Frage
Für die Luftwaffe galt das Wehrgesetz. Paragraph 26, Absatz 1, des Wehrgesetzes lautete:
Die Soldaten dürfen sich politisch nicht betätigen. Die Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen oder zu einem der ihr angeschlossenen Verbände ruht für die Dauer des aktiven Wehrdienstes.
http://www.documentarchiv.de/ns/1935/wehrgesetz.html