Beim Nase putzen etwas darauf achten das du es nicht nicht zu heftig machst , die Nasenschleimhaut ist gereizt und Äderchen können dann platzen, Nasenspray kann auch Schleimhäute reizen und austrocknen, nach aktuellem Nasen bluten möglichst nicht heftig die Nase putzen und schnäuzen, Nasenbluten kann aber auch bei Grippe und Erkältung auftauchen und ist meistens nicht schlimm, sollte es allerdings immer wieder mal auftauchen, regelmäßig, würde ich es mal abklären lassen, alles Gute für dich.
- Glaubersalzlösung: Dient der kompletten Darmentleerung. Man löst 40 Gramm Glaubersalz in einem Liter lauwarmem Wasser auf und trinkt die Flüssigkeit innerhalb einer Viertelstunde aus. Die Wirkung tritt nach kurzer Zeit ein und hält einige Zeit (manchmal Stunden) an. Glaubersalz kannst du dir im dm Markt kaufen. Hier gibt es schon viele gute Ratschläge und Tips und gute Antworten. Für die Zukunft noch ein Tip von mir, jeden Morgen auf nüchternen Magen ein 'Glas lauwarmes Wasser trinken, das kann für gute Verdauung sorgen.
- Ich schließe mich hier den Meinungen mancher an, wenn es nicht besser wird dann doch besser zum Arzt gehen, die Zeit ist wirklich sehr lang, ich wünsche dir viel Glück und Erfolg.
Du hast schon sehr gute Ratschläge bekommen ich würde das auch abklären lassen falls das noch nicht geschehen ist und du eventuell nur denkst das es eine Gastritis ist. Ich persôich nehme manchmal in Abständen Heilerde ein das dann einen Monat regelmäßig. Das gibt es auch in Drogeriemärkten zu kaufen . Heilerde kann Schadstoffe binden. Wünsche dir gute Besserung . Diese Beschwerden erschweren leider sehr den Alltag.
Weiterleistungsantrag wegen Ablauf des Bewilligungszeit raumes (BWZR) (frühestens zwei Monate vor Ablauf des BWZR) , der Erstantrag hat auch auf dem Formular ein Kästchen um Weiterleistung ankreuzen zu können, schau mal oben auf die ersten Zeilen deines Erstantrages, du kannst dir die neuen Formulare für Verlängerung beim Amt holen oder für das jeweilige Bundesland auch online ausdrucken, es gibt auch ein Kästchen zum ankreuzen wenn du gleichzeitig Erhöhung beantragen willst, das ergibt sich dann aber ja aus deinen Angaben die man sowieso machen muss wenn sich finanzielle Verhältnisse ändern.
Wünsche dir viel Glück beim Antrag, du hast hier ja schon gute Antworten bekommen, Gruß Annette
Schau mal Sunnyboy das habe ich im Internet gefunden, du musst auf jeden Fall ein Merkzeichen haben, das kann man auch im Internet unter Schwerbehinderung finden, nicht jedes Merkzeichen berechtigt zu Fahrten mit Wertmarke. Merkzeichen G zum Beispiel für Gehbehinderung zählt dazu, ohne Merkzeichen ist das vergünstigte Fahren nicht möglich. Wenn das so ist kannst du bundesweit so fahren, ich sehe gerade hier weiter unten findest du die Merkzeichen in diesem Bericht, wünsche dir gute Fahrt.
Infos zur Freifahrt Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Käuflich zu erwerbende WertmarkeEine Wertmarke, die für ein Jahr gültig ist, kostet 80 Euro, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 40 Euro. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist.
Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (Personen, bei denen die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist)
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG (Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Gl (gehörlose Personen)
Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
- Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
- Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
- Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
- Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben
Eine Wertmarke kann zurückgegeben werden, wenn sie noch mindestens drei sechs volle Kalendermonate gültig ist. Es werden dann 36 Euro erstattet. Wenn die Wertmarke weniger als sechs volle Kalendermonate gültig ist, ist eine Erstattung in der Regel nicht möglich.
Freifahrtberechtigung und Ermäßigung für BahnfahrtenSeit 1. September 2011 können Reisende mit einer Behinderung zu deutlich besseren Bedingungen mit der Deutschen Bahn fahren. Sämtliche Regionalzüge und S-Bahnen können mit einem Schwerbehindertenausweis und ergänzender Wertmarke bundesweit kostenlos benutzt werden. Einen Fahrschein müssen die Betroffenen für die jeweilige Zugstrecke nicht mehr lösen. Diese Regelung gilt in ganz Deutschland. Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden kostenlos befördert. Allerdings ist bei Bahnreisen zu beachten, dass Rollstühle maximal 70 cm breit, 1,20 Meter lang und 250 Kilogramm schwer sein dürfen (ISO-Norm).
Eine genaue Aufstellung der Verkehrsmittel, die im Rahmen der Freifahrtberechtigung benutzt werden können, enthält das Merkblatt, das Freifahrtberechtigte zusammen mit ihrem Bescheid erhalten. Mehr zur Freifahrt für Menschen mit Handicap finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG.
Ermäßigte Bahncard für Menschen mit BehinderungSchwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 haben die Möglichkeit, die BahnCard 25 und BahnCard 50 zum ermäßigten Preis zu erwerben.
Mit der BahnCard 50 erhält man 50% Preisnachlass auf den Normalpreis. Mit der BahnCard 25 bekommt man 25% Preisnachlass, wobei dieser Rabatt auch auf Sparpreise gewährt wird.
Wenn du zwischen drei und sechs Stunden täglich erwerbstätig sein könntest bei halber EM Rente aber arbeitslos bist , weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, könntest du Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. du kannst dann wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, obwohl du aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert bist und Anrecht auf die Teil EM Rente hättest.
Ich will nichts falsches sagen aber ich glaube das man sechs Monate auf jeden Fall nach Arbeit suchen muss bis diese Maßnahme in Kraft tritt, bin mir aber nicht sicher. Hättest du einen Teilzeitjob wäre das ja gut für dich, da du bis unter sechs Stunden arbeitsfähig giltst , dann würdest du die halbe EM Rente beziehen und ganz normal in deinem Job zusätzlich zur Rente dein Gehalt beziehen.
Kann es denn sein das der Rententräger dir sogar eine volle EM Rente zugestehen würde?
Sicherheitshalber lasse dich besser noch mal gut beraten vom Rentenbund.
Ich wünsche dir viel Glück
Diese Erkrankung kenne ich nur zu gut, ich habe sie selber auch und verstehe dich mehr als gut. Bei uns ist eben die Angst vor diesem Ereignis einfach abnormal groß und beschäftigt uns, die Gedanken kann man oft nicht steuern.
Mich hat das auch sehr eingeschränkt in meinem Leben, mir ist generell oft sehr übel, ich verhalte mich dann auch so das ich manchmal nicht das esse auf das ich Appetit habe, ich würde zum Beispiel nie auf der Kirmes oder an der Bude auf dem Weihnachtsmarkt etwas essen, die Angst ist dann zu groß das ich erbrechen könnte, es könnte ja sein das man schlechte Lebensmittel angeboten bekommt...
Allerdings ist es so das angeblich bei mir die Psyche eine große Rolle spielt, ok das verstehe ich ja auch irgendwie, ist ein Kreislauf und zusammenhängend.
Ich möchte dich jetzt einfach beruhigen das Ansteckungsgefahr leider da war, wie Redpanther es schon hier dir geschrieben hat, wenn du aber selber auf Hygiene geachtet hast und nicht unbedingt mit einer ungewaschenen Hand deinen Mund berührt hast wwovon ich doch ausgehe denke ich das du dich nicht angesteckt hast, ich wünsche es dir sehr.
Deine Freundin weiß das du an dieser Erkrankung leidest? ich bin da mittlerweile ehrlich und wenn mir vorher jemand sagt er hatte Magen Darm welches noch nicht so lange her ist dann sage ich das wir uns bitte später treffen da ich mich und meine Angst kenne, die muss ich dann nicht noch verstärkt spüren wenn ich von jemand anderem weiß das er erkrankt war.
Als Freundin hätte ich es dir gesagt und dich entscheiden lassen ob du kommen willst oder nicht, eine Freundin müsste dafür Verständnis haben.
Wünsche dir alles Gute, deine Frage ist schon etwas her und ich hoffe das es dir gut geht, viele Grüße Annette
Auf jeden Fall fristgerecht einen Widerspruch gegen die abgelehnte Erwerbsminderungsrente machen, wenn man die Frist nicht einhält akzeptiert man die Ablehnung, steht im Ablehnungsbescheid drin wie lange die Frist ist, ich glaube vier Wochen, bin mir aber nicht ganz sicher.
Wenn du das versäumst dann akzeptierst du den ablehnenden Bescheid, das wäre ja schlimm für dich.
Hab deinen Beitrag erst jetzt gelesen, ich würde sogar wenn du den Widerspruch noch nicht gemacht hast und schon in Reha bist den Widerspruch von der Reha aus machen, so bist du auf der sicheren Seite, es kann nämlich sein auch das wenn die Ärzte deine Rente befürworten und du aber die Ablehnung akzeptiert hast du vielleicht keine Rente bekommst.
Es gibt wohl auch im Net Vordrucke für Widerspruch der abglehnten Erwerbsminderungsrente, diesen auf jeden Fall machen und mit Einschreiben einsenden an den Rentenbund oder deinen zuständigen Träger. So hast du dann schon mal abgelehnt und kannst erst mal etwas ruhiger in Reha gehen, mach das bitte unbedingt. Erst recht da du jetzt in Reha geschickt wirst, dann überschneiden sich ja vielleicht Feststellungen und Meinungen bezüglich deiner Rente.
Der Widerspruch hat auch nichts mit der Reha zu tun, nur mit der Ablehnung der Rente.
Bei mir war es so das auch der Widerspruch abgelehnt wurde, ich habe dann danach beim Sozialgericht geklagt, nach einem Gutachten vom Sozialgericht bzw. des Gutachters zu dem ich gehen musste bekam ich dann die befristete Erwerbsminderungsrente.Es war ein harter Kampf und Weg aber man sollte ihn weiter gehen und nicht einknicken wegen der Ablehnung, besonders wenn man noch jünger ist wird sehr oft die Rente erst mal abgelehnt, deshalb ist es wichtig den Widerspruch zu machen.
Danach kann es sein das du aufgefordert wirst noch Gutachten von deinen behandelnden Ärzten einzureichen.
In der Reha wirst du sicher unter die Lupe genommen ob und wie viel du noch arbeitsfähig sein wirst, diese Ärzte können sicher fördern das du eine Rente bekommst, sie können aber nicht dafür sorgen und garantieren das der Rentenbund das auch so sieht.
Wünsche dir viel Kraft und auch Erfolg in der Reha und auf deinem weiteren Weg, wenn du Fragen hast schreib mich ruhig an, viele Grüße Annette
Der Grad der Behinderung hat leider nichts mit dem Anspruch auf eine Rente zu tun, das sind zweierlei unterschiedliche Dinge, es gibt zum Beispiel Menschen mit einem hohen Grad der Behinderung die trotzdem Vollzeit arbeiten und nicht wegen ihrer Behinderung eine Rente bekommen.
Es zählt tatsächlich nur welche Erkrankungen du hast und wie sie sich auf deine Erwerbstätigkeit auswirken.
Wenn du sehr krank bist und deine Arbeit nicht mehr ausüben kannst, dann kannst du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Dafür gibt es allerdings einige Voraussetzungen, zum Beispiel das man mindestens fünf Jahre in die Rentekasse eingezahlt haben muss usw. diese Bedingungen kannst du gut beim deutschen Rentenbund im Internet nachlesen, oder generell hier im Net wenn du Erwerbsminderungsrente eingibst als Suche. Deine Ärzte müssen da auch hinter dir stehen, es werden dann auch Gutachten vom Rentenbund eingefordert.
Je nachdem wie jung man noch ist wird in vielen Fällen erst mal die Rente abgelehnt, dann sollte man Widerspruch einlegen , wenn dieser auch abgelehnt wird kann man vor dem Sozialgericht klagen, ich hatte das damals gemacht, es waren schlimme Zeiten für mich aber der Kampf hatte sich dann gelohnt, nach dem Gutachten von dem Gutachter des Sozialgerichtes habe ich befristete Erwerbsminderungsrente erhalten.
So weit bist du ja noch lange nicht, die Erwerbsminderungsrente zu beantragen wäre ein guter Weg wenn du zu krank bist um arbeiten gehen zu können.
Bist du denn noch im Krankengeld? Oder schon ausgesteuert? Wenn man im Krankengeldbezug ist dann fordert einen die Krankenkasse oft auf eine Reha zu machen, in der Reha wird dann manchmal schon geprüft wie arbeitsfähig man in Zukunft sein wird, das Ziel ist aber eher das man wieder fit für den Alltag gemacht werden soll, ich denke wenn diese Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft wurden wird es noch schwerer eine Erwertbsminderungsrente zu erhalten.
Wünsche dir gute Ratschläge und vor allem gute Besserung, Gruß Annette
Ist etwas unverständlich deine Frage, klagst du gegen irgend etwas? Zum Beispiel abgelehnte Erwerbsminderungsrente?
Damals musse ich zu einem Gutachter, ich wurde vom Sozialgericht aufgefordert zu diesem Arzt zu gehen nach dem auch der Widerspruch der Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden war und ich beim Sozialgericht dagegen geklagt hatte, der Arzt war dann aber in seiner eigenen Praxis vor Ort, ich war dann bei ihm in der Praxis, es war auch ein Psychologe, allerdings passte das unter anderem zu meinem Krankheitsbild, deshalb kann ich deine Frage nicht gut beantworten, zumindest hat dieser Arzt mich über eine Stunde lang begutachtet und untersucht, nach drei Wochen bekam ich dann die Nachricht vom Rententräger das ich befristete Rente erhalte, die Gutachterin vom Rentenbund hatte wohl damals für Ablehnung gesorgt. vielleicht stellst du deine Frage noch mal ausführlicher, sonst werden dir die Antworten nicht viel helfen können, Gruß Annette
Du hast hier schon viele hilfreiche und gute Ratschläge bekommen, Beratung und Erklärung vom Arzt ist das Beste was du machen kannst.
Ich persönlich habe mir eine Übersetzung machen lassen, mein Arztbesuch stand nach der Diagnose noch an und ich wollte mich vorher schon etwas informieren, dieses Portal hier finde ich gut.
Dort übersetzen Medizinstudenten und Ärzte ehrenamtlich den Befund, man kann dann spenden, muss es aber nicht.
Wenn man auf dierser Seite geht nimmt man in einem virtuellen Wartezimmer Platz, ich glaube es gibt nur sieben Plätze frei am Tag, das erfährt man dann, wenn man angenommen wird sendet man den Befund als Anhang an eine Mailadresse, ohne persönliche Daten, danach wartet man dann auf das Übersetzungsergebnis, es kann einige Tage dauern, vielleicht aber auch mal zwei Wochen, die Übersetzung wird einem per Mail zugesendet
Es ist wirklich nur eine Übersetzung, weder gibt es eine Stellungnahme noch eine Beratung, das muss man dann mit seinem Arzt alles besprechen. Diese Übersetzung ersetzt keinen Arzt, mir hat sie allerdings geholfen einige Fremdwörter noch mal besser zu verstehen, da ich den Biopsibericht schon vorab hatte und ich dann später mir vom Arzt noch mal Erklärung einholen konnte.
Auf der Website „Was hab’ ich?“ können Patienten ihre medizinischen Befunde unentgeltlich in eine für sie leicht verständliche Sprache übersetzen lassen... Mehr
Du fragst nicht für dich, richtig? Der Befund ist von jemand anderem? Schön das derjenige jemanden wie dich hat der hilft und beiseite steht.
Wünsche ganz viel Glück und vor allem gute Genesung, Gruß Annette
Hallo Rose
mit deiner Krankheit kenne ich mich leider nicht aus, ich selber habe die Erbkrankheit Eisenspeicherkrankheit, mein Körper nimmt zu viel Eisen auf und das kann die Organe schädigen.
Ist das nur ein Verdacht der Ärzte das du diese Krankheit auch hast oder ist es nur die Vermutung weil es familiär bedingt sein kann?
Natürlich brauchst du Hilfe wenn du durch Nasenbluten viel Blut und Eisen verlierst, aber eine Diagnose sollte doch auf jeden Fall genau feststehen damit man gezielt helfen kann. Der Verdacht ist mehr als berechtigt, trotzdem kann es auch eine andere Erkrankung sein, das würde ich persönlich abklären lassen.
Mein Rat ist das du dich auf jeden Fall auf diese Erkrankung speziell untersuchen lassen solltest.
Morbus Osler – Spezialisten und Fachärzte finden - Primo Medico Hier kann man Spezialisten in der eigenen Umgebung suchen und finden, eventuell auch auf anderen Seiten wie Jameda oder ähnlichen, ich glaube aber bei Primo Medico kann man gut fündig werden. Ich wünsche dir sehr das du weiterkommst, das du gute und hilfreiche Ratschläge bekommst wie von BrSteffen1971 und anderen hier im Forum. Wünschenswert ist natürlich wenn bei dir diese Erkrankung nicht festgestellt wird, wünsche dir alles Gute und auch gute Besserung, Gruß AnnetteMomentan beziehe ich auch eine volle Erwerbsminderungsrente, zeitlich befristet. In deinem Rentenbescheid steht schriftlich was du dazu verdienen darfst im Minijob, bei mir sind es 450 Euro, ich glaube das ist bei den meisten so, trotzdem schau bitte in deinen Bescheid, es kann immer individuell sein. Mein Geld zum leben liegt unter Harz 4, trotzdem bekomme ich vom Amt keine Unterstützung da ich noch Erspartes hatte, das finde ich schon unfair, von geringem Verdienst den ich hatte habe ich gespart und bekomme deshalb keine Unterstützung.
Erkundige dich doch mal ob und wie viel Wohngeld dir zustehen würde, das Amt zahlt eigentlich immer die Variante die höher ist, entweder Wohngeld oder Unterstützung. Beim Wohngeld wäre es nämlich dann so das dir vom Verdienst nichts abgenommen wird bzw. man schaut was du verdienst und entsprechend wird dann das Wohngeld berechnet, vielleicht könnte dir das helfen, dann hast du wenig mit dem Amt zu tuen, bekämst Wohngeld und könntest deinen Minijob ausüben.
Was für eine Erwerbsminderungsrente bekommst du denn? die volle Rente oder die halbe Rente?
Bei der vollen Rente ist es ja so das du nur unter drei Stunden täglich arbeiten gehen darfst, der Rententräger prüft wohl selten die wöchentliche Stundenverteilung der Arbeitszeit, trotzdem würde ich da sehr vorsichtig sein, ich persönlich wage es nicht z. B zwei mal sechs Stunden zu arbeiten, mir ist das zu riskant, sollte es mal eine Überprüfung geben kann das dann nachteilig sein, man ist ja nicht arbeitsfähig und bekommt deshalb diese Rente, da ist es das gute Recht des Rententrägers nachzufragen. Ich wünsche dir viel Glück und Genesung Gruß Annette
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).
Ohne diese Beitragszeiten werden Sie wohl keinen Anspruch haben.
Sie sind noch sehr jung, gibt es denn vielleicht irgendwann eine Möglichkeit doch noch eine Ausbildung zu machen ? Wenn es Ihnen psychisch wieder besser geht? Das wünsche ich Ihnen sehr.
Es gibt bestimmt Beratungsstellen wie zum Beispiel die Caritas oder auch Inegrationshilfen, eventuell auch mal mit Ihrem behandelndem Arzt sprechen, hier gibt es wohl schon einen tollen Ratschlag von Herrn Huber. Es heißt ja nicht das Sie für immer so krank sein werden, deshalb wäre Beratung wichtig, damit Sie wissen was für Möglichkeiten es gibt, gerade für Ihre spätere Zukunft. Ich wünsche Ihnen viel Glück auf dem weiteren Weg und natürlich Genesung, Gruß Annette
Hier sind schon viele hilfreiche Antworten gegeben worden, besonders die Ratschläge das dein Freund mal zum Arzt geht zur Abklärung.
Es kann kann sehr wohl auch psychischen Hintergrund haben. Wenn er sich mal ganz durchchecken lässt also auch Augen, Ohren usw. , wenn der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt wird können wohl auch Schwindel und Erbrechen auftauchen, ich weiß es aber nicht ganz genau, deshalb wäre es gut wenn er zum Arzt geht.
An die Psychosomatische Variante ist auch vielleicht zu denken, Erbrechen bedeutet ja auch das man etwas loswerden will, in diesem Sinne können solche Beschwerden auch sein, aber ich denke diesem Ursprung kann man nachgehen wenn erst mal anderes abgeklärt wurde. Mir ist ständig übel, da wurde auch nichts organisches gefunden, man geht ja erst mal von Arzt zu Arzt und kann nicht glauben das es nichts organisches ist.
Deinen Freund müsste es eigentlich irgendwann so belasten das er doch mal zum Arzt geht, viel Glück für ihn und schön das er jemanden wie dich an der Seite hat der sich Sorgen um ihn macht.
Apfelessig soll zu zu den besten Hausmitteln gegen übermäßiges Schwitzen gehören. Mit seiner adstringierenden Eigenschaft hilft er, starke Schweißausbrüche besser zu kontrollieren. Sowohl bei interner als auch externer Behandlung bringt er den pH-Wert der Haut und des Körpers wieder ins Gleichgewicht und bekämpft Schweißgeruch verursachende Bakterien.
Für die Anwendung vom Apfelessig: Vor dem Schlafengehen die Bereiche, die sehr stark schwitzen, waschen. Einen Wattebausch mit etwas Apfelessig tränken und die Bereiche damit einreiben, über Nacht einwirken lassen und am nächsten Morgen duschen.
Zusätzlich kann 2 Mal täglich vor einer Mahlzeit 1 Esslöffel Apfelessig mit einem Glas Wasser vermischt und getrunken werden.
Will dir keine Angst machen aber auch das kann wohl vorkommen, du hast hier schon die richtigen Tipps von den anderen bekommen, am besten schnell zum Arzt, peinlich braucht es dir nicht zu sein, man kann doch nichts dafür wenn man Beschwerden hat und nicht weiß was es ist.
Eine weitere sehr häufige Ursache für einen Hautausschlag im Intimbereich ist der Filzlausbefall. Dieser führt zu juckenden, blaugrauen Läsionen. Filzläuse werden von Mensch zu Mensch vor allem beim Geschlechtsverkehr übertragen.
Wenn du wirklich nicht in der Lage bist Bus oder Bahn zu nehmen dann nimm ein Taxi, lass dir vom Fahrer Quittung ausstellen wenn es eine weitere Fahrt sein sollte, der Arzt kann dann eventuell einen Taxischein ausstellen, dann übernimmt die Kasse eventuell einen Teil der Fahrtkosten wenn du die Quittung mit Taxischein einschickst, aber das macht dein Arzt nur wenn es wohl gar nicht anders geht,gute Besserung.
Es geht vielleicht um um das Natrium welches deinem Körper eventuell nicht ausreichend zur Verfügung steht.. Manschmal liegt ein Mangel an Jod in der Schilddrüse vor oder die Addinson’sche Krankheit, eine Erkrankung der Nebennieren, bei der wenig Natrium vorhanden ist. Leute mit hohem Blutdruck haben oft Heißhunger darauf, aber das Salz tut ihnen nicht gut wenn sie es dann zu viel konsumieren.
Du hast hier wohl schon hilfreiche Antworten bekommen, das ist schön.
Ich habe im Internet etwas gefunden, es gibt ein Forum washabich.de. dort übersetzen Ärzte und Medizinstudenten den Befundbericht, ehrenamtlich, man bekommt eine Übersetzung, es können keine Fragen gestellt werden und es gibt dort auch keine Hilfestellung, die bekommt man dann ja von seinem behandelnden Arzt. Man kann spenden aber man muss es nicht.
Man meldet sich in einem virtuellen Wartezimmer an, es gibt jeden Tag morgens nur sieben Plätze, dann bekommt man eine Info das man jetzt angemeldet ist, es kann manchmal einige Tage dauern bis man im Wartezimmer einen Platz bekommt, man wartet dann auf einen Link der einem gesendet wird, wenn man diesen anklickt kann man seinen Befund einsenden. Der Link dauert manchmal auch etwas bis er gesendet wird.
Dann dauert es manchmal bis zwei Wochen mit der Übersetzung, meine war schon per E Mail nach fünf Tagen da. Persönliche Daten auf dem Befund retuschiert man wegen dem Datenschutz, man bleibt so mit anonym, auch die Übersetzung kann man nur mit Passwort als Mail öffnen.
Für mich war es hilfreich, finde das eine tolle Sache, besonders auch wenn sich Menschen für andere Menschen einsetzen und ihnen helfen.