Antwort
Hallo Daniel81981,
ein Rechtsreferent ist kein Volljurist ! Gemeint ist vermutlich der Rechtsrefendar, dieser hat das erste Staatsexamen. Der Rechtsrefendar betreibt oft die von Schlauerfuchs angeführten Tätigkeiten. Der Rechtsreferent ist ein Nichtjurist mit einer Zusatzausbildung. Meist sind dies Rechtsanwaltgehilfen etc. Die Berufschancen sind eher schlecht, da der Rechtsreferent keine Rechtsberatung anbieten darf.
LG Die Sozialberatung