Wie heute bekannt wurde, ist "hotmail" von "Microweich" gehackt worden.

Solltest du dieses auf deinem PC haben, so würde ich hier alle meine Passwörter ändern.

Was anderes fällt mir momentan nicht ein.

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Na ja, wenn du danach vom Amt Leistung beziehen willst/mußt, dann ist auch in der Probezeit der Grund deiner Kündigung wichtig.

Im normalfall gibt es hier eine Sanktion.

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Sieht schon seltsam aus. Ja, entweder hat dein Bildschirm ne Macke. Hast du da die Möglichkeit einen anderen an deinem PC anzuschließen um diese Möglichkeit auszuschließen.

Wie sieht es denn mit einem Systemwiederherstellungspunkt aus?

Damit müßtest du doch wieder denen PC flott bekommen.

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Eine zweite Dame gibt es doch beim Schach überhaupt nicht.

Wie dein freund schon sagt, Nur die, die schon geschlagen wurden.

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Bist du denn auch arbeitslos gemeldet?

Wenn ja, dann bist du über die Bundesagentur/Arge versichert.

Wenn Nein, dann würde ich mich an deiner Stelle mal am Montag beim Amt melden.

Da du wohl keinen Anspruch auf ALGI haben wirst, mußt du dir hier zuerst vom Amt einen bescheid geben lassen, das du keinen Anspruch auf ALGI hast und damit gehst du dann zur ARGE und beantragst ALGII.

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Eine Pauschalierung ist bei den Heizkosten nichzt zulässig. Hier müssen, solange die KDU als angemessenen gelten die Tasächlichen Kosten übernommen werden. §22 SGBII regelt dies daher eindeutig.

Zitat: Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Zitat Ende:

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Wenn du diese jemand bei der Versicherung mit angibst, dann nicht. Tust du dies nicht und der jemand baut einen Unfall ob Schuld oder nicht, so bist du dann dafür haftbar und deinen Schaden ersetzt dir niemand, außer der jemand.

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Dein Freund macht sich hier aber volle Kanne strafbar. www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Was für ein Freund ist da bloß, der soviel Hirn wie ein Spatz Fleisch an der Kniescheibe hat?????????????

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Das kommt darauf an, wenn dein Vermieter wie eine Genossenschaft, immer pro Geschäftsjahr abrechnet, dann mußt du natürlich Nebenkosten nachbezahlen. Aber wenn die letzte, letztes Jahr im April gewesen ist, was war dann denn in diesem Jahr im April??????

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Nein, das ist verboten. Hier ganz einfach den Lüfter an ein 100mm starkes HT-Rohr anschließen und mit einem Durchbruch durch die Außenmauer führen und hier ebenfalls eine Rückschlagklappe einbauen.

Ich mein, einen Durchbruch hättest du ja sowieso machen müssen. Uns so wäre es absolut einfach und machbar.

Da du dann auch noch im Erdgeschoss wohnst, macht es die Sache noch einfacher.

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