Hallo, ich habe am 01.09.2015 nach längerer Abwesenheit die Arbeit in meinem alten Betrieb wieder aufgenommen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Auf dieser Basis wurde der zu erbringende Arbeitszeitumfang in Form einer Quartalsarbeitszeit vereinbart. Des weiteren habe ich ein individuelles Arbeitszeitkonto. Dieses Konto wird nun vierteljährlich mit der Soll/Ist Arbeitszeit ausgeglichen.
"Die Gesellschaft führt für Herrn krrkt ein individuelles Arbeitszeitkonto. In das Arbeitszeitkonto wird zu Beginn des Ausgleichszeitraumes (bzw. mit Vertragsschluss) die (evtl. anteilige) Vierteljahres-Soll-Arbeitszeit eingestellt. Die tatsächlich geleistete Ist- Arbeitszeit/Vierteljahr und die bezahlten Fehlzeiten werden eingebucht und mit der Sollarbeitszeit/Vierteljahr saldiert. Das Arbeitszeitkonto ist jeweils zum Ende des vierteljährlichen Ausgleichszeitraums auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt durch Abrechnung und Auszahlung etwaig bestehender Mehrarbeitsstunden. Im Falle eines negativen Stundensaldos wird dieses in den nachfolgenden Ausgleichszeitraum übertragen."
Nun ist es leider so, dass ich auf Wunsch des Arbeitgebers nur auf Abruf arbeite und so fleißig Minusstunden sammle. Jedoch habe ich für September und Oktober mein volles Gehalt bekommen.
Nun zu dem Punkt in meinem Arbeitsvertrag, der mir gerade wirklich Sorgen bereitet und der Grund für diesen Post ist:
"Hat Herr krrkt im Falle seines Ausscheidens am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger Arbeitszeit geleistet, als er bis zum Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anteilig geschuldet hat, so kann die Gesellschaft dieses negative Stundensaldo mit etwa noch vorhandenen Urlaubsansprüchen oder mit den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt oder sonstigen Ansprüchen des Herrn krrkt vollständig verrechnen. Zuviel gezahltes Entgelt ist zurückzuerstatten. Im Falle eines positiven Zeitsaldos sind diese Plusstunden von der Gesellschaft wie Arbeitszeit zu vergüten."
Zuviel gezahltes Entgelt ist zurückzuerstatten. Heißt das, ich bin nun verpflichtet meinem Arbeitgeber die Minusstunden zurückzuerstatten, die er mir wegen der Quartalsarbeitszeit schon bezahlt hat? Also, wenn ich nun bald kündigen wollte, schulde ich ihm die Minusstunden die er nicht mit meinem nächsten Gehalt ausgleichen konnte?