da es ein aktuelles spiel ist, was nicht unbedingt ein low budget titel ist

würde ich es auf jeden fall runterladen, der mist kostet 50€ im laden, saug es

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wahlrecht für kinder

ein klassiker

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ja, sachwerte

immobilien sind eigentlich besser als edelmetalle, wenn es nicht zum supergau kommt

beim supergau kann man gold für 1 mio € natürlich noch selber an seinem körper wegschaffen

ein 12 fam haus wird da schwieriger

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ja heul halt ne runde

das gute ist, dass alles dann immer besser wird

jungs machen das im allgemeinen nicht, weil es nutzlos ist

aber hast schon recht, ist total super zu weinen

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ja, seid ihr, ihr werdet auch dafür bestraft

pack die sicherungen raus, wenn er morgens nicht aufsteht, gieße kaltes wasser über ihn

kuschelpädagogik hilft nicht

drakonische strafen schon

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Im Haus möchte ich das Teil zumindest nicht gerne haben.

ja ist auch voll gefährlich, du greifst sofort polen an, wenn du da länger als 30 minuten draufschaust

ich glaube btw nicht, dass es der führer gemalt hat

verkaufen darfst du es natürlich, es ist ein landschaftsbild

wenn es wirklich der führer gemalt hat, bekommst du dafür in den usa einen 7 stelligen betrag

oder ne runde trollfutter

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Falsch gelieferte Ware wird nicht abgeholt

Wir haben auf der Arbeit ungefähr im September/Oktober, eine Warenlieferung erhalten, die zwar an uns adressiert ist, aber nicht von uns bestellt. Der Lieferant hat uns mit einem anderen Unternehmen im selben Ort verwechselt (kommt hin und wieder mal vor). Als man dann auf den Lieferschein geschaut hatte, stellten die Kollegen fest, dass es keine Bestell-Nr. von uns sein konnte. Die Kollegin aus dem Büro rief dann mal bei der anderen Fa. an und fragte ob Sie bei Lieferant XY etwas bestellt haben. Diese bejahten und sagten "...das Sie sich darum kümmern werden..."

Wir haben am nächsten Tag den Fahrer gefragt, ob er die Paletten wieder mit nimmt, der sagte dass er so, ohne Anmeldung keine Ware mit nehmen kann, auch wenn es nur ein paar Str. weiter sei.

Daraufhin haben wir beim Lieferant und der Spedition angerufen dass der Lieferant die Ware bitte abholen lassen soll, und zum richtigen Empfänger transportieren soll.

Doch nun, kurz vor Weihnachten steht die Ware immer noch im Lager, wir brauchen den Platz z.Zt. zwar nicht, aber spätestens Mitte/Ende Januar.

Wir haben auch keinen Fuhrpark um es selbst wegfahren zu können.

Meine Frage ist nun, dürfen wir die Ware nach Ablauf einer evtl. gesetzlichen Frist, selber veräußern (Zitat Kollege "Ebay") oder müssen wir warten bis dass mal jemand abholt.

Auch nach mehreren Telefonaten / Monaten, fühlt dich niemand zuständig, Weder der Lieferant, die Spedition, oder das andere Unternehmen

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ja, aber 6 monate oder so müsst ihr sie einlagern

ihr könnt aber jetzt schon lagermiete verlangen

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du lässt dann auch keine kunstfasern an deinen körper?

ich finde das ist mir bissel zu ökomäßig, aber mir macht das duschgel auch nix aus

wenn ich allergisch wäre, würde ich ein anderes nehmen

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wie verhalte ich mich bei der betriebskostenabrechnung

Ich Wohne seit 2008 hier in einen Mehrfamielienhaus zur Miete.In der Zeit hatte ich schon drei verschiedene Vermieter.Bei zweien davon wurde das haus immer wieder Zwangsversteigert.Jeder der beiden hatte das Haus nicht lange.Ein Mietvertrag wurde nur mit den ersten und den jetzigen Vermieter geschlossen.Es wurden auch nie Zählerstände aufgeschrieben und es fand auch nie eine Ordnungsgemäße Übergabe statt.Ich bekam immer nur per Post ein schreiben von denen das sie jetzt der neue Vermieter sind und ihre Kontodaten wo ich das zu Überweisen habe. Das tat ich dann auch.Ich habe auch nie eine Betriebskostenabrechnung von den ersten sowie auch von zweiten Vermieter erhalten die ganzen Jahre.Bis ich jetzt auf einmal von den zweiten vermieter Bescheit bekam das ich noch Betriebskosten in der Zeit vom01.01.2011-30.10.2011in höhe von 730,00 euro Nachzuzahlen habe.Ich habe eine vorauszahlung von 1250,00 euro aber schon geleistet.Diese Rechnung ist so undurchsichtig das mann daraus nichts erkennen,wie er das alles Berechnet hatt.Er hatt keine Zählerstände angegeben,da er ja auch keine hatte.Da ist nichts groß drin.Ich habe nur darinn ersehen können das ich nur an Heizkosten 1480,00euro zu zahlen habe.Und das bei einer Wohnungsgröße von nur 33 Quadratmeter.Ich weiss nicht wie der das berechnet hatt.Ich glaube nach Quadratmeter.Aber da kann doch nicht solche Summe rauskommen?Wer kann mir da weiter helfen,wie ich mich verhalten soll.Ich bin Arbeitslos und habe das Geld nicht um mier Rechtsbeistand zu hohlen.Damit sich der Mietverein um diese Sache kümmert,da mus mann erst als Mitglied eintreten und das kostet auch Geld.Ich wäre sehr Dankbar wenn mir jemand helfen kann oder einen Tpp geben kann.

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da du selber keinen plan hast, brauchst du jemanden, der die NKA komplett deuten kann

dir bleibt nru der mieterverein, das ist am günstigsten

umsonst macht das niemand

so sagen kann man nix, man muss es sehen

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mir macht das nix aus

ist mir allerdings in 37 jahren bis heute nicht passiert

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staatsanwaltschaften treiben keine forderungen ein

die bestrafen nur

ja ist abzocke

am telefon beleidigen so typen, aber richtig, nicht spielzeug

direkt mit huso anfangen

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Erbschaft gemeinsam ausgegeben. Trotzdem vom Zugewinn abziehen?

Hallo liebe Community, ich hoffe dass mir jemand bei der Beantwortung meiner Frage helfen kann… Konkret geht es um folgendes Problem: Ich bin seit Juni 2012 von meiner Frau getrennt lebend. Seit ca. zwei Jahren hatte ich eine Freundin, jedoch ist der Entschluss meine Frau tatsächlich zu verlassen erst im April diesen Jahres gereift. Wir besitzen eine gemeinsame Immobilie (beide im Grundbuch eingetragen) die folgendermaßen finanziert wurde… Ein nicht unerheblicher Teil des Hauses ist durch eine Altimmobilie finanziert worden die ihr gehörte, ein kleiner Teil ist eine Geldschenkung ihrer Großmutter und der Rest ist ein Darlehen der Sparkasse. Wir sind uns im Grunde einig das wir das Haus verkaufen wollen sobald dies möglich ist. Selbstverständlich soll sie das komplette Geld aus der alten Immobilie bekommen und die Schenkung der Oma soll auch auf ihrem Konto landen wenn das Haus zu Geld gemacht worden ist. Das Darlehen soll ebenfalls vom Hausverkauf getilgt werden. Das was übrig bleibt (Gewinn) soll durch zwei geteilt werden weil wir das ja irgendwie gemeinsam erwirtschaftet haben. Soweit wäre eigentlich alles klar! :o) Nun aber zu meinem Problem… 2010 ist ihr Vater verstorben und hat ihr eine Erbschaft von 16000 Euro hinterlassen. Das Geld ist seinerzeit für diverse Anschaffungen ausgegeben worden. Ca. 2000 Euro sind in eine neue Terrasse geflossen. Der Rest wurde genutzt um den Dispokredit zu tilgen, für Konzerte, Kurzreisen, Stereoanlage etc. Bis auf die Terrasse ist nichts von dem Geld ins Haus investiert worden! Meine Frau verlangt nun das bei einem Verkauf des Hauses eben diese Erbschaft mit zur Verrechnung des Gewinns berücksichtigt werden soll. Würden wir also 32000 Euro Gewinn übrig behalten, würde jeder 16000 Euro im Zuge des Zugewinns bekommen. Weil sie aber eben diese Erbschaft des Vaters für sich beansprucht bliebe auf meiner „haben“ Seite nichts übrig. Die Anschaffungen die wir getätigt haben sind übrigens immer gemeinsam entschieden bzw. gemacht worden. Ich habe also nie eigenmächtig irgendwas gekauft das nicht ihre Zustimmung hatte. Ich würde nun gerne wissen, ob das so in Ordnung ist? Wir haben beide von dem kleinen Vermögen provitiert und das Geld ausgegeben als wir noch verheiratet bzw. zusammen waren. Kann sie jetzt so einfach darauf bestehen das ich quasi von meinem Anteil Hausverkauf zusätzlich noch dieses Geld abziehe? Mein Bausparvertrag (unabhängig von der Immobilie) der ausgezahlt wurde…und vorzeitig ausgezahlte Lebensversicherungen die auf meinen Namen liefen fordere ich doch auch nicht so einfach zurück. Auch dieses Geld haben wir während der Ehe gemeinsam ausgegeben. Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich schildern und bin gespannt ob jemand mir bei meiner Frage helfen kann. Und bitte!!! Kommentare zu meiner Beziehung während meiner Ehe können ruhig in der Tatstatur bleiben. DAS ist eine völlig andere Thematik ;o)

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du hast nen rechenfehler

die 16k müssten auch direkt vom gewinn abgezogen werden, nicht nur von deiner seite

also 32.000 gewinn- 16 für sie=24 für sie und 8 für dich

nicht 32 für sie und 0 für dich

so als anmerkung

ja so lala, ist irgendwo fair, weil es ja ihr geld war und sie es praktisch in die beziehung gepumpt hat

also wenn ihr genau aufrechnet, kann man das schon so ansetzen, wie ich oben schrieb

aber das ist irgendwo, weiß nicht, haltet ihr den lohn, den jeder verdient hat, etc auch nach

vielleicht setzt ihr von den 16, 8 an, als zum haus, auch wegen terasse und so

dann die 8 abziehen und dann erst teilen, die 8 bekommst sie voll dann

ja weiß nicht, irgendwie solltet ihr es schon berücksichtigen, wenn ihr so genau seid

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nein, musst du alles nicht, du bist eh nur eine kleine popelige gbr, kein hahn kräht da nach irgendwas

du musst zusehen, dass du umsatz generierst, das ist das wichtigste, wenn das läuft, findet der rest sich

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Jetzt meine Frage: Ist dieses in meinem Alter noch sinnvoll und wie wird die Wertminderung (Wonrecht meiner Mutter) bei einer Auszahlung berücksichtigt.

es ist neutral, was soll denn sonst passieren, dem tierheim vermachen?

das wohnrecht würde eigentlich berechnet werden

anhand der statistischen lebenserwartung deiner mutter, mal der miete

dann kommen da noch paar betriebswirtschaftliche abschläge drauf, weil das geld wohnt sie ja nur monatlich ab, sie hat es ja nicht auf einmal

aber das kann man durchaus einfach berechnen, miete mal zu erwartende lebensmonate ist der grundwert ca

um diesen wert wird das haus gemindert, also wohnrecht=15.000 zb, darauf folgt, wert nur 75.000, jeder bruder nur 25.000

so ca ist das

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