Grundsätzlich ist es immer möglich für eine befristete Zeit die beiden genannten Vertrgsarten "ruhen " zu lassen. Hier muß der V.N. nur mit der Gesellschaft Kontakt aufnehmen (schriftlich) um die jeweiligen Modalitäten zu klären. Normalerweise sollte der Berater der die Versicherungen verkauft hat ebenfall in solchen Fällen seinem Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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Man kann diese Möbel versichern (Hausratversicherung) -falls z.Bsp. durch ein Feuer dein Hausrat ("deine Möbel") zerstört werden must du dennoch deinen Kredit (Rate) für "deine" Möbel weiter zahlen bis der Kredit getilgt (abbezahlt) ist. Also liegt es in deinem Ermessen ob du das per Ratenkredit erworbene Eigentum (Möbel) absichern willst oder nicht.

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Der einzige der deine Frage hier seriös beantworten kann, dürfte die Allianz selber sein. Es gibt verschiedene Konzepte der Nachwuchsförderung von den unterschiedlichsten Gesellschaften. In der Regel ist es so ,das die Unternehmen (Versicherungsgesellschaften oder Vertriebe oder Makler...) gerne jemanden in dieser Branche einarbeiten und qualifizieren, so das es dem Einsteiger möglich ist, vor einer industrie und Handelskammer ,die entsprechende Prüfung mit Abschluß durchzuführen. Leider hat sich das bei den meisten die hier Komentare abgeben, noch nicht herumgesprochen ,das nur noch Berater die diesen Abschluß haben überhaupt eine Versicherung verkaufen dürfen. Von daher geht es schon mal garnicht, das der "Auszubildende" irgend jemanden über den Tisch ziehen könnte, oder Ihm eine Versicherung" andrehen" könnte. So ein Antrag würde von keiner der genannten Gesellschaften überhaupt bearbeitet werden. Das diese Art von Ausbildung relativ teuer ist kann man dadurch feststellen, das es verschiedene Schulen und Institute gibt, die die Vorbereitung auf die IHK -Prüfungen im Fernstudium usw anbieten. Da sollten sich interessierte mal umschauen was dort von den entsprechenden Instituten für Gebühren erhoben werden. Und selbst wenn jemand bereit ist soviel Geld auszugeben weis er nach Abschluß bei der iHK auch noch nicht,** ob er dann wirklich erfolgreich verkaufen kann.Da in diesem Verkäuferberuf in der Regel die Bezahlung erfolgsabhängig erfolgt ,und der Verkauf in der Regel von Menschen getätigt wird die selbständig auf eigene Rechnung arbeiten. ( **Es gibt auch andere Modelle) Kann nur der sich, und seine Familie ernähren ohne dem Staat auf der" Tasche" zu liegen, der hier langfristig und seriös, das Geschäft betreibt. Auf Grund dieser neuen Reglungen, das nur noch derjenige Versicherungen verkaufen darf, der diesen IHK Abschluß hat, hat sich nun auch in den letzten Jahren ,die Einarbeitung in diesen Beruf erheblich geändert. Da es also verschiedene Einarbeitungsmodelle gibt, ist derjenige der sich für diesen Beruf interessiert ,gut beraten mit dem jeweiligen Anbieter der die ensprechende Hilfestellung (Schulung,Unterstützung,usw., zur Erlangung des IHK-Abschlußes) anbietet, sich an einen Tisch zu setzen, und gemäß den Angebotenen Möglichkeiten, zu entscheiden ob es etwas für Ihn ist, oder nicht. Abschließend möchte ich noch deutlich machen ,das es sich bei dieser Form der "Ausbildung" nicht um ein sogenanntes "klassisches" Ausbildungsverhältniss handelt mit Lehrvertrag. Von daher sind die entsprechenden Bedingungen, jeweils unter den handelnden Partnern im einzelnen auszuhandeln.

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Deine Frage wurde hier ja schon optimal beantwortet. Ich möchte noch hinzufügen das über die gesetzliche Pflichtversicherung hinaus ,es die verschiedensten Möglichkeiten einer Privaten Zusatzversicherung, für den Fall das man in eine Pflegestufe eingestuft wird gibt. Diesbezüglich sich zu Informieren kann sehr hilfreich sein, da in der Regel die gestzliche Pflegeversicherung im Leistungsfall oft nicht ausreicht alle anfälligen Kosten abzudecken.

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In jedem Fall ist dir anzuraten dich beim Arbeitsamt zu melden. Über das wirst du dann auch wieder in die Krankenversicherung kommen können.Grundsätzlich sei gesagt das unabhängig von der Frage ,wer die Kosten übernimmt, dir jeder Arzt und jedes Krankenhaus im Falle einer notwendigen Medizinischen Behandlung, erst einmal weiterhelfen wird. Wenn du dein Leben wieder in den Griff bekommen willst ,wirst du das auch schaffen. Ich weis nicht an wen du bei der AOK geraten bist . jedenfalls war es sicher kein guter Rat, dir in der Form Angst zu machen ,und mit dir nur darüber zu sprechen das du die Beiträge nachzuzahlen hättest. Wenn du noch Anspruch auf Kindergeld hast müsstest du eigentlich auch noch über deine Mutter versichert sein können. Ohne allerdings alle zusammenhänge zu kennen, ist das nicht so einfach zu beantworten. Also ob du bei deiner Mutter wohnst, oder nicht ,ob deine Mutter mit jemanden anderes zusammenlebt ,das dürften für die Krankenversicherung keine Rolle spielen. Ebenso erwähnst du eine Halbweisenrente. Auch hier könntest du mal die ensprechende Stelle ansprechen ,wie aus Sicht deines Rententrägers ,die Geschichte mit der Krankenversicherung ausschaut. Das ganze ist ein sehr komplexes Thema. Aber in jedem Fall solltest du dir keine Gedanken darüber machen ,das du nicht Medizinisch versorgt wirst. Wenn du meinst ,das du Medizinische Hilfe benötigst, dann suche einen Arzt deines Vertrauens auf. Auch der wird dir erst einmal helfen, und dann erst stellt sich die Kostenfrage. Ich drücke dir die Daumen das du deine Zukunft in den Griff bekomst.

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Ein Schelm der böses Denkt. Das ist meiner Ansicht nach hier mehr der Versuch einer versteckten Werbung für wen auch immer. Bei der vielzahl der Anbieter dürfte es auch nicht ausreichend sein ,nur 2 Gesellschaften hier ins Gespräch zu bringen. Ebenso die Frage wo mein Geld besser arbeitet dürfte für eine Qualifizierte Anlageberatung kaum ausreichend sein. Geld arbeiten lassen, ist doch nicht der einzigste Sinn der Sache, sondern letzlich steht doch die Frage im Raum ,was will der Kunde in welcher Zeit ,für welches Ziel erreichen. Bevor diese ganzen Grundsatzfragen wie z.Bsp. Wieviel Geld steht zur Verfügung,besteht der Wunsch das gewünschte Ziel mit Sicherheit zu erreichen usw. Erst wenn das mit dem Kunden geklärt ist ,sollte die Frage wer der richtige Partner ist, bei dem man sein Geld arbeiten lassen möchte, gestellt werden.

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Welcher Geselschaft man sein Vertrauen schenken sollte, ist bei der großen Auswahl am Markt ,letzlich nur vom Kunden selbst zu beantworten. In jedem Fall sollte ohne Eile darüber nachgedacht werden und soviel wie möglich sich an Informationen geholt werden. Das macht die Entscheidung in der Regel ,aber auch nicht einfacher. Bei der geschilderten Ausgangslage ,lautet meine Empfhelung ,erst einmal für sich selbst zu klären A) um wieviel % der mir zur Verfügung stehenden Summe für meine Altersversorgung geht es hier im konkretem Fall? B) Was ist mein persönliches Ziel was ich mit dem Einsatz dieser Summe erreichen will ? c) Soll bei Ableben der Person, für den die Rente sein soll ,von der dann noch im "Topf" sich befindenen Summe die Erben etwas bekommen? d) Was passiert wenn ich nach 2 bis dreijährigen Bezug meiner Rente auf das noch im "Topf" befindliche Kapital zugreifen möchte ?( Aus welchen Gründen auch immer) E) Gibt es zum jetzigem Zeitpunkt (Auszahlung der vorhandenen Lebensversicherung) noch Verbindlichkeiten ( Hypotheken, Kredite ) und würde es ich rechnen diese abzulösen.? Diese Liste ließe sich noch verlängern. Hier hilft immer nur das persönliche Gespräch mit einem qualifizierten Berater. Da die Ablaufleistung einer Lebensversicherung ja nicht vom Himmel fällt dürfte es ja seit einigen Jahren, zumindestens zu der Gesellschaft die Auszahlt ,gewisse Erfahrungswerte geben, was den Service und die Qualität der Beratung sowie des Ergebnisses ( Gewinne) der bekannten Gesellschaft angeht. Also, sich von der Seite aus ,erste Angebote einzuholen dürfte allso nicht ganz verkehrt sein . Ein altes Sprichwort sagt guter Rat ist teuer. Von daher ist zu sagen das es sicher keine pauschale Empfhelung geben kann, wo man gute Berater findet. Letzlich geht es auch bei jeder Beratung zu bedenken ,das der Berater nicht umsonst arbeiten kann, da er sonst "verhungert" wäre, bevor er überhaupt dazu kommt, qualitativ guten Rat geben zu können. In jedem Fall sollte eine Entscheidung für die Rente nicht nur allein auf Grund einiger mehr oder weniger hilfreicher Tipps, aus diesem Portal hier getroffen werden.

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Wie du schreibst,, ist dir das mit der Krankenversicherung schon sehr komplieziert. Aus den anderen gut gemeinten Antworten kannst du entnehmen, das da noch einiges an Bürokratischen Hindernissen von dir zu Bewältigen ist. Grundsätzlich finde ich es ja posititiv das du den Weg in die Selbständigkeit suchst. Mein Rat ist der ,das du dir einen etablierten Makler suchst ,und du dir von dem unter die "Arme" greifen lässt.

Also einfach mal in so einen Betrieb hineinschauen.

Geld scheint ja derzeit nicht dein Problem zu sein da du ja davon ausgehst enige Monate kein Geld zu verdienen. Kläre deine Krankenversicherungssituation ab. Arbeite im Zweifel unentgeltlich bei einem Makler und lerne diese Welt erst einmal kennen. Nutze alle möglichkeiten die dir das Arbeitsamt bietet im Rahmen einer Existensgründung. Treffe wenn du diese Tätigkeit im Ansatz verstanden hast deine Entscheidung. Könnte ja auch sein ,das du, wenn du die Aufgaben eines Maklers kennst, zu der Überzeugung kommst ,das das doch nicht das richtige für dich ist.

Wenn du auf dieser Seite ganz unten schaust siehst du auch Werbeanzeigen im Sinn wie werde ich Makler in drei Tagen usw.

Ich selber arbeite seit 30 Jahren als selbständiger Finanzmakler und nach meiner Erfahrung kann ich dir nur raten, sich nicht "Hals über Kopf" in einem Bereich sich selbständig zu machen, wo du nicht ausreichend Erfahrungen gesammelt hast. Selbst in Bäcker lernt sein Handwerk nicht in drei Tagen. Also die Tipps mit nebenberuflicher Einstieg sind auch sehr gut. Ich drücke dir alle Daumen, das alles was du beginnst gelingen möge.

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Ist schon "lustig" was der Fragende sich hier so alles an Antorten bieten lassen muss. Sicher die Frage selbst zeigt natürlich auch ...... ich bin doch versichert ...... das sich der Fragestellende sich scheinbar, wenig Gedanken ,über die Aufgaben einer Krankenversicherung macht . Ebenso wenig Gedanken, über** sein eigenes Verhalten**. Aber nun liegt es in der Natur der Sache ,das der "Genuss" von Alkohol in der Regel nicht gerade das Denkvermögen steigert. Ebenso richtig, ist aber auch, das Alkohollismus eine anerkannte Krankheit ist ,und von daher dürfte im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen der Krankenkassen, sicher eine " Beteiligung" der krankheitsbedingten Kosten , denkbar sein. Solange die Gesellschaftlich anerkannte, und tollerierte Droge Alkohol, nicht als das, was Sie ist, erkannt wird, wird es wohl weiterhin solche Äußerungen geben, wie du bist doch selber Schuld ,das du dich in diesen Zustand gebracht hast ,und nun bleche mal schön, selber Weder deine Frage, noch die meisten der hier gegebenen Antworten gehen der Ursache der Frage auf den Grund. Ob man nun selber zahlen muß ,oder die Krankenkasse die Kosten übernimmt, das wird nichts daran ändern ,das du bald wieder vor der Frage stehen wirst:: Wer bezahlt den diesmal die Rechnung ?

Ohne eine Verhaltensänderung deinerseits ,ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, das du bald wieder von einem Rettungswagen abgeholt wirst. Solange es ein Rettungswagen ist, ist es ja noch in Ordnung, den dann hast du die Chance wenn du wieder Nüchtern bist ,erneut über dein Verhalten, und das was dieses bewirkt nachzudenken.. Manchmal braucht es aber keinen Rettungswagen mehr, und ich hoffe, das du diese Situation nicht "erleben" wirst .Also, meine Antort auf deine Frage ist, denke einfach mal über dich, und was du willst nach.

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Leider wirft diese Frage weitere Fragen auf . Als Lehrer freiwillig versichert ? Wenn jemand im öffentlichem Dienst tätig ist ,dann gibt es Länderspezifische Unterschiede und der Versicherte ist zu einem gewissen % Satz (Hier spielt auch noch der Familienstand eine Rolle) ,privat versichert und der andere Teil der Kosten wird über den Dienstherren abgewickelt. Zusammengefasst wäre erst einmal zu klären, was für ein Lehrer ? Wer ist der Arbeitgeber ? Oder sind Sie selbständig als Lehrer tätig ? Zu der Ausgangslage, das Sie jedes Jahr der Versicherung Ihre Einkommensituation mitgeteilt haben wäre aus meiner Sicht zu sagen, das die Gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind ,jedes Jahr die Einkommensituation Ihrer freiwillig Versicherten zu überprüfen. Wenn die Krankenkasse ihnen Heute mitteilt ,das Sie als Krankenkasse dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, finde ich das sehr seltsam. Also, ich denke, das die Krankenkasse in der Pflicht ist nachzuweisen ,das Sie Ihrer Pflicht nachgekommen ist. Sie selbst ,haben letzlich ,wie ich anehme, doch die Möglichkeit ,die von Ihnen gemeldeten Einkommen nachzuweisen (Kopien-Aufbewahrungspflichten des selbständigen Unternehmers, zwingen letzlich dazu).

Inwieweit die Krankenkasse, (handelt es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung ?) Ihnen für 5 Jahre rückwirkend Beiträge nachzufordern kann ,das sollte Sie wirklich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klären.

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Ist schon interessant was deine Frage hier für eine Reaktion hervorgerufen hat. Dein kaputter Fernseher und die Kernschmelze in Japan miteinander in Verbindung zu bringen... ??. Wirklich toller "Expertenstreit" den deine Frage hier provoziert hat. Denke mal so richtig geholfen hat dir das alles nicht was hier an Antworten für dich bereitgestellt wurde.Auch mein Komentar wird dir letzlich aller warscheinlichkeit nach nicht die Kosten für deinen kaputten Fernseher bringen.Aber vieleicht regt die Diskusion dich ja an ,ein Jurastudium zu beginnen. Vieleicht lässt du dich auch zum Versicherungsfachmann ausbilden, und findest auf Grund dieser Anregungen eine neue Berufliche Heimat.Ob du nun einen Rechtsanwalt beauftragst und ob sich das lohnt, könnte eine neue interessante Reihe, von " Expertenmeinungen" hier erzeugen. villeicht gibt es dann jemanden, der dich davon überzeugen kann, wie wichtig eine Rechtschutzversicherung ist ,und das du genau in solchen Fällen so eine gebrauchen könntest. Sicher wird es auch Meinungen dazu geben, die das Gegenteil sagen werden,, das gerade in diesem Fall so eine Rechtschutzversicherung nicht greift. Ohne den genauen Hintergrund (Ablauf eines Schadens) zu kennen ist es in der Regel sowieso nicht möglich mit Rat und Tat hier zur Seite stehen zu können. Deine Fragestellung war allerdings schon im Vergleich, vieler anderer Fragen ,die ich hier schon gelesen habe, recht ausführlich. Du schreibst in deiner Frage, das deine Hausratversicherung nicht für den Schaden aufkommt und an anderer Stelle deiner Antworten, glaube ich gelesen zu haben ,das du keine Hausratversicherung hast. Ja soetwas bringt uns "Experten" doch dann immer wieder, an den Rand unserer Möglichkeiten, wenn es darum geht mit gutenm Rat den Fragenden, hilfreich zur Seite zu stehen. Die Berücksichtigung aller hier schon aufgeführten Komentare, kann ich in dieser Darstellung leider auch nicht leisten,meine "Experten-Kollegen" mögen mir das verzeihen. Zu Schluß möchte ich noch auf deine letzte Frage : Wie du zu deinem Recht kommst eingehen. Das mit dem Recht ist so eine Sache,wieso glaubst du den, das du ein Recht darauf hast ,das ein dir entstandener Schaden , in jedem Fall ersetzt werden muß. Es gibt im Leben viele Situationen ,wo jemand einen Schaden erleidet ohne das jemand etwas dafür kann. Somit gibt es oft Situation im Leben, wo einem ein Unglück trifft ,mit dem man ganz alleine fertig werden muß. Da es sich in deinem Fall nicht um einen Personenschaden handelt,sondern letzlich "nur ein Fernseher" denke ich ,wird es in naher Zukunft, auch wieder ein neues Gerät geben ,der dir es ermöglichen wird, wieder fernsehen zu können. Falls dein Nachbar von oben noch einen funktionierenden Fernseher ha,t frag Ihn doch mal, ob Ihr nicht solang bis das Problem geklärt ist ,gemeinsam fernehen könnt. Vieleicht ergibt sich dann ja aus diesem Unglück, noch so etwas, wie Glück . Hoffentlich klärt dein Vermieter alsbald die baulichen Unzulänglichkeiten die zu diesem Unglück geführt haben. ich denke auch das du deinen Vermieter direkt ansprechen solltest vileicht hat der ja eine vernünftige Einstellung und fühlt sich ebenfalls für den Schaden verantwortlich und hilft dir dabei diesen zu ersetzen. In jedem Fall solltest du für die Zeit das deine Wohnung trocknen muss eine Minderung der Wohnungsmiete mit Ihm vereinbaren. Das deine Wohnung für die du Miete bezahlst keine feuchten Wände haben sollte denke ich mal versteht sich von selbst. Allerdings kann es auch hier sein das es rein rechtlich dir nicht Möglich ist die Miete zu kürzen. Aber eine höfliche Frage wird ja erlaubt sein und wie ich schon sagte vielleicht hat dein Vermieter ja so etwas wie Herz.

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Der in diesem Fall wohl richtige Ansprechpartner dürfte die Krankenversicherung sein wo die Kinder im Moment versichert sind. Wäre schön wenn du die Antwort dieser kasse hier mal komuniezieren würdest.

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Pardon sprach der Igel und sprang von der "Bürste" Es gibt die Volksfürsorge doch noch unter Ihrem alten Namen. Bitte diese Ergänzung als Korrektur meiner Antwort zu verstehen da ich den gerade geschriebenen Artikel so nicht mehr bearbeiten kann.

Als ein Vertriebsweg der Generali Versicherungen vermittelt die Volksfürsorge die Vorsorge- und Finanzprodukte der Generali Versicherungen sowie der Produktpartner aus der Generali Deutschland Gruppe AdvoCard Rechtsschutzversicherung, Deutsche Bausparkasse Badenia, Central Krankenversicherung und Generali Investments.

Eine Besonderheit der Volksfürsorge ist die angestellte Organisation. Ein Großteil der 3.600 hauptberuflichen Vertriebsmitarbeiter arbeitet im festen Angestelltenverhältnis. Dazu sind 30.000 Mitarbeiter im Zweitberuf bundesweit für die Vertriebsgesellschaft tätig.

Gesteuert wird der Vertrieb von der Zentrale in Hamburg mit ihren 180 Mitarbeitern im Innenvertrieb sowie drei Organisations- und 33 Vertriebsdirektionen. 300 Bezirksdirektionen dienen als regionale Anlaufstellen für Kunden und Vertriebsmitarbeiter.

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Dieses Forum hat den Namen gutefrage.net Stellt sich die Frage was ist eine gute Frage? Im Prinzip kann ich hier fast garkeine Frage beantworten da die Fragesteller mit Ihrer "Frage" in der Regel mehr Fragen aufwerfen als das Sie eine Frage stellen die zu beantworten wäre. Zum Thema Volksfürsorge sei gesagt:das Unternehmen nun schon seit einigen Jahren unter dem Namen Generali am Markt ist. Also faktisch gibt es das Unternehmen mit diesem Namen also eigentlich so nicht mehr. Stellt sich also die Frage wer macht da wo einen Bewerbertag und bringt den Begriff Volksfürsorge in diesem Zusammenhang ins Spiel. Bei der Qualität deiner Fragestellung kann es ja aber auch sein das du etwas missverstanden hast. Vieleicht hat da ja jemand was gesagt im Sinne Sorge um das Volk oder wie auch immer. Alles nur Spekulation was man hier anstatt einer Antwort bringen kann. Ich verliere immer mehr die Lust überhaupt hier noch in das Portal hineinzuschauen da hier in der Regel immer nur Fragen gestellt werden die keine Fragen sind.

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Wieder so eine Frage die eigentlich nicht zu beantworten ist ohne näheres von dir zu erfahren.Meine Empfehlung suche das Gespräch mit qualifizierten Beratern. Wo du welche findest? Eigenwerbung ist auf dieser Plattform nicht erwünscht.Bezahlte Werbung findest du hier allerdings genug links und rechts der Beiträge.Über die Qualität der Tipps die du dort bekommen wirst kann ich leider keine Aussage treffen. Der Rest der Antworten die man dir hier anbietet ,ist aus meiner Sicht auch nicht wirklich hilfreich. Mich wundert auch wieviel Eigenwerbung in diesen Antworten steckt.

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Festzuhalten ist das hier ein Schaden entstanden ist. Ebenfalls ist es so das die Wohnung nicht in vollen Umfang zu nutzen ist. Da nicht davon auszugehen ist das der Brand mit Absicht gelegt wurde ,ist in jedem Fall erst einmal zu klären wie es zu dem Brand gekommen ist und wen die Schuld trifft.(Wenn den überhaupt jemand Schuld hat)Die Versicherer zahlen in gewissen Umfang auch bei grober Fahrläßigkeit,allerdings wäre wie schon gesagt auch hier zu klären inwieweit ein mitverschulden von dir gegeben ist. Falls du als Verursacher dieses Schadens in Frage kommst, bist du selber in unbegrenzter Höhe für den Schaden haftbar zu machen. Deswegen hast du ja auch, wie ich für dich hoffe, eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese hilft dir unberechtigte Forderungen an dich abzuwehren oder eben berechtigte Forderungen im Rahmen des von dir gewählten Versicherungschutzes zu begleichen. Die Haftpflichtversicherung ist für die Dinge zuständig die dir nicht gehören, also in diesem Fall der Schaden der am Gebäude entstanden ist, oder an Dingen die du möglicherweise im Rahmen deines Mietvertrages als Bestandteile deiner Wohnung gemietet hast. Für deinen Hausrat, falls der vom Feuer beschädigt ist ,wäre deine Hausratversicherung ersteinmal zuständig. Wer in letzter Konsequenz die entstanden Schäden zu bezahlen hat (inklusive der Mitminderung) wird sehr davon abhängen wer das Feuer verursacht hat bzw. was die genau Ursache des Feuers war. Wenn zum Beispiel, ein technischer Fehler die Ursache gewesen sein sollte, könnte man auch noch den Hersteller des schadhaften Gerätes in die Reihe derer einordnen, die möglicherweise für den Schaden aufzukommen sind. Meine Empfehlung an dich, lass dich in diesem Fall von einem Rechtsanwalt beraten.

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Die meisten Antorten hier lauten Finger weg und warnen dich davor dich bei diesem Unternehmen ausbilden zu lasse. Entweder waren die ,die dir diese Antworten geben, schon mal in so einer Ausbildung bei dem genannten Unternehmen und wissen wovon Sie reden, dann könnte man deren Meinung ja akzeptieren,wenn Sie diese Erfahrungen selber gemacht haben. Allerdings wäre es dann auch nicht sicher ob du die gleichen Erfahrungen machen würdest, da es sich jetzt ja, um ein scheinbar neues Unternehmen handelt. Mein Rat für dich ist bilde dir eine eigene Meinung. Das wirst du sicher am besten vor Ort machen können. Ich schätze dich so ein das du keine Dinge tun wirst die du nicht willst. Es gibt viele Möglichkeiten sich als sogenannter Quereinsteiger in der Finanzdienstleistungsbrance Ausbilden zu lassen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, was du tun darfst und was nicht. Hier bietet dir jemand die Chance einer Ausbildung. Falls du nicht sicher bist, ob es die richtige Firma für dich ist ,würde ich dir empfehlen auch mit anderen Anbietern aus der Branche Gespräche zu führen. Somit wirst du die Unterschiede selber kennenlernen und sicher die für dich geeignete Firma finden bei der du dich Ausbilden lassen wirst. Immmer vorausgesetzt dich interessiert überhaubt eine Arbeit in diesem Bereich.

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Nun aus deiner Frage geht nicht eindeutig hervor ob du angestellt bist, oder als Sebständiger deinen Beruf ausübst. Von daher sind alle die hier schon gegebenen Antworten, so gegeben worden ,das ein Angestelltes Arbeitsverhältniss vorliegt. Wenn dem so sein sollte, geben die vorliegenden Antworten eine Reihe von Ansätzen, über die du ernsthaft nachdenken solltest. Letzlich bleibt aber immer wieder anzumerken das ein qualifizizierter Berater, deine Wahl, dem du vertraust, mit dir eine individuell auf dich, und deine genaue jetzige Lebensituation zugeschnittene Lösung, erarbeitet. Wie du dich bei deiner täglichen Arbeit am besten verhälts hast du sicher gelernt. Wenn ein Berater deinen Job machen müsste würde er warscheinlich am erten Tag vom Gerüst fallen. Also mein Tipp, lass dir durch Fachleuten helfen und versuche nicht deine für dich passende Lösung alleine zu erarbeiten. http://www.felixstaege.de

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Was ich zwischen den Zeilen deiner Frage lese stellt sich die Situation wohl so dar: Du hast ein Taxi (Gewerblich-als Unternehmer) Wenm du nun erlaubt hast dieses abnehmbare Taxischild auf dein Autodach aufzusetzen (zum Spaß ?) Ich vermute, das jemand dein Taxi gefahren hat und es als solches kennzeichnen wollte. In diesem Fall wärst du der Arbeitgeber dieses Fahrers der mit deinem Einverständniss das Fahrzeug gefahren bzw benutzt hat. In so einem Fall tritt in keinem Fall die private Haftpflichtversicherung des von dir beauftragten (Nutzer deines Taxis) für den Schaden der dir entstanden ist ein. Wenn jemand ohne deine Aufforderung an deinem Taxiaufsetzer herumgefummelt haben sollte, dann kannst du diesen Menschen, wenn er dir bekannt ist, natürlich für den Schaden haftbar machen! Wenn dieser jemand nun einen Unfall mit deinem Taxi gehabt haben sollte, wie immer der auch ausgesehen haben könnte. In diesem Fall könnte der Schädiger deines Fahrzeuges seine privaten Haftpflichtversicherung dieses Mißgeschick melden. In so einem Fall, würde die Haftpflichtversicherung, dann deinen dir entstandenen Schaden übernehmen. Da aus deiner Frage der Hergang der Schadensentstehung nicht eindeutig erkennbar ist sind diese Ausführungen natürlich nicht rechtsverbindlich, sondern sollen dir nur helfen zu verstehen, wann eine Haftpflichtversicherung des Schädigers zum tragen kommen könnte. http://www.felixhstaege.de

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