Guten Morgen! Es gibt Arbeitgeber, die es nicht gern sehen, wenn parallel noch einem 2. Job nachgegangen wird, weil sie der Meinung sind das da noch Energiereserven aufgespart werden die in ihr Unternehmen fließen könnten. Also vorsichtshalber mal nachfragen um späterem Ärger aus dem Weg zu gehen falls doch alles raus kommt. In Deutschland wird grundsätzlich auf Steuerkarte gearbeitet. Das hat auch versicherungstechnische Gründ falls auf dem direkten Weg zur Arbeit, während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit und auch auf dem direkten Heimweg nach der Arbeit ein Unfall passieren sollte. Ich würde mich einfach mal beim zuständigen Amt für Arbeit und Soziales erkundigen, wie die Rechtslage ist oder welche Vorschriften zu beachten sind. Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben und verbleibe mit einem lieben Gruß aus Bautzen in der schönen Oberlausitz Ostsachsen nach dem auch sehr schönen Österreich.

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Ein Bausparvertrag läuft nicht ohne Weiteres aus. Er darf nur nicht überspart werden. Sollte die bei Abschluß des Vertrages vereinbarte Bausparsumme erreicht sein, dann einfach nur einen Teil des Bausparguthabens (die noch einzuzahlenden Beiträge zuzüglich die zu erwartenden Zinsen) auszahlen lassen und anschließend ganz normal über den Arbeitgeber weiter besparen. Ich würde mir nichts Neues aufschwatzen lassen!

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Hallo Sebastian 1983, das siehst Du nicht ganz richtig. Mit dem "Mehr" bekommen geht es bei den meisten Gesellschaften erst ab einem Invaliditätsgrad von 26% los und die Leistung aus der Versicherungssumme ist auch von der gewählten Progresion abhängig.. Beispiel: 1. Grundsumme 50.000, Progression 500% = Vollinvalidität 250.000. Unfallbedingter Invaliditätsgrad 30%, Leistung aus der Versicherungssumme 50%, ergibt 25.000 €. 2. Grundsumme 100.000, Progression 225% = Vollinvalidität 225.000. Unfallbedingter Invaliditätsgrad 30%, Leistung aus der Versicherungssumme 35%, ergibt 35.000 €. Das bedeutet, die Grafik stimmt nur, wenn die Grundsummen gleich sind. Die Leistungen und auch die Beiträge beziehen sich bei einer Unfallversicherung immer auf die Grundinvaliditätssumme. Das bedeutet also, dass Du bei einer höheren Grundsumme auch höhere Leistungen in den niedrigeren Invaliditätsgraden erhältst, dafür jedoch auch einen etwas höheren Beitrag zu zahlen hast. Je nach Deinem Lebensalltag, sprich Beruf, Freizeitverhalten Hobbys usw. ist doch in den meisten Situatioen die Gefahr der Funktionsbeeinträchtigung bzw der Verlustes z.B. eines Daumen durch einen Unfall größer, als zu 100% Invalide zu werden. Also liegt es nun bei Dir, für Dich zu entscheiden, wieviel Geld Du für welche körperliche Beeinträchtigung nach einem Unfall von Deiner Unfallversicherung haben willst und was Dich das an Beitrag kosten darf. Bei der Auswahl einer Gesellschft ist deren Kundenfreundlichkeit auch in Bezug auf ihre Zahlungsmoral im Schadenfall zu beachten! Bei bedarf bin ich gern bei der Suche behilflich denn der Markt ist riesig und die Auswahl nicht leicht.

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Es ist schon so. Es handelt sich um VL- Sparen (Vermögenswirksame Leistungen- Sparen). Dabei ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass das Geld über den Arbeitgeber in den VL- Vertrag einfließt. Ansonsten keine Sparförderung vom Staat! Mindestens 6 Jahre einzahlen, im 7. Jahr keine Sparpflicht aber das Geld ruhen lassen und nach komplett 7 Jahren alles auszahlen lassen. Achtung! Von Bausparverträgen würde ich abraten, da dort sofort zu Beginn zu hohe Abschlussgebühren (1,6% von der gezeichneten Bausparsumme) fällig werden. Es gibt Besseres.

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Es geht auch ganz anders. Ich habe mich als stiller Beteiliger in einen geschlossenen Immobilienfonds für 6 Jahre eingekauft und erhalte pro Jahr 7,5% Zinsen welche hälftig zum Ende Juni bzw zum Ende Dezember ausgezahlt werden. Ich brauchte keine Ausgabeaufschläge oder Ähnliches bezahlen und erhalte mein eingezahltes Geld am 31.12.2015 zurück. Das ganze habe ich jetzt schon das dritte Mal bei der gleichen Fondsgesellschaft praktiziert und nur positive Erfahrungen gemacht.

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Im Große und Ganzen gebe ich meinen Vorrednern Recht. Von einer Beleihung rate ich in jedem Fall ab, da die Beleihungszinsen schnell mal 12% betragen können. Und das, bis das "eigene" geliehene Geld vollständig zurück bezahlt ist. Mit einer Beitragsfreistellung ist es auch so eine Sache. Die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet zwar über das Jahr auch Zinsen mit dem vorhandenen Geld, trägt aber auch das Risiko, dass die fällige Todesfallsumme frühzeitig ausgezahlt werden muss. Das wiederum bedeutet, dass sie sich dieses Risiko auch bezahlen lassen. Dieses geschieht, indem diese Kosten vom vorhandenen Guthaben abgezogen werden - das Guthaben kann geringer werden. Der Verkauf einer solchen Versicherung ist in den meisten Fällen unratsam. Wann ist der Kauf solch einer Versicherung für ein Unternehmen sinnvoll? Wenn sich ein lukratives Geschäft daraus erzielen lässt. Dann hat jedoch der Verkäufer meistens den kürzeren gezogen. Der Bund der Versicherten hat einmal empfohlen, versichern und sparen strikt voneinander zu trennen. Ich schlage vor: Die bestehende Versicherung kündigen, wenn überhaupt dann nur eine reine Risikolebensversicherung abschließen und zum sparen nach andern Möglichkeiten umsehen.

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Ohne deutschem Krankenversicherungsschutz würde ich nicht reisen! Was passiert, wenn Sie im Ausland so schweer erkranken, dass Sie nach Deutschland überwiesen werden müssen? Zum Beispiel weil man Ihnen ev. in dem jeweiligen Land gar nicht oder nocht optimal helfen kann. Wer soll die Kosten des deutschen Krankenhauses übernehmen sobald Sie dort eingewiesen sind? Vorsicht! Das kann für Sie so teuer werden, dass die Beiträge für die drei Monate geradezu lächerlich sind.

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Wurde das Hörgerät von der Krankenkasse bezahlt? Wenn ja, würde ich wie folgt vorgehen: Der Gerätehersteller hat eine gesetzliche Garantie zu leisten. Ist diese jedoch ausgelaufen, würde ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen um abzuklären wie vorgegangen werden kann. Ev. wird sie dann die Rep.-kosten gegen die eines neuen Gerätes setzen und entscheiden. Die dafür geltenden Regelungen können von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Sollte die Krankenkasse gar nicht zahlen wollen, würde ich mir über meine private Rechtsschutzversicherung einen Rat einholen.

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Bei Nachweis des gleichen Wohnsitzes (Kopie beider Personalausweise und der älteren Haftpflichtversicherungspolice die natürlich schon auf den neuen Wohnsitz umgeschrieben sein sollte)kann der jüngere Haftpflichtversicherungsvertrag vorzeitig gekündigt werden. Der VN des gekündigten Vertrages wird bei dem VN des bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages namentlich mit angemeldet. Dadurch ändert sich der Vesicherungsbeitrag und es sind beide Personen in einem Vertrag versichert. Dabei sollten jedoch der Preis und die entsprechende Leisung beachtung finden. Hin und wieder macht es Sinn, wenn der ältere Vertrag, auf Grund ungünstigerer Konditionen, spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird und sich dieser VN in dem Vertrag des anderen Partners mit einschließen läßt. Die maximale Laufzeit eines Haftpflichtversicherungsvertrages (egal was im Vertrag steht) beträgt 3 Jahre.

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Wenn ich Sie richtig verstanden habe, beziehen Sie eine Berufsunfähigkeitsrente eus einer privat finanzierten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Rente ist als Einnahme zu werten und sollte auch angegeben werden. Beim normalen Arbeitslosengeld I hat das meines Wissens nach keine Auswirkung. Beim Arbeitslosengeld II sieht es dagegen schlecht für Sie aus. Diese BU-Rente (Einnahme) wird voll und ganz angerechnet. D.h. das ALG II wird um die Höhe der Einnahme aus der BU-Rente gekürzt.

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Ich schließe mich voll und ganz der Meinung von Niklaus an und rate Ihnen zur Vorsicht. Es spielen sehr viele Faktoren in solch eine Entscheidung mit hinein. Ein Fachmann, der nicht nur seine Provision im Hinterkopf hat, ist hier eine große Hilfe! Sehr schwierige Suche, denn auch fast jeder Banker ist in diesem Bereich befangen. "Dessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe".

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