Das ist natürlich nicht gut. Er müsste aber zuallererst die Gelegenheit anbieten, dass du das Gerät überprüfen kannst. Grundsätzlich hat er natürlich Gewährleistungsansprüche, da diese nicht (wirksam) ausgeschlossen wurden. Was will er denn jetzt konkret? 50 Euro?

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wenn der Mangel bereits von ihm selbst behoben wurde, dann ist das sein Problem

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Liegt sicher auch an seinen Eltern. Wir hatten so jemanden in der Grundschulklasse. Immer Einsen, er hat bescheuerte Gedichte geschrieben und dann kam er aufs Gymnasium. Das lief nicht so richtig, weil die Lehrer dort gemerkt haben, dass er nicht besonders clever ist, sondern nur mit Mutti irgendwas auswendig lernen muss, er war dann eher ein Dreier-Schüler und Mutti hat zugegeben, dass er ihr Hobby ist.

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Sorry, aber du bist ziemlich leichtgläubig. Auflegen und fertig.

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Du machst dich damit nicht strafbar, es sei denn, der andere ist unter 14 und du weißt das

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