Ein unangemeldetes Auto darfst du nicht auf der Strasse fahren und ohne HU bekommst es nicht angemeldet. Damit erübrigt sich deine eigentliche Frage, die aber auch zu verneinen wäre. Du brauchst gelbe Kennzeichen, die du zur Fahrt zur HU an das Fahrzeug anbringen musst. Mit der dann hoffentlich bestandenen HU kannst du das KFZ anmelden.

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8/15*1,2=0,64

(Von linearem Verlauf ausgegangen und keinem log o.ä.)

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Bei einem neuen Gerät stehen dir immer 2 Jahre Gewährleistung zu. (Wenn Händler in Deutschland)

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Da du Azubi bist, ist sowieso alles weitere hinfällig ob rechtens etc. pp. (Davon ab, sind drei Jahre wahrscheinlich zu lange für 120 Stunden und Kosten von 1300€)

Aber wie gesagt, du bist Azubi, und alles was über deine Ausbildungszeit hinausgeht, darf dich nicht an einen Arbeitgeber binden:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_BBiG_p12.html

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In zulassungsfreien Studiengängen bist du mit der Einschreibung als ordentlicher Student immatrikuliert und musst nichts weiter machen.

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Also hier gilt

§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Ihr seid jetzt wieviel im Rückstand? Wieviele Montasmieten gesamt?


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Anrufen und dem Händler Möglichkeit zur Stellungnahme und ggfls. Nachbesserung geben.

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Das geht schon, aber dazu musst du deinen Router dementsprechend konfigurieren, dass er bspw. den Ping auf deinen Rechner setzt.

Was hast du denn für einen Router? Normalerweise solltest du auch von extern die Benutzeroberfläche aufrufen können, dort siehst du ja alles was du brauchst.

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Wie hast du denn k und b ausgerechnet?

Das dürfte beides nicht stimmen, der Rechenweg für b) stimmt, nur die Werte für k&b eben nicht.

b solltest du mit t=0 ausrechnen und darufhin mit t=21 dann k


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Ich würde sagen, das ist keine Frage für hier, sondern für deinen Anwalt.

Als Laienantwort: Ja, klagen kannst du, ob du was bekommst ist die andere Frage...

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Wie wäre es erst mal mit dem Kindsvater zu sprechen, wenn er doch die letzten Jahre immer gezahlt hat? Veilleicht kann er derzeit nicht und zahlt so schnell wie möglich? Oder er sagt dir sogar, du sollst Vorschuss beantragen weil er nicht leisten kann?

Kommunikation bewirkt manchmal Wunder, man muss nicht immer direkt den Rechtsweg wählen

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Wir reden über ALG1 oder 2?

ALG2 bekommst du wohl, ALG1 ist kritisch, hattest du darauf Anspruch während der 2 Monate arbeitslos?

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Selbst wenn du das noch alles hättest, könntest du das Ding bei Saturn nur auf Kulanz umtauschen, es gibt kein Recht auf Umtausch, nur bei Fernabsatz. Aber so, mit Sicherheit nicht, und nach 7 Monaten schon gar nicht

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Habt ihr irgendwas schriftliches? Wenn das alles nur mündlich ist, dann wird das schwierig für deinen Ex überhaupt zu beweisen, dass er dir Geld lieh.

Wobei es natürlich von dir nicht unbedingt die feine englische Art ist, Schulden nicht zurück zu zahlen, ausser ér schenkte es dir wirklich.

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