So eigentlich wollte ich nix kommentieren weil ich echt nicht weiß wie ich dir da helfen soll, trotzdem echt stark das du auf ihn wartest ich selbst war zufällig 4ein halb Jahre gesessen und meine Freundin hat gewartet ich bin seit letztes Jahr Februar draußen hab mit ihr neu angefangen haben jetzt ein Kind zusammen ich hab n super Job gefunden bin sogar schon aufgestiegen als stellvertrentende Lagerleitung und das trotz knast und weiteres. Nicht jeder Mann da drinn hat ne Frau die auf ihn wartet und die das tun halten es meistens nicht durch du hast das Glück und siehst in im Ausgang vielleicht später auch mal im hafturlaub was ich sagen will er hat Glück mit dir und du sollst nicht denke das war um sonst es wird sich lohnen wenn er wieder da ist wird er alles anders mach für dich und sich. 

Und an alle andren hier die schreiben Schweiß auf den was willst du mit nem kriminellen ihr seit die schlechten Leute er hat nur eine schlechte tat begangen vielleicht sogar mit guten Absichten. Was ihr schreibt ist respektlos ihr wärt die Sorte von Frau was in paar Tagen schon von Bett zu Bett springt weil ihr ne Bestätigung sucht. Naja viel Glück noch......

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Wenn die zustänndige Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegt 

Die Frist beträgt 7tage aber ich glaub derbeschluss wird erst mit der Zustimmung oder nach Ablauf der Frist rechtskräftig deswegen höchstens nur ne neue Straftat 

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Das ist ein Paragraph was vor Gericht ausgesprochen werden kann der 64a ist mehr oder weniger ne Zwangs Therapie für Drogenabhängige meistens hohe Haftstrafen früher müsstest du den bestehen und dürftest dann deine Strafe absitzen heute musst du nur bestehen und darfst raus ist halt schon ne harte Nummer da fängt geht meistens 18 Monate bis zwei Jahr je nach Strafe länger gibt auch Ausnahmen Parsberg zB geht auch in 11 Monaten neues Konzept. Aufredenfall bekommt man den Paragraph wenn der Richter der Meinung ist das man nur auf Drogen straffällig ist (Beschaffungskriminalität) da wird vor der Verhandlung in der Regel auch ein gerichtliches Gutachten erstellt. Paragraph 63 ist ähnlich nur das da mehr oder weniger psychisch kranke sitzen die nicht straffrei bleiben können da kommt dann immer ein Gutachter und prüft dich ob du ich sage es mal so geheilt bist 

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Erstmal Artus01, du liegst falsch es gibt natürlich solche Gefängnisse in Deutschland, ich interessiere mich zufällig auch sehr für solche Dinge und kenn mich da auch eig recht gut aus. Ich selbst komme aus Bayern, hier in diesem Bundesland haben wir ein Hochsicherheitsgefängnis in Straubing. Mit Hochsicherheit wird gemeint die Stufe die dem jeweiligen Knast zugeordnet wird ich glaube es gibt 5 verschiedene 1-5 halt. Straubing hat hier die höchste und ist ein relative sicherer Knast mit Scharfschützen an den Wachtürmen, jeder Schritt wird begleitet von Beamten, Drähte oder irgendwas und der Art damit kein Helikopter in den hofgang fliegen kann usw. Du hast aber keine 50 Schlösser an der Tür du hast 2 eins für dich und eins für'n Beamten. Rein kommen tja ist denk nicht so schwer kommt auf dein Strafmaß an und wie oft du schon drin warst. Dann knastintern gibt es dann noch die Absonderung das ist für Häftlinge die mehrmals wegen Delikten im Gefängniss auffallen kommt auch wieder drauf an wegen was Handy geschmuggelt schnapps gebrannt sowas halt da gibt's dann paar Tage Bunker wenn das mehrmals vorkommt Absonderung da ist man dann von den anderen Häftlingen getrennt für ne Zeit Regel 3-6 Monate 

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Je nach Umständen, es ist eher unwahrscheinlich das man mit 18 in den E-Vollzug muss. Es gibt natürlich Ausnahmen bei denen das zutrifft meistens geht der Richter nach der Reife des Angeklagten, es wird alles berücksichtigt, wie die tat zustande kam wie der bisherige Lebenslauf war ,das Alter beim tatzeitpunkt. 

Auserdem gibt es mehr oder weniger was dazwischen, der Richter kann dich als Heranwachsender verurteilen bzw es gibt dafür Justizvollzugsanstalten das geht dann bis zum 24. Lebensjahr 

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