Ranger-Mitarbeiter und Glasfaser?

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen waren zwei freundliche Ranger-Mitarbeiter bei mir im Haus, meinten in Halbpanik, es ginge um meinen Glasfaseranschluss und haben mir mehr oder minder erfolgreich einen VDSL250--Vertrag angedreht, mit der Zusatzinfo, das man für mich einen Glasfaseranschluss im Verteilerkasten reservieren würde.

Ich habe mich umentschieden - die Begründung steht unten- den Auftrag habe ich per Anruf auf dem Ranger-AB storniert, habe auch keinen telefonischen Datenabgleich bei Ranger vollzogen - wobei der "Witz" dabei noch jener ist, das die Nummer, die mich zwecks Datenabgleich und Kundenzufriedenheit versucht hat zu erreichen, wohl der gleiche Mitarbeiter ist, der den Vertrag aufgenommen hat, denn nach einer gescheiterten telefonischen Erstkontaktaufnahme binnen der 15 Minuten nach Verabschiedung klingelt es ein mal ohne das sich dabei jemand meldete (wohl, um für den Notfall einen erfolgten Anruf und somit einen Datenabgleich bei mir vorweisen zu können - ich habe ja das Gespräch angenommen, obwohl niemand zu hören war), danach wurde noch einmal angerufen, ich hob dabei nicht ab, weil mir die Rufnummer nicht bekannt war und ich vermutete, das das gleiche Spielchen nochmal stattfindet

Tags darauf klingelte es zwei mal an meiner Haustür und keine 20 Sekunden später das Festnetztelefon mit der gleichen Düsseldorf-Rufnummer die mich tags zuvor versucht hat zu erreichen, d.h. der Haustürverkäufer -selbst- wollte im Endeffekt mit mir einen Datenabgleich durchführen und zur Zufriedenheit des Verkäufers befragen. Das kann es nicht sein. Wenn überhaupt, erwarte ich in so einem Falle, das jemand, der von der ganzen Haustüraktion unabhängig ist, den Datenabgleich durchführt und die Zufriedenheit feststellt.

Da ich zusätzlich im Nachhinein herausfand, das VDSL nichts mit der Verfügbarkeit von Glasfaser zu tun hat und keinerlei Glasfaserausbaustufe in meinem Ort gegeben ist, frage ich mich ernsthaft, was das für Vermarktungsmethoden sind. Da werden Phrasen vom Haustürverkäufer geschwurbelt, das es ja um meine Steuergelder (zwecks Glasfaserausbau) ginge und ich somit ja auch ein Anrecht darauf hätte usw. und das, obwohl nichts von alledem stimmt.

Daher meine Frage: Solange kein Datenabgleich bei Ranger vollzogen wurde und ich auf dem Ranger-AB mein Widerrufsrecht geltend gemacht habe, sollte der Widerruf ja gültig sein und kein Auftrag an die Telekom-Vertragsstelle weitergeleitet werden, oder liege ich da falsch?

Vielen Dank!

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Aufgrund der meinerseits ausbleibenden Verifikation der Daten per Telefon, die anschließend nach "Vertragsunterzeichnung" noch hätte erfolgen sollen, kam nichts mehr nach. Würde aber trotzdem empfehlen, noch bei der TK ggf darauf hinzuweisen, das man den Auftrag stornieren will, falls er doch dort eintreffen sollte.

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Ausgezogen wg. drohendem Abriss - neu vermietet?

Ich bin nach Ankündigung eines für 2018 vogesehenen Abriss eines halbseitigen Straßenzuges, der meine Wohnung einschließt, vor ca. einem Jahr in eine fast doppelt so teurere Wohnung umgezogen, die von der gleichen Wohnungsbaugesellschaft angeboten wurde.

Nun habe ich festgestellt, das in meine alte Wohnung Flüchtlinge (womit ich kein Problem habe!) eingezogen sind - das Staat zahlt natürlich gut - trotz der Tatsache, das viele ander bewohnbare Wohnungen in Nachbarhäusern bereits leer stehen und meine Wohnung war eigentlich mehr oder minder ohne Sanierung nicht mehr bewohnbar, also wird auch hier der Staat seinen Teil zur Wohnraumwiederherstellung beigetragen haben.

Zumal der Vermieter nun nach 15 Monaten in der neuen Wohnung anfängt, die Miete um 10% zu erhöhen, was sich wohl über die nächsten Jahre so hinziehen wird und die Wohngeldstelle, auf die ich bereits seit dem Umzug angewiesen bin, übernimmt Mieterhöhungen erst ab 15%, also wird sie nicht einspringen. Den Bodenbelag in der neuen Wohnung habe ich selbst für "teuer Geld" verlegt, also spekuliert man darauf, das ich irgendwann die Miete nicht mehr zahlen kann, ausziehe, den Bodenbelag drinlasse - und der Vermieter wähnt sich mit seinem Verhalten in Sicherheit. Droht auch unverhohlen mit Einklagen der Mieterhöhung, falls nötig - rechtlich leider zulässig.

Mir geht es nicht darum, Schutzbedüftigen den Wohnraum streitig zu machen, aber ist eine Neuvermietung oder gar der Abriss mit dem Hintergrund, das uns der Abriss quasi durch Bitte um zügigen Umzug fast monatlich durch Alternativangebote vorgehalten wurde, überhaupt zulässig?

Vielen Dank!

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BTW: Die Neuvermietung von leerstehenden Wohnungen durch nötigem Umzug in dem Abrissareal ist die Regel - nicht nur bei meiner Wohnung kam dies vor.

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