Hallo, Dein Freund ist ein klassischer Pflegestufe 0-Fall.Hier erhält er alle Leistungen der anderen Pflegestufen, allerdings etwas wenig Pflegegeld. Um Pflegestufe I zu bekommen muss dein Freund mindestens 45 Minuten pro Tag Hilfe bei der Körperpflege, dem An-Auskleiden, der Nahrungsaufnahme und bei Arztbesuchen brauchen. Zusätzlich muss min. 45 Minuten bei der Hauswirtschaftlichen Verrichtung pro Tag von Nöten sein (Kochen, Einkaufen etc). Hat er hier geringeren Bedarf aber kognitive Einschränkungen, kann er, wie schon beschrieben, die Pflegestufe 0 erhalten. Also Antrag bei der Pflegekasse stellen. Frag mal bei einer Sozialberatung nach, hier ist der Rat kostenlos.
Hallo Goldfisch1234, zunächst sei erwähnt, dass es eine "erhebliche" Pflegebedürftigkeit nicht gibt. Gemeint ist womöglich die erheblich eingeschränkte Altagskompetenz, aber damit hast Du nichts tun. Auch ist es durchaus möglich, bei einem GdB von 50 oder weniger eine Pflegestufe zu erhalten, hier ha ich zog Beispiele in meiner Praxis. Du musst, wie schon gesagt, Hilfe bei Deiner Tages Gestaltung benötigen. Unterteilt in Hauswirtschaftliche Verrichtung (Einkaufen, Haushaltsführung, etc.) und Grundpflege (Ankleiden,Körperpflege,Ernährung,Mobilität). Hier müssen für Pflst. I 45Min. Grundpflege(GP) und 45 Min. Hauswirtschaftliche Verrichtung (HwV), für Pflst. II 120Min.und 60Min. HwV, für Pflst. III 240 Min. und 60 Min. HwV (zusätzlich zwei Verrichtungen der Gp nachts) erreichen. Das bringt bei reiner Geldleistung (kein Pflegedienst): I = 235 € II = 440€ III = 700 €. Ob Du diese Voraussetzungen erfüllst, weißt Du selbst am besten. Der Hausarzt kann Die hier nicht helfen, der kann heilen - nicht pflegen! Meist kommt von dort der falsche Tipp!
Hallo Blackdragon3000,
Brezel14 liegt nicht ganz richtig. Selbstverständlich wird vom VA eine Pflegestufe in die Beurteilung mit einbezogen. Dafür ist im Antrag extra ein Kreuz zu machen. Wenn Du Prozesskostenhilfe bekommst, würde ich mir über die Anwaltskosten keine Gedanken machen, die werden dann mit unternommen. Was mich stutzig macht, ist Deine Aussage über die Bewilligung der zusätzlichen Betreuungsleistung (eingeschränkte Alltagskompetenz). Die würde bedeuten, das Du seelisch oder geistig behindert bist. Hier würde die Rechtslage evtl. komplett anders aussehen. G bekommst Du, wenn du gehbehindert bist oder aus anderen gesundheitlichen Gründen keine weiteren strecken zurücklegen kannst. Die Frage stellt sich, was Du vom Schwerbehi. Ausweis an Vorteilen erwartest. Noch eine Tipp nebenbei, denk bitte daran, dass Dir bei Pflegestufe auch noch folgende Leistungen garantiert zustehen: Verhinderungspflege Budget 1550,--€ pro Jahr Pflegehilfsmittelpauschale. 31,--€ pro Monat Kurzzeitpflege. 1550,--€ pro Jahr Wohnumfeldverbesserung 2557,--€ pro Veränderung Für den Schwebehi.Ausweis bis zu 3700,--€ Steuererstattung pro Jahr Bei eingeschränkter Alltagskompetenz bei Pflegestufe II 85,--€ mehr Pflegegeld also statt 440,--€bekommst Du 525,--€ pro Monat.Zusätzlich entweder 100,--€ oder 200,--€ Budget pro Monat für Leistungen nach §45. Den Tip mit demVdK kannst Du vergessen. Da musst Du kostenpflichtig Mitglied werden und dann wird auch einfach nur geklagt. Such Die eine zugelassene Sozialberatung, die arbeiten kostenlos (google mal Sozialberatung Herscheid, die sind gut und arbeiten bundesweit kostenlos!).
Pflegegeld ist unantastbar und hat mit keiner finanziellen Situation etwas zu tun.Es ist auch egal, ob und wer welche Betreuung inne hat. Anders sieht es aus, wenn ein Angehöriger in ein Pflegeheim soll. Dann reicht das Geld der Pflegegkasse nicht aus und Privatvermögen wird, wenn das Sozialamt einspringen soll, herangezogen, auch Häuser, Lebensversicherung etc. Wende Dich am besten an eine Sozialberatung, die ist kostenlos, schau mal unter Sozialberatung Herscheid nach.
Hallo Ziegenhirte, das von Jahoor gemalte Bild ist natürlich völliger Blödsinn ! Jedes in Deutschland zugelassene Heim wird seit einiger Zeit vom MdK überwacht. Diese Überwachung ist sehr streng. Ich bin bei weitem kein Freund vom MdK, aber hier macht er seine Sache gut. Aus beruflicher Sicht kann ich dir sagen, dass jeder Anwalt soch einen Fall übernehmen wird, es sei den, er ist mit Arbeit überlastet. Das die Wartezeit auf eine Klage Jahre dauert st nur bedingt richtig. Nun zu Deinem Anliegen, die Heimkosten von 3500,--€ sind meiner Meinung nach zu hoch. Allerdings gehe ich hier von NRW aus. Meine Empfehlung wäre, einen unabhänigen Pflegegutachter zu beauftragen. Dies ist garnicht so teuer ! Kommt der auf das gleiche Ergebnis wie Du, den Bericht der Heimleitung vorlegen. Mit der Öffentlichkeit drohen. Ich bin mir zu 100% sicher, dass Du so ganz schnell aus dem Heimvertrag bist. Habe dieses Verfahren schon oft durchgeführt, immer mit Erfolg ! Du kannst Dich aber auch an den zuständigen MdK wenden und dort Deinen Eindruck schildern. Ist bei denen Das Heim als "schlecht" eingestuft, solltest DU auch aus dem Heimvertrag kommen. Ineresant wäre auch zu wissen, wer den Heimvertrag unterschrieben hat. War es die Mutter selbst, oder ein Verwandter, hatte dieser die richtige Vollmacht ! Ein Heimvertrag ist bei falscher Unterschrift schnell nichtig !
MfG. Die Sozialberatung aus Herscheid.
hallo, normalerweise schickt die pflegekasse ein sogenanntes pflegetagebuch, hier können die zeiten festgehalten werden, welche zur pflege benötigt werden. um eine pflegestufe zu bekommen, muss für die pflegestufe eins 90min. gepflegt werden. dies teilt sich auf in grundpflege (ankleiden,waschen,ernährung,mobilität). hier ist wichtig das die zu pflegende person diese dinge ohne hilfe nicht erledigen kann. kann sie diese braucht aber sehr lange spielt das für die pflegekasse keine rolle! die anderen hälfte der 90min. muss für die hauswirtschaftliche verichtung benötigt werden. wäsche waschen, einkaufen,wohnung heizen etc. wenn sich die alte dame also allein anziehen kann, allein waschen kann,allein aufs klo geht, sieht es für eine pflegstufe eins finster aus. es gibr aber noch die pflegestufe 0 ! die greift schon unter den besagten 90min. wird aber vom sozialamt gewärht.
liebe grüße die sozialberatung rat und tat aus herscheid
Hallo,eine Sozialberatungsstelle würde alle Anträge für dich kostenlos stellen und dir auch bei dessen durchsetzung helfen.Schreib mir bitte deinen Wohnort, dan kann ich dir die passende Stelle raussuchen.Grundsätzlich sei gesagt, dass deine Oma Pflegestufe benötigt. Derer gibt es nicht drei wie immer angenommen, sondern fünf ! Die sogenannte Pflegestufe = z.B. wird vom Amt mit allen Leistungen übernommen.
Hallo,
diese Frage richtig beantworten zu können,benötige ich etwas mehr Information.
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Der Gutachter kann Befunde lesen, muss er aber nicht.
Ich bin selber Pflegegutachter allerdings nicht vom MdK, sondern von Gericht beauftragter.
Man sollte wissen, dass das MdK-Gutachten nur eine Hilfestellung für den Sachbearbeiter der Pflegekasse darstellen soll, da dieser in der Rgel nicht über genügend medizinisches Fachwissen verfügt. Ein Gerichtsgutachter soll das Mangelwissen des Richters ausgleichen. Hier, also vor Gericht, sind Formulargutachten, wie es der MdK verwendet, nicht zulässig !
Kurz gesagt, wenn etwas an dem MdK-Gutachten falsch ist, kann man Einspruch einlegen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkele bringen.Vielleicht wäre der Rat einer kostenlosen Sozialberatungsstelle angebracht?
Gruß, die Sozialberatung aus Herscheid
Hallo,
sobald du eine Pflegestufe hast, kannst du, wenn diese ein 1/2 Jahr besteht, einen Antrag auf Verhinderungspflegestellen. Die Pflegekasse stellt dir hier ein Budget von derzeit 1510,-- €/Jahr zur Verfügung. DIeses Geld kannst du dafür verwenden, dass jemand deinen zu pflegenden Angehörigen pflegt, während du verhindert bist.
Krzzeitpflege ist eigentlich das Gleiche, allerdings musst du deinen Angehörigen hier ein eine dazu zugelassene Einrichtung schicken. Fud, ist der Familienunterstützende Dienst. Dieser wird vom Sozialamt bezahlt und kann dort beantragt werden (kompliziert!). Wende dich an die von mir genannten Sozialberatungen !
Hallo lovelifes,
leider ist es tatsächlich so. Die Familie gilt als Bedarfsgemeinschaft und erhält als diese auch Unterstützung, das bedeutet im Umkehrschluss, dass jeder welcher in dieser Bedarfsgemeinschaft Geld verdient, das Geld der Bedarfgemeinschaft zur Verfügung stellen muss und dieses angerechnet wird. Allerdings mit Freibeträgen !
LG Die Sozialberatung
Hallo Xatari,
grundsätzlich steht dir eine Lohnfortzahlung zu. Genau wie dir bezahlter Urlaub zusteht ! Allerdings wird im Arbeitsvertrag oft geregelt, dass der Urlaubslohn mit dem Stundenlohn abgegolten wird.
LG Die Sozialberatung
Hallo,
die meiner Meinung nach beste Verteidigungsart für Dich ist avoid-fight, ich weiß allerdings nicht, ob das überall angeboten wird. <a href="http://www.avoid-fight.de" target="_blank">www.avoid-fight.de</a>
LG Sozialberater
Hallo Cora22,
wenn du beruflich umziehen musst, das haben wir ja hier, steht dir das Recht zu, finanzielle Hilfe beim Sozialamt zu beantragen, dazu gehört auch Wohngeld und Erstausstattung!
LG Die Sozialberatung
Hallo Kruemel89,
ehrenamtliche Tätigkeit setzt vorraus, das der Arbeitvergeber gemneinnützig ist, in der Regel also ein eingetragener Verein. Ehrenamtliche welche hier tätig sind dürfen im 2180,--€ steuerfrei als Aufwandsentschädigung erhalten. Wenn die Dame ihnen Geld anbietet, muss sie sie bei der Minijobzentrale anmelden und einen Pauschbetrag von 30% abführen.
Tut sie das nicht, sind sie Schwarzarbeiter und die alte Dame vergibt Schwarzarbeit !
LG Die Sozialberatung
Hallo,
die Unterlagen gehören dem Arzt, allerdings muss er sie dir aushändigen und du musst sie zurückgeben. Der einfachste Weg ist es aber, wenn der neue Arzt die Unterlagen anfordert, dies geht in der Regel reibungslos.
LG Die Sozialberatung
Hallo Jessy1981,
wenn die Sache notariell beurkundet wurde, gehe ich davon aus, dass es sich um ein Testament handelt.
Ein Testament kann jederzeit vom noch lebenden und geschäftsfähigen Erblassers.
Hier müssen allerdings gewisse Vorschriften eingehalten werden. Aber möglich ist ein Änderung.
LG Die Sozialberatung
Hallo googleme,
für diesen Fall gibt es diverse Krankenversicherungen im Privatbereich. Diese speziellen Versicherungen können bis zu 4Jahren laufen.
Care College – Die Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten Wer kann sich versichern: Die Krankenversicherung Care College ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Sprachschüler,Gastschüler, Stipendiaten, Doktoranden, Teilnehmer an internationalen Projekten von Universitäten und Hochschulen, an Austauschprogrammen wie z..B. Work & Study sowie an sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen und Bildungsreisen im Ausland.
Die Auslandsversicherung kann bis zum 35. Lebensjahr sowohl von Ausländern mit festem Wohnsitz im weltweitem Ausland während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland bzw. Österreich wie auch von Deutschen bzw. Österreichern während eines Auslandsaufenthaltes im weltweitem Ausland (außer NAFTA) abgeschlossen werden.
Was leistet die Versicherung: Der Leistungsumfang umfasst die ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlung bei allen zugelassenen Ärzten weltweit zum ortsüblichen Gebührensatz.
Was kostet die Versicherung: Die Prämie beträgt in der Auslandsversicherung "Care College Basic " in den ersten 18 Monaten € 26 / Monat, im "Care College Comfort" € 31 / Monat und im "Care College Premium" € 52 / Monat.
Wie kann man die Versicherung abschließen: Sie können die Auslandsversicherung direkt online abschließen und erhalten nach erfolgreicher Antragsprüfung binnen weniger Minuten Ihre Versicherungsdokumente per E-Mail zugeschickt. Diese können Sie auch zur Beantragung eines Visums nutzen. Zusätzlich senden wir Ihnen innerhalb von zwei Werktagen alle Versicherungsunterlagen inklusive Police per Post zu.
Dies ist ein Beispiel von der HAnse Merkur.
LG Die Sozialberatung
Hallo Prolli,
durch die Schenkung bist du Eigentümer des Laptop, er kann also gepfändet werden. Allerdings wird dies in der Regel nicht gemacht, da der GV die Festplatte ersetzen müsste, da die unter Datenschutz gestellt ist. Es gibt auch GV die den Pc als Bedarfgegenstand werten, das heißt er würde von diesem Gv nicht gepfändet werden.
Da der PC mttlerweile GEZpflichtig ist, und somit als Fernseher benutzt werden kann, hat man gute Aussichten, den Laptop zurüch zu bekommen.
Im Normalfall werden aber PC oder ähnliches nur gepfändet, wenn sie einen nicht unerheblichen Wert darstellen.
Kurzum ich denke du kannst deinen Laptop behalten.
LG Die Sozialberatung
Hallo Daniel81981,
ein Rechtsreferent ist kein Volljurist ! Gemeint ist vermutlich der Rechtsrefendar, dieser hat das erste Staatsexamen. Der Rechtsrefendar betreibt oft die von Schlauerfuchs angeführten Tätigkeiten. Der Rechtsreferent ist ein Nichtjurist mit einer Zusatzausbildung. Meist sind dies Rechtsanwaltgehilfen etc. Die Berufschancen sind eher schlecht, da der Rechtsreferent keine Rechtsberatung anbieten darf.
LG Die Sozialberatung