Hallo,
danke für die Antworten von einigen Leuten!
Trotz des Bemühens um Höflichkeit muss ich sagen, dass ich einige Antworten menschenverachtend finde!
Schätzt euch glücklich, wenn ihr keine psychische Erkrankung habt mit dem Auf und Ab, mal Verbesserungen und wieder Rückfällen. Dass ich in der Jugend schon mit Therapie begonnen habe, steht im Gutachten. Dann folgten viele Therapien und Kliniksaufenthalte,die zweitweilig Besserung brachten, doch leider immer wieder gefolgt von Rückfällen. Drei davon stehen nur drei im Gutachten, da ich die folgenden selbst zahlte.
Habt ihr mal in psychologischen Fachzeitschriften gelesen, wieviel Erfolg im Durchschnitt Psychotherapien bringen? Habt ihr überhaupt schonmal eine psychologische Fachzeitschrift gelesen, diejenigen von euch, die ihr so vorschnell eine Bewertung über einen Menschen abgebt? In den 80-ern wurde Psychotherapie noch als das Allheilmittel non plus ultra deklariert. Mittlerweile ist aus Studien bekannt, dass etwa ein Drittel der Patienten auf Psychotherapie gar nicht anspricht.
Dann scheinen manche den Satz nicht kapiert zu haben:
"kostenlose und umfassende anwaltliche Vertretung, die den eigenen Wünschen entspricht,"
Das ist eine Unterstellung vom Gericht, die völlig haltlos ist!
So, nun wieder zu mir.
Zur psychischen Symptomatik habe ich eine Krebserkrankung, einen Brusttumor, der auf Alternativmethoden so gut anspricht, dass der Tumor sich langsam, aber stetig zurückentwickelt. Der Rückbildungsprozess zieht sich wiederum Jahre hin.
Weshalb ich ihn nicht gleich erwähnte? Wegen der Alternativbehandlung.
Ich erlebe es leider immer wieder und habe es auch schon in Foren erlebt, dass ich angefeindet werde, weil ich mich nicht habe operieren lassen.
Vielleicht ist es auch bei manchen einfach Neid, nach dem Motto, meine beste Freundin hat sich die Seele aus dem Leib gekotzt bei der Chemotherapie und die hier lässt sich nicht mal operieren.
@berndkleve: Danke für deine ausführliche Antwort!
[quote]Das funktioniert regelmäßig so nicht. Eilantrag stellen, wegen Mietschwierigkeiten.[/quote]
Es hat aber so funktioniert. Eine Dame vom Gesundheitsamt stellte für mich den Antrag und er ging sofort durch. Siehe erster Post:
[quote]Der Beschluss fiel sehr rasch, nach zwei Wochen.[/quote]
Was ich nicht kapiere bzw. hast du eine Erklärung dafür:
Beim ersten Mal wurden zwei ärztliche Atteste beigelegt und es wurde kein Gutachten vom Gericht verlangt. Nach dem Antrag auf Betreuerwechsel wurde auf einmal ein Gutachten gefordert. Das, obwohl ich selbst auf die Idee kam, das Gutachten von der Rentenversicherung beizulegen.
Hast du eine Idee, wieso?
Frage 2: Hat es nicht auch Relevanz, wenn der Richter vom Betreuungsgericht einen anhört? Die haben doch auch Menschenerfahrung, sollte man meinen.
Zitat aus dem Gerichtsbeschluss:
"Die Notwendigkeit der vorläufigen Betreuerbestellung wird durch die Anhörung der Betroffenen und den unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den es sich in der üblichen Umgebung der Betroffenen verschafft hat, bestätigt.
Es besteht ein dringendes Bedürfnis für den Erlass dieser einstweiligen Anordnung."
Viele Grüße, Solarstern