Hi, es handelt sich eindeutig um deine Periode. Dass du Baukrämpfe hast, ist ganz normal (und wird leider auch so bleiben :-() Ich nehm am ersten Tag der Periode (sobald ich merke, dass ich meine Tage bekomme) immer eine Schmerztablette (Dolormin extra), weil ich die Krämpfe sonst kaum aushalte. Wie lange die Blutung andauert, ist bei jedem anders (von 3 bis 7 Tage) Du kannst entweder Binden oder Tampons (OB) benutzen. Ich habe anfangs erstmal Binden benutzt, allerdings sind OBs schon angenehmer (hygienischer und auch praktischer) Anfangs hatte ich mich aber an OBs nicht so ran getraut. Das musst du für dich selber entscheiden.

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Neue Regelung - Möglichkeit zur vorzeitigen Löschung

Die SCHUFA bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass gesamtfällig gestellte Forderungen bei kurzfristigem Zahlungsausgleich vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt es bei der bisherigen Regelung.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, insbesondere Verbrauchern mit kurzfristigen finanziellen Engpässen, die Möglichkeit zu geben, einmalige Zahlungsstörungen durch eigenverantwortliches Handeln in ihrer langfristigen Wirkung zu beeinflussen.

Voraussetzungen für eine vorzeitige Löschung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit solche Forderungen vorzeitig aus dem SCHUFA-Datenbestand gelöscht werden: die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt, der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €, die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt, es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

Trifft eines dieser Kriterien nicht zu, bleibt die Forderung wie bisher als „Erledigt“ bis zum Ende der Speicherfrist (in der Regel drei Jahre) im SCHUFA-Datenbestand gespeichert.

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Der Eintrag wird mit Begleichung der Forderung auf "erledigt" gesetzt, allerdings erst nach 3 Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung endgültig aus deiner SCHUFA-Auskunft verschwinden. D.h. bei dir dann Ende 2016 bzw. Anfang 2017. Normalerweise meldet der Gläubiger der SCHUFA, dass die Forderung beglichen wurde. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du dir aber eine Bestätigung bei dem Gläubiger anfordern, die du bei der SCHUFA einreichen kannst.

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Interessieren dich Mädchen denn überhaupt nicht? Kann ja auch sein, dass du ihn sehr magst und du aber nicht schwul bist. Mach dir keinen Stress, mit der Zeit merkst du, ob das nur eine Phase ist oder du wirklich schwul bist. Und wenn ja, mein Gott, ist ja nicht schlimm und bist nicht der Einzige :-)

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Die Vollkasko vom Leihwagen übernimmt die Kosten, aber du hast mit Sicherheit eine Selbstbeteiligung abgeschlossen bei dem Leihwagen. Also musst du die Selbstbeteiligung bezahlen und den Betrag über der Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung vom Leihwagen.

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Ich habe auch naturlocken, also ziemlich dicke haare und meine haare kurz schneiden lassen. Ich muss meine haare jetzt halt immer glätten (erst glatt föhnen und danach noch mit glätteeisen drüber) und das ist schon ziemlich aufwendig. Wenn du sie stylst (und es auch hinbekommst :-)) sieht es schon schön aus, aber ich würde es dir nicht empfehlen. Also ich lasse meine haare jetzt wieder wachsen. an deiner stelle würde ich sie nicht so kurz schneiden. kinnlänge ist schon ziemlich kurz.

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Hast bestimmt eine Konzentrationsschwäche. Würde an deiner Stelle mal zum Arzt gehen. Das kann man üben bzw. behandeln.

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Wenn du ein gescheites handy hast, kannst du sie blockieren. so mach ich es immer :-)

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du musst den Tampon noch etwas mehr reindrücken. Den Tampon darf man gar nicht spüren. Also einfach etwas weiter rein drücken. Brauchst keine Angst haben, es passiert nichts. Nur wichtig, dass du das Rückholbändchen auch gut versteckst, wenn du ins schwimmbad gehst :-)

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Also ich hab das auch, sobald ich was esse. Ist doch bei fast jedem so, dass der Bauch "dicker" wird, wenn man was isst.

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Erlaubt ist es eigentlich nicht, hab das aber auch mal gemacht. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, informierst du deinen Vermieter. Wenn er zustimmt, spricht eigentlich nichts dagegen. Kommt sowieso nicht raus :-)

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Wahrscheinlich ist sie gut im Bett. Wenn er mit ihr zusammen ist, ist die Aussage schon grenzwertig. Aber vielleicht meint ers ja nicht böse. Kann ja sein, dass sie lieb und nett ist, aber halt "nicht ganz helle"

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Kommt drauf an, was in dem Betrieb für eine Überstunden- bzw. Feiertagsregelung gilt. Mache zahlen 50 % Zuschlag, manche 100 %, machen Betriebe zahlen auch ein Pauschalbetrag extra z.B. 200 EUR oder so. Ist immer unterschiedlich.

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