Sofern ihr euch nicht einigt (was dringend anzuraten ist), hast Du nur zwei Optionen:

- Teilungsversteigerung, d.h. Du lässt das Haus öffentlich versteigern. In der Versteigerung kannst Du mitbieten und damit das Haus ggf. kaufen. Auch wenn einer oder beide Söhne dagegen sind, kannst Du die Teilungsversteigerung in die Wege leiten. Es gibt kaum wirksame Mittel dagegen.

- Erbteil verkaufen: Du kannst auch einfach Deinen Anteil an der Erbengemeinschaft an einen Dritten verkaufen. Auch dafür brauchst Du keine Zustimmung Deiner beiden Söhne. Damit bist Du aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden, das kommt dem Verkauf des Hauses wirtschaftlich sehr nahe (wenn nicht weitere Vermögensgegenstände Teil der Erbengemeinschaft sind).

Bei Interesse kannst Du mehr lesen z.B. auf https://www.hereditas.net/verkauf-erbteil/

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