Das Teil ist in Deutschland versicherungspflichtig und du brauchst einen Führerschein. Da nirgendwo eine Betriebserlaubnis erwähnt wird, wage ich zu sagen, dass du das in Deutschland nicht versichert, also quasi zugelassen, bekommst.

Du erwirbst also teuren Schrott, den du nur auf Privatgrund fahren darfst.

...zur Antwort

Es ist ein Unterschied, ob ich anderen Schaden zufüge, oder "nur" neben ihnen her lebe.

Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht ; - )

...zur Antwort

Die Massnahme an sich ist nicht zu beanstanden!

Um nachweisen zu können, woher das Gras stammt, muss es sichergestellt werden.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Verfahren eröffnet und ob das BTM vernichtet oder zurück gegeben wird.

...zur Antwort
Ehemalige Freundin schickt Private Sachen rum?

Hallo Leute ,

Ich weiß nicht wo ich anfangen soll … ich habe seid 7 Jahren eine sehr gute freundin und ich habe gestern herausgefunden von ihrer Cousine das sie meine vertraulichen intimen Sachen weiter geleitet hat und sich darüber lustig gemacht hat und ich hatte es ihr in Vertrauen gesagt und das war Monate her sie hat es mir bis jetzt nicht gesagt . Ihre Cousine hat sich entschuldigt das sie mit gemacht hatte beim lustig machen über mich und dann kam die beste Aussage von meiner ehemaligen freundin : es lästert doch jeder über jeden das ist normal . mit ihrer Cousine hat sie auch Streit die beiden wollten in den Urlaub fahren, die Cousine hat 200€ Anzahlung an sie überwiesen aber mit der Buchung lief etwas schief dann meinte sie das sie ohne ihre Cousine fliegt aber ist dann mit ihrer Mutter geflogen und hat das Anzahlungs Geld von ihrer Cousine dort ausgegeben anstatt ihr Zurück zugeben ihre Aussage : ich habe keine rück Versicherung . Dann hat sie mir gesagt das ihre Cousine kein Kontakt zu ihrer Mutter mehr hat aber sie und ihre Mutter telefonieren jeden Tag und das sie den Urlaub wegen ihren Freund verkackt hat . Das sie ihrer Cousine die 200€ schuldet das kam nicht in Gespräch vor .

und wenn ich zur Polizei gehe muss ich ja alles erzählen auch das mit ihrer Cousine weil nur deshalb habe ich erfahren was meine ehemalige freundin über mich denkt und ihre Cousine will ihre 200€ zurück .

Und dann meinte sie noch zu meinen Freund : es lästern doch viele über sie, aber die Namen werde ich nicht nennen .

Ich habe Angst das es zu Mobbing führt ich weiß nicht was noch rum geschickt oder erzählt wird über mich , sie war von meinen 3 engsten Freundinnen die einzige die alles wusste. Meine Mutter hat den Eindruck das sie sehr eifersüchtig ist auf mich weil meine ehemalige freundin auch meinte ich bekomme alles in den Ar… geschoben und hat auch Schminke von meiner Mutter geklaut.

Sie hat auch damals sich lustig gemacht wie ich im Bett war bei einen Ex von mir sie hat oft so Sachen abgezogen und trotzdem hatte ich ihr verziehen .

Und habe ich mal ein Fehler gemacht dann sollte ich ihr das sofort sagen …

Man muss ihr alles recht machen bei ihr muss alles perfekt sein denn sobald sie mich gefragt hat ob ich Zeit habe hat sie immer fremde Leute mit in meine Wohnung genommen obwohl ich das nicht wollte einmal hab ich deswegen nicht die Tür aufgemacht und die haben gegen die Tür geklopft und Sturm geklingelt hätte beinahe die Polizei angerufen .

Wegen den intimen Nachrichten weiter leiten was ich gestern erfuhr habe ich auch weinend die Polizei angerufen ich soll heute hin alle Chats zeigen und dann wird sie Vlt vorgeladen ich weiß nicht ob man da ne Geldstrafe bekommt für all diese Dinge die sie gemacht hat ?

die Polizei meinte es ist egal wie lange das her ist ich durfte schon mal jemanden anzeigen und die Taten waren Monate bis Jahre her .

Ich habe halt Angst das es schlimmer wird wenn ich die Personen Anzeige und ob ihre Freunde mich dann suchen und mir was antun oder so.

...zum Beitrag

Privatklagedelikte haben eine Strafantragsfrist von 3 Monaten. Wer immer dir am Telefon gesagt hat, du sollst/kannst Anzeige erstatten, hatte keine Ahnung!

Ferner scheinst du nur vom hören/sagen Kenntnis zu haben. Mit einer Strafanzeige, so denn sie überhaupt zu einem Verfahren führen sollte!, erreichst du gesellschaftlich das krasse Gegenteil von dem, was du dir wünscht, nämlich in Ruhe gelassen zu werden.

...zur Antwort

So verwerflich die Tat auch ist: sie ist kein Mord! und deshalb wird es kein lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung geben.

Ferner hat Justizia die Augen verbunden, damit sie nur hört, was derjenige getan hat.

Sowas wie: "der gehört zum Clan und bekommt mehr Strafe" ist daher auch ausgeschlossen!

...zur Antwort

Du hättest das mit einem Anruf bei der 110 regeln sollen. Die Polizei sagt dir dann, ob sie vorbei kommen und das spurenschonend sichern, oder du sie zur nächsten Wache tragen sollst.

Schließlich darfst du keine Waffe führen!

...zur Antwort

Ein nackter Penis erfüllt nicht den Tatbestand "sexuelle Handlung".

Je nach Präsentation kann der nackte Penis als Exhibitionismus gewertet werden, aber auch dazu muss etwas zusätzliches geschehen.

Bliebe noch die OWI "Belästigung". Hierzu müsste aber ein Passant der Polizei mitteilen, dass er das so empfindet.

...zur Antwort

Da sehe ich 2,12 StVG „geeignetheit zum Führen von Kfz“, was dir den Hals brechen wird ( oder könnte)

...zur Antwort

Die Polizei wird die Anzeige nur zu gut kennen und wenn sich ein Bewerber in seiner Freizeit mit "Kollegen" anlegt, dann wäre Alkohol eine Erklärung, aber keine Entschuldigung!

...zur Antwort

Der Gläubiger muss klagen; das Auto ist Eigentum des Schuldners.

...zur Antwort

In der heutigen Zeit ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Aufnahmen veröffentlicht werden, ohne die Rechte der Polizisten als Bürger zu wahren, sehr groß! Sie dürften also die Kamera wegnehmen, bis ein Gericht darüber entschieden hat, ob das Filmen zulässig war, bzw. keine Gefahr für die Rechte der Beamten besteht.

...zur Antwort

Wenn der Immobilie etwas zustößt und der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann, haftest du als Veranstalter.

...zur Antwort

Du trägst deine Kosten selbst, denn es ist ja zu keinem Urteil/Freispruch gekommen.

...zur Antwort