchtberater/

Ich hoffe ich habe weiter geholfen!

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Ich selbst habe M.A. Pädagogik, Psychologie und Kinder- und
Jugendspychiatrie studiert, dann in einer Suchtberatungsstelle
angefangen zu arbeiten und berufsbegleitend eine 2,5 Jährige Ausbildung
zum Suchttherapeuten gemacht. Genau genommen nennt sich die Ausbildung
Sozialtherapeut (Sucht). Und sie muss anderkannt sein vom Verband
Deutscher Rentenversicherungen (VDR). Ich habe des weiteren
berufsbegleitend noch ein Masterstudium Addiction, Prevention and
Treatment gemacht. Der Begriff Suchtberater ist nicht geschützt. Und es
gibt KEINE Suchtberaterausbildung, die es dann erlaubt in
Suchtberatungsstellen zu arbeiten! Als Mitarbeiter einer
Suchtberatungsstelle muss man entweder Sozialpädagoge oder Psychologe
oder Arzt sein.Als Suchtberater sich selbständig zu machen ist
vollkommener Quatsch weil man keine Klienten bekommt, da es in jeder
größeren Stadt mindestens eine Suchtberatungsstelle gibt, die umsonst
berät und zudem bestens vernetzt und hochprofessionell ist.Wer aber in
seinem Unternehmen als Betrieblicher Suchtberater (der Begriff ist auch
nicht geschützt) im Nebenamt tätig sein will sollte eine entsprechende
Ausbildung machen, die genau dazu befähigt. Zum Beispiel hier:

http://www.sansulting.de/betriebliche-suchtpr%C3%A4vention/ausbildung-betrieblicher-suchtberater/

Ich hoffe ich habe weiter geholfen!

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Hallo, einiges was hier geschrieben wurde stimmt nicht. Ich selbst habe M.A. Pädagogik, Psychologie und Kinder- und Jugendspychiatrie studiert, dann in einer Suchtberatungsstelle angefangen zu arbeiten und berufsbegleitend eine 2,5 Jährige Ausbildung zum Suchttherapeuten gemacht. Genau genommen nennt sich die Ausbildung Sozialtherapeut (Sucht). Und sie muss anderkannt sein vom Verband Deutscher Rentenversicherungen (VDR). Ich habe des weiteren berufsbegleitend noch ein Masterstudium Addiction, Prevention and Treatment gemacht. Der Begriff Suchtberater ist nicht geschützt. Und es gibt KEINE Suchtberaterausbildung, die es dann erlaubt in Suchtberatungsstellen zu arbeiten! Als Mitarbeiter einer Suchtberatungsstelle muss man entweder Sozialpädagoge oder Psychologe oder Arzt sein.Als Suchtberater sich selbständig zu machen ist vollkommener Quatsch weil man keine Klienten bekommt, da es in jeder größeren Stadt mindestens eine Suchtberatungsstelle gibt, die umsonst berät und zudem bestens vernetzt und hochprofessionell ist.Wer aber in seinem Unternehmen als Betrieblicher Suchtberater (der Begriff ist auch nicht geschützt) im Nebenamt tätig sein will sollte eine entsprechende Ausbildung machen, die genau dazu befähigt. Zum Beispiel hier: http://www.sansulting.de/betriebliche-suchtpr%C3%A4vention/ausbildung-betrieblicher-suchtberater/

Ich hoffe ich habe weiter geholfen!

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