Kniebeugen können auf die Kniescheiben gehen, im Übermaß praktiziert und im späten Verlauf zu Arthrose führen. Übertreib also dabei nicht. Du kannst dich an einer Stuhllehne etwas abstützen und hast trotzdem einen Trainingseffekt.

Besorg dir einen großen Spiegel, dann kannst du dich selbst kontrollieren.

Grüße

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Aufhebung der Betreuung gegen meinen Willen. Wer weiß Rat?

Hallo,

ich teile meine Frage auf in zwei Posts, weil sie sonst zu lang wird.

Ich bin weiblich, 52 Jahre, und habe eine chronische psychische Erkrankung. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt habe ich im Dezember 2016 eine Betreuung für rechtliche Angelegenheiten beantragt und zwar als Eilantrag, weil ich damals eine Kündigung des Mietverhältnisses erhalten hatte (Eigenbedarf). Dem Antrag legten wir zwei ärztliche Bescheinigungen bei. In einer hieß es "Depressionen", in der zweiten "Depressionen, innere Leere, Gewichtsverlust, 48 kg bei 1,61 m Größe".

Die Betreuung wurde vorläufig eingerichtet für 6 Monate. Sie soll nun nicht verlängert werden.Der Beschluss fiel sehr rasch, nach zwei Wochen. Ich gebe ihn wörtlich wieder:

In der Betreuungssache betreffend Solarstern hat das Amtsgericht XXX im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

Rechtsanwältin Y wird zur vorläufigen Betreuerin bestellt. Sie übt das Amt berufsmäßig aus.

Der Aufgabenkreis der vorläufigen Betreuerin umfasst: * Wohnangelegenheiten

* Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten einschließlich Vertretung vor Gericht

Die vorläufige Bestellung endet nach Ablauf von sechs Monaten

Gründe:

Es bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass es erforderlich ist, für Solarstern eine vorläufige Betreuerin mit dem oben beschriebenen Aufgabenkreis zu bestellen, weil sie aufgrund einer Krankheit bzw. Behinderung im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB nicht in der Lage ist, die Angelegenheiten selbst zu besorgen. Da mit einem Aufschub Gefahr für die Betroffene verbunden ist, ist die Betreuerbestellung für den oben beschriebenen Aufgabenkreis bereits jetzt erforderlich.

Das folgt aus dem ärztlichen Zeugnis des Sachverständigen Herrn Dr. ZZZ. Daraus ergibt sich die Diagnose: depressive Erkrankung (von meinem Hausarzt)

Die Notwendigkeit der vorläufigen Betreuerbestellung wird durch die Anhörung der Betroffenen und den unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den es sich in der üblichen Umgebung der Betroffenen verschafft hat, bestätigt.

Es besteht ein dringendes Bedürfnis für den Erlass dieser einstweiligen Anordnung.

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Die neue Betreuerin war leider chaotisch und ich stellte einen Antrag auf Betreuerwechsel.

Die Antwort vom Gericht kam nach zwei Monaten, obwohl das ein Eilverfahren war. Sie war ein Schock für mich:

"Inzwischen liegt mir die Stellungnahme ihres Betreuers zu Ihrem Antrag auf Betreuerwechsel vor. Sinn der Einrichtung einer Betreuung ist nicht, dem Betroffenen eine kostenlose und umfassende anwaltliche Vertretung, die den eigenen Wünschen entspricht, zu ermöglichen. Es ist daher beabsichtigt, die Betreuung insgesamt aufzuheben."

Ich antwortete darauf. Dazu legte ich ein aktuelles neurologisch-psychiatrisches Gutachten, in Auftrag gegeben von der Deutschen Rentenversicherung. Das Gutachten weist mich als fast arbeitsunfähig aus mit einer Belastbarkeit von unter drei Stunden pro Woche.

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Hallo,

danke für die Antworten von einigen Leuten!

Trotz des Bemühens um Höflichkeit muss ich sagen, dass ich einige Antworten menschenverachtend finde!

Schätzt euch glücklich, wenn ihr keine psychische Erkrankung habt mit dem Auf und Ab, mal Verbesserungen und wieder Rückfällen. Dass ich in der Jugend schon mit Therapie begonnen habe, steht im Gutachten. Dann folgten viele Therapien und Kliniksaufenthalte,die zweitweilig Besserung brachten, doch leider immer wieder gefolgt von Rückfällen. Drei davon stehen nur drei im Gutachten, da ich die folgenden selbst zahlte.

Habt ihr mal in psychologischen Fachzeitschriften gelesen, wieviel Erfolg im Durchschnitt Psychotherapien bringen? Habt ihr überhaupt schonmal eine psychologische Fachzeitschrift gelesen, diejenigen von euch, die ihr so vorschnell eine Bewertung über einen Menschen abgebt? In den 80-ern wurde Psychotherapie noch als das Allheilmittel non plus ultra deklariert. Mittlerweile ist aus Studien bekannt, dass etwa ein Drittel der Patienten auf Psychotherapie gar nicht anspricht.

Dann scheinen manche den Satz nicht kapiert zu haben:

"kostenlose und umfassende anwaltliche Vertretung, die den eigenen Wünschen entspricht,"

Das ist eine Unterstellung vom Gericht, die völlig haltlos ist!

So, nun wieder zu mir.

Zur psychischen Symptomatik habe ich eine Krebserkrankung, einen Brusttumor, der auf  Alternativmethoden so gut anspricht, dass der Tumor sich langsam, aber stetig zurückentwickelt. Der Rückbildungsprozess zieht sich wiederum Jahre hin.

Weshalb ich ihn nicht gleich erwähnte? Wegen der Alternativbehandlung.

Ich erlebe es leider immer wieder und habe es auch schon in Foren erlebt, dass ich angefeindet werde, weil ich mich nicht habe operieren lassen.

Vielleicht ist es auch bei manchen einfach Neid, nach dem Motto, meine beste Freundin hat sich die Seele aus dem Leib gekotzt bei der Chemotherapie und die hier lässt sich nicht mal operieren.

@berndkleve: Danke für deine ausführliche Antwort!

[quote]Das funktioniert regelmäßig so nicht. Eilantrag stellen, wegen Mietschwierigkeiten.[/quote]

Es hat aber so funktioniert. Eine Dame vom Gesundheitsamt stellte für mich den Antrag und er ging sofort durch. Siehe erster Post:

[quote]Der Beschluss fiel sehr rasch, nach zwei Wochen.[/quote]

Was ich nicht kapiere bzw. hast du eine Erklärung dafür:

Beim ersten Mal wurden zwei ärztliche Atteste beigelegt und es wurde kein Gutachten vom Gericht verlangt. Nach dem Antrag auf Betreuerwechsel wurde auf einmal ein Gutachten gefordert. Das, obwohl ich selbst auf die Idee kam, das Gutachten von der Rentenversicherung beizulegen.

Hast du eine Idee, wieso?

Frage 2: Hat es nicht auch Relevanz, wenn der Richter vom Betreuungsgericht einen anhört? Die haben doch auch Menschenerfahrung, sollte man meinen.

Zitat aus dem Gerichtsbeschluss:

"Die Notwendigkeit der vorläufigen Betreuerbestellung wird durch die Anhörung der Betroffenen und den unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den es sich in der üblichen Umgebung der Betroffenen verschafft hat, bestätigt.

Es besteht ein dringendes Bedürfnis für den Erlass dieser einstweiligen Anordnung."

Viele Grüße, Solarstern

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Aufhebung der Betreuung gegen meinen Willen. Wer weiß Rat?

Hallo,

ich teile meine Frage auf in zwei Posts, weil sie sonst zu lang wird.

Ich bin weiblich, 52 Jahre, und habe eine chronische psychische Erkrankung. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt habe ich im Dezember 2016 eine Betreuung für rechtliche Angelegenheiten beantragt und zwar als Eilantrag, weil ich damals eine Kündigung des Mietverhältnisses erhalten hatte (Eigenbedarf). Dem Antrag legten wir zwei ärztliche Bescheinigungen bei. In einer hieß es "Depressionen", in der zweiten "Depressionen, innere Leere, Gewichtsverlust, 48 kg bei 1,61 m Größe".

Die Betreuung wurde vorläufig eingerichtet für 6 Monate. Sie soll nun nicht verlängert werden.Der Beschluss fiel sehr rasch, nach zwei Wochen. Ich gebe ihn wörtlich wieder:

In der Betreuungssache betreffend Solarstern hat das Amtsgericht XXX im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

Rechtsanwältin Y wird zur vorläufigen Betreuerin bestellt. Sie übt das Amt berufsmäßig aus.

Der Aufgabenkreis der vorläufigen Betreuerin umfasst: * Wohnangelegenheiten

* Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten einschließlich Vertretung vor Gericht

Die vorläufige Bestellung endet nach Ablauf von sechs Monaten

Gründe:

Es bestehen dringende Gründe für die Annahme, dass es erforderlich ist, für Solarstern eine vorläufige Betreuerin mit dem oben beschriebenen Aufgabenkreis zu bestellen, weil sie aufgrund einer Krankheit bzw. Behinderung im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB nicht in der Lage ist, die Angelegenheiten selbst zu besorgen. Da mit einem Aufschub Gefahr für die Betroffene verbunden ist, ist die Betreuerbestellung für den oben beschriebenen Aufgabenkreis bereits jetzt erforderlich.

Das folgt aus dem ärztlichen Zeugnis des Sachverständigen Herrn Dr. ZZZ. Daraus ergibt sich die Diagnose: depressive Erkrankung (von meinem Hausarzt)

Die Notwendigkeit der vorläufigen Betreuerbestellung wird durch die Anhörung der Betroffenen und den unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den es sich in der üblichen Umgebung der Betroffenen verschafft hat, bestätigt.

Es besteht ein dringendes Bedürfnis für den Erlass dieser einstweiligen Anordnung.

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Die neue Betreuerin war leider chaotisch und ich stellte einen Antrag auf Betreuerwechsel.

Die Antwort vom Gericht kam nach zwei Monaten, obwohl das ein Eilverfahren war. Sie war ein Schock für mich:

"Inzwischen liegt mir die Stellungnahme ihres Betreuers zu Ihrem Antrag auf Betreuerwechsel vor. Sinn der Einrichtung einer Betreuung ist nicht, dem Betroffenen eine kostenlose und umfassende anwaltliche Vertretung, die den eigenen Wünschen entspricht, zu ermöglichen. Es ist daher beabsichtigt, die Betreuung insgesamt aufzuheben."

Ich antwortete darauf. Dazu legte ich ein aktuelles neurologisch-psychiatrisches Gutachten, in Auftrag gegeben von der Deutschen Rentenversicherung. Das Gutachten weist mich als fast arbeitsunfähig aus mit einer Belastbarkeit von unter drei Stunden pro Woche.

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Ich zitiere aus dem Gutachten: "Bei der Versicherten bestehen seit der Adoleszenz überwiegend mittelgradig bis schwer ausgeprägte depressive Symptome, sie habe sich bereits als Jugendliche Psychotherapien unterzogen, in der Folgezeit bis etwa 1996/1997 ambulante psychotherapeutische Behandlungen sowie stationär-psychiatrische psychotherapeutische Behandlungen und in der Folgezeit bis etwa 2006 ambulante psychiatrische Behandlung. Keine dieser Maßnahmen habe jemals die Symptomatik bessern können, sodass sie inzwischen keine fachärztliche Behandlung mehr in Anspruch nehme, sondern lediglich eine ambulante medikamentöse Behandlung mit 30 mg Citalopram täglich.

Es bestünden fortbestehende depressive Symptome mit Antriebsdefiziten, Konzentrationsstörungen, einen der Vitalgefühle, Rückzugstendenzen und Kappung sozialer Kontakte. Daneben bestehen Wirbelsäulenbeschwerden sowie Kreislaufbeschwerden und Kopfschmerzen."

Dann zog ich um in eine andere Stadt, das Betreuungsgericht wechselte somit. Nach einem Monat forderte das Betreuungsgericht zu meiner Überraschung eine weitere psychiatrische Begutachtung.

Der Psychiater reagierte nicht. Nach zwei Wochen rief ich an und erhielt einen Termin nach nochmal zwei Wochen.

Im Termin machte der Psychiater mich zur Sau, dass es abenteuerlich war. Er warf mir vor, dass ich keine Therapie mehr machen würde. Sein Ergebnis wusste er vorher schon, als ich den Raum betrat, dass ich sehr wohl in der Lage sei, meine Rechtsangelegenheiten selbst zu regeln. Ich kam nicht gegen ihn an, zumal es sehr heiß war, wodurch ich schlapp war.

Das ist einen Monat her, beim Betreuungsgericht geht niemans ans Telefon. So rief ich vorgestern den Psychiater an. Wie befürchtet hat er dem Gericht geschrieben, er halte mich für fähig, meine rechtlichen Angelegenheiten allein zu regeln - in einem 17-seitigen Gutachten!

Ich sagte ihm vorsichtig, dass ich mich von ihm überrollt gefühlt habe. Daraufhin brüllte er mich an, dass ich fassungslos war.

Wenigstens hat die Dame vom Gesundheitsamt die Betreuung weiter empfohlen. Ich fürchte aber, dass der Psychiater mich hereingeritten hat. Das Betreuungsgericht hat geschrieben, es werde entscheiden, sobald das Gutachten vorliegt.

Wer weiß Rat?

Viele Grüße, Solarstern

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