Ich glaube die Transpromo Kosten belaufen sich auf ca. 50-100 TKP

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Du willlst dir Filme per Post ausleihen, Dir ist es aber zu blöd Deine Adresse anzugeben?

Und zur Beantwortung Deiner Frage: Es ist illegal Falschangaben zu machen.

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Es wäre für uns als Gefragte schon interessant wenigstens die Branche zu wissen, in der ihr euch bewegt. Wer sind Eure Kunden bzw was ist Eure Zielgruppe? Verkauft Ihr stationär oder online? Oder seid Ihr ein Herstellungsbetrieb, Handwerker oder Dienstleister?

Dann solltet ihr euch Gedanken machen, wie viele Kunden ihr gewinnen wollt, was ein Kunde euch an Umsatz oder Marge bringt und was demnach ein neuer Kunde kosten darf. Seid ihr in der Lage überhaupt nachzuvollziehen welcher Interessent aus welchem Werbekanal gekommen ist? Soll ein Interessent in einen Laden gehen oder auf eine Webseite? Was soll er dann dort machen? Diese Fragen müsst ihr für Euch beantworten.

40 EUR ausgeben und 1.000 EUR verdienen wird nicht funktionieren. 1.000 EUR ausgeben und 5.000 EUR verdienen ist hingegen möglich. Von ein bißchen Werbung kommen eben auch nur Zufallskunden. Nur mit System, Budget und zum Bedarf der Zielgruppe passender Kommunikation werdet ihr wirklich Kunden gewinnen.

Die Deutsche Post hat Direkt Marketing Center in vielen Städten Deutschlands http://www.direktmarketingcenter.de/. Dort hilft man Euch mit Sicherheit weiter, denn die Leute dort sind spezialisiert auf Firmen ohne großes Budget. Auch für den Bereich Online.

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Es gibt Firmen, die professionelles Affiliate-Marketing betreiben und die damit sehr viele Mitarbeiter ernähren und Millionen umsetzen. Beispiel Check24. Und es gibt Personen, die es amateurhaft machen und kaum Geld verdienen.

Also ist die Antwort: Ja, möglich ist es. Allerdings muss man dann auch professionell arbeiten. Denn auch im Internet fällt das Geld nicht vom Himmel, so dass man mit Nichtstun reich werden kann.

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Laut Kommunikationsgesetz ist eine Initiativbewerbung SPAM, richtig?

Wenn ich eine Mail versende und sie als SPAM gewertet wird, dann gehe ich das Risiko sehr teurer Abmahnungen oder sogar Gerichtsverhandlungen ein. Spam Mails werden hart verfolgt und 5000 Euro Streitwert pro Mail sind Standard.

Ich beschäftige mich mit der Frage, ab wann eine E-Mail Spam ist, habe ein paar Fakten zusammengetragen:

SPAM ist:

  • ein nicht privates Angebot
  • wobei der der Empfänger nicht schriftlich (double opt in) in den Empfang der Mail eingewilligt hat
  • unabhängig von der Anzahl der versandten Mails

als Beispiel dazu: Eine Mail an einen Webadmin, mit der Frage, ob er vielleicht einen Link mit mir autauscht, kann bereits als SPAM gewertet und abgemahnt werden.

Nach all diesen Fakten müsste doch eigentlich eine Initiativbewerbung, die eine Nicht private e-Mail an einen Empfänger, der mir gegenüber nicht vorher in den Empfang solcher Mails eingewilligt hat (gegben, dass die Firma nicht zu Initiativbewerbungen aufruft), ebenfalls als SPAM einzustufen.

Klar wird mich da keiner verklagen, aber wo fängt Spam an?

  1. "Ich habe gesehen, Ihre Fenster sind dreckig, ich mache Sie ihnen gerne sauber"
  2. "In der Zeitung steht etwas von Ihrer Firmengründung, herzlichen Glückwunsch. Ich möchte Ihnen gerne Ihr Partner in Sachen Windows-Administration werden"
  3. Mail an Firmen in Berlin: "Unfälle, die auf Ihrem Grundstück durch Schnee und Glatteis verursacht werden, können teuer werden. Buchen Sie unseren Winterservice"

Alles Spam? Keins davon?

Zitat: In dem Artikel “Abmahnung durch Linktauschanfrage” beschreibt Alexander Klaus ein bemerkenswertes Urteil. Demnach wurde eine Linktausch-Anfrage vom BGH (BGH, Urteil vom 11.03.2004 – I ZR 81/01) als Spam eingestuft. Und als solche war sie ein Grund für eine Abmahnung. Der Streitwert wurde auf 3000 EUR beziffert (von www.tagesblog.de)

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Alle drei Beispiele sind unzulässige Werbung im Sinne des §7 UWG und somit umgangssprachlich SPAM.

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Ziel der Bewerbung muss es sein, dass Du dem Unternehmen aufzeigst, dass es mit Dir besser dran ist als ohne Dich. Engagement und der Wille etwas zu erreichen, sind wichtige Eigenschaften, die Dich von vielen anderen Bewerbern unterscheiden. Am Schlimmsten sind die austauschbaren 08/15-Bewerbungen, bei denen häufig nur die Anrede und die Adressierung geändert wird - manchmal wird sogar das vergessen. Aus diesen Bewerbungen kann ein Unternehmen nicht erkennen, welchen Wert Du in ein Unternehmen einbringst. Also bring Dich ein, sei mutig, sei anders als andere und zeige dem Unternehmen, welchen Gewinn sie machen, wenn sie Dich einstellen.

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Die Kosten sind abhängig von den Zielen, nämlich wie viele Kunden willst Du in welchem Zeitfenster gewinnen und was soll ein Neukunde maximal kosten. Wichtig dafür ist, dass Du Dir ausrechnest, wieviele Kunden Du brauchst um von den Einnahmen abzgl der Kosten leben zu können. Deshalb kann man diese Frage pauschal nicht beantworten. Allerdings machst Du mir eher den Eindruck, dass Du über 500 EUR nachdenkst, als dass Du über mehrere 10.000 oder 100.000 oder Mio an Kapital verfügst.

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Die Gesetzesgrundlage für die Datenerhebung, Speicherung und Nutzung ist §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html

Achtung: Eine Firmenanschrift ist kein personenbezogenes Datum im Sinne des Gesetzes. Die Erfassung eines Ansprechpartners ist wiederum ein personenbezogenes Datum.

Die Nutzung dieser Daten für eigene Werbung ist in § 28 Absatz 3 Satz Nr. 1 geregelt. Welche Kommunikationswege (Brief, Telefon, E-Mail, Fax, SMS) wiederum unter welchen Bedingungen erlaubt sind, ist in §7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt.

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Bin blöd gewesen, Telefonmarketing Kontodaten + Adresse rausgegeben :-(

Hey. Also, ich wurde heute von folgender Nummer angerufen:040414369551 Ein Herr Kohn hat sich gemeldet. Er wusste meinen Namen meine alte Adresse und ich gebe wirklich niemals jemandem meine Nummer oder sonst was... Er sagte mir, dass ich ja schon seit fünf Jahren Debitel-Kunde bin. Ich meinte: joar, kann sein. ich habe ne simkarte. Ich würde ja noch zu dem alten 39 Cent tarif telefonieren und es gäbe jetzt einen neuen Tarif: 9 Cent pro Minute und ebenso pro sms. Hört sich gut an, dachte ich.... Die Nummer wurde mir angezeigt ( was ich als seriös einstufe). Dann hat er mir erklärt, dass er mir die Simkarte und Unterlagen per Post zuschicken möchte. Ich habe dann nochmal gefragt ob es sich nur um eine Simkarte handelt und keinen Vertrag und ob ich zurücktreten kann. " Ja Ja natürlich, sie haben immer 2 Wochen lang das Recht dazu schriftlich zu widerrufen" Dann wollte er meine Kontodaten wegen der Schufaauskunft. Ich habe sie ihm gegeben. Er hat damit argumentiert, dass es hier ja um " Telefon" geht und das dort immer eine Schufaauskunft von Nöten wäre. Jetzt im Nachhinein fand ich das seltsam....aber ich kenne mich nicht damit aus. Er hat auch von einem Qualitätsanruf geredet, der mich dann noch erwartet. Der kam bis jetzt nicht. Kann jetzt überhaupt irgendwas passieren mit meinem Konto? er hat alles aufgezeichnet und er hat nichts von Bankeinzug geredet.

Hab ich mich belatschern lassen?

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  1. Keine Panik
  2. Auch eine Prepaid Sim-Karte ist ein Vertrag. Ein Vertrag an sich ist nichts Schlimmes, wenn Du beim Bäcker ein Brötchen kaufst, dann schließt Du mit dem Bäcker einen Kaufvertrag über die Ware (Brötchen) und den Preis (0,30 €). Es kommt also immer auf die Vertragsinhalte an.
  3. Wenn in den Unterlagen etwas drin steht, das Dir nicht gefällt, dann machst Du von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch.
  4. Die Anzeige der Rufnummer beim Outbound-Telefonmarketing ist gesetzlich vorgeschrieben.
  5. Eine Kontodatenprüfung (Schufa-Auskunft) ist notwendig für einen Handyvertrag egal ob Prepaid oder mit monatlicher Grundgebühr und Zahlung per Rechnung (Postpaid). Deswegen brauchst Du noch keine Angst zu haben, dass nun Unsummen von Deinem Konto abgebucht werden.
  6. Ein Qualitätsanruf (Quality Call) wird kommen, kann 1-2 Tage dauern. Der besagt, dass ein zweiter Mitarbeiter des Unternehmens sich bei Dir meldet und mit Dir nochmal alle Details durchgeht. Hierbei geht es darum, dass Du auch alles verstanden hast und keine Fragen mehr offen sind. Dennoch hast Du weiterhin ein 14 Tage Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt, wo Du die Ware erhältst. Du kannst also auch noch alle schriftlichen Unterlagen genau prüfen.
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Deine Tochter muß für den Anruf die Roaming-Gebühren laut ihrem Vertrag bezahlen. Unabhängig ob sie vom Festnetz, vom Handy, aus Deutschland oder Timbuktu angerufen wird. Du selbst zahlst für den Anruf nur die normalen Inlandsgebühren, die Du auch zahlen würdest, wenn sie zuhause wäre.

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Lovefilm ist ein Flatrate, bei der Du eine bestimmte Anzahl an Filmen gleichzeitig ausleihen kannst, je nach Vertragsmodell. Du zahlst also nicht pro Film, sondern pro Monat. Dafür kannst Du jeden Film solange behalten wie Du möchtest. Abhängig vom Vertrag ist auch die Anzahl der Filme, die Du gleichzeitig leihen kannst. Der Austausch der Filme funktioniert problemlos. Du erstellst eine Wunschliste mit x Filmen, die dann nach und nach abgearbeitet wird je nachdem welcher Film gerade vorrätig ist. Sobald Du den Film zurück gesendet hast, wird der nächste Film Deiner Liste Dir zugesendet. Wenn Du viele Filme im Monat gucken möchtest, bist Du bei Lovefilm wesentlich besser aufgehoben als in der Videothek. Wenn Du nur 1, 2 Filme spontan im Monat schauen willst, dann geh lieber in die Videothek.

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Lovefilm ist legal, da Lovefilm die Rechte zur Verbreitung von den Filmgesellschaften erworben hat

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Ich verstehe Deine Frage nicht. Was für Statistiken sollen Google und Facebook verkaufen?

Verkauft werden Werbeplätze für Anzeigen. Die Statistiken gibt es kostenlos dazu, so dass Du unter anderem sehen kannst bei welchen Keywords Deine Anzeige wie häufig angezeigt worden ist und wie das Klickverhalten war. Dazu natürlich der durchschnittliche Preis pro Klick sowie der kumulierte Preis für alle Klicks. Anhand Deiner Seiten-/Shopstatistiken (Analytics) kannst Du dann bewerten, wie sich die Besucher abhängig von den Keywords oder den Anzeigen auf Deiner Seite verhalten haben. Das hilft Dir, um Anzeigen, die zwar Klicks aber keinen Sale generieren, zu optimieren oder sie abzuschalten.

Ist das als Antwort okay oder wolltest Du etwas ganz anderes wissen?

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Am Besten arbeitest Du an Deiner Bildung. Ansonsten helfen Dir nur Fleiß, Engagement, Pünktlichkeit und andere Tugenden, die heutzutage gerne mal vergessen. Du musst einfach besser sein als die anderen, also mehr für die Firma leisten. Und genau das musst Du dem Chef der Firma, bei der Du arbeiten möchtest, rüber bringen. Du musst es ausstrahlen und glaubhaft vertreten. Keine Laberei, sondern wirklich dran glauben. Und es dann leben. Jeden Tag!

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Ob B2B oder B2C macht bei den gesetzlichen Regelungen zum E-Mail Marketing keinen Unterschied. In beiden Fällen benötigt man vor dem Versand eine ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt der Werbung.

Es gibt allerdings den Ausnahmetatbestand des §7 Abs. 3 UWG (Hervorhebungen durch mich)

(3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

  1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,

  2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,

  3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und

  4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Soweit die Rechtslage. Ich gehe nicht davon aus, dass er bei der Datenerhebung auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen hat. Dadurch steht der rechtmäßige Einsatz nach §7 Abs. 3 UWG auf wackligen Beinen. Andererseits sollte sich Dein Bekannter Gedanken machen, wen er anschreibt und wer ihm vielleicht nicht wohl gesonnen ist, also wer sich beschweren könnte. Den nimmt er von vornherein raus. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand gleich seinen Anwalt einschaltet und damit Kosten (ca. 500 €) verursacht ist meiner Meinung nach geringer als die Chance mit einem guten Newsletter Geld zu verdienen. Ein sehr bekannter Datenschutzanwalt sagte mir einmal: Man müsse immer wissen, woher der Wind wehen könnte und wie stark er wehen könnte. Also weswegen und wie groß der mögliche Ärger sein könnte. Dann wägt man gegen den wirtschaftlichen Nutzen der Aktion ab und macht das Richtige.

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