Der Wolf ist eigentlich Tagaktiv.

Durch den Jagddruck der Menschen auf den Wolf selber und auch auf seine Beute verlagte sich die Jagdzeit. Beide, also Wolf und Beute wurde seit bestehen des Menschen zum Schutz, zur Versorgung und zur Bekämpfung von Beutefeinden bejagd. Da der Mensch in der Dunkelheit aber nicht so gut sehen kann wurde tagsüber gejagdt. Im Laufe der Zeit stellten Beute und Wolf fest, daß sie in der Dämmerung und in der Nacht unbehelligt vom Menschen blieben und verlegten die Äsungs.- und Jagdzeiten in die Dunkelheit. In Gebieten in denen der Mensch großflächig das Wild in Ruhe läßt (lassen kann) wird auch der Wolf wieder Tagaktiv sein.

Die heute in Deutschland lebenden Wölfe passen sich auch nur den Umgebungszuständen an. Da er hier nicht bejagt wird und es genügend Wild gibt welches er auch tagsüber schlagen kann, wird er wohl eher tagaktiv sein. Die Schaftsherde greift er dann wohl eher an wenn kein Mensch in der Nähe ist, also auch wieder in der Dämmerung.

ich hoffe es hilft


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Zum ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schußwaffe benötigt in Deutschland jeder eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Da ist es egal ob es ein Sportschütze, ein Jägeroder sonst wer ist. Selbst der Kriminalbeamte der seine Dienstwaffe mit nach Hause nimmt muß dem Dienstherren eine solche priv. Haftpflichtversicherung für Waffen vorweisen.

Und gerade der Jäger hat da auch eine besondere Verantwortung, beim Sportschützen wird auf entsprechen gesicherten Ständen geschossen, der Jäger kann sich bei der Schussabgabe nur auf seine Sinne verlassen.

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@Swerch "Die schöne Gefühl wie es da liegt und sich nicht werden kann...und den gnadenstoß zu verpassen"

Das ist Blödsinn.

Der Jäger wird immer versuchen das Tier mit dem ersten Schuss sofort zu töten. Den "Gnadenstoß" oder richtiger den Fangschuß will keiner absichtlich provozieren. Wer schonmal eine Sau im Wundbett gefunden hat weis wie gefährlich das werden kann. Und auch der Jäger hat keinen Nutzen wenn das Tier leidet. Der Tot gehört zum Leben und das Töten zur Aufrechterhaltung des natürlichen Gleichgewichtes.

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@Flo TheBrain "im Winter füttern die Jäger in Deutschland sogar das Wild."

Das ist zu pauschl dargestellt und wäre allgemein gesehen falsch und gesetzeswiedrig.

Die Jagdbehörden legen bei Bedarf, also extreme Witterung für das Wild eine sogenannte Notzeit fest und dann ist der Jäger sogar verpflichtet im Rahmen seines Hegeauftrages das Wild durch Fütterung vor Hungersnot zu schützen. Was in bestimmtenn Revieren Unsummen kosten kann.

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Wenn Du die Masse extra fein haben willst und das Fleisch recht fest oder durchsetzt ist setzt man Messer, mittlere Lochscheibe, Messer, feine Lochscheibe, Stopring ein. Zum Beispiel für Pasteten oder für Teewurst. Wenn Du dieses Fleisch gleich durch die feine Lochscheibe treiben willst könnte der Wolf verstopfen und festfahren. Das erspart Dir die Scheiben zu wechseln und das ganze nochmal durchzulassen. Also unterm Strich einfach Zeit.

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Der Kreisjägermeister wird von der Jahreshauptversammlung des Kreisjagdverbandes gewählt. Also je nach Satzung von den Milgliedern des Jagdverbandes oder von den Deligierten der Jägerschaften. Ist quasi das gleiche wie in jedem Verein.

Du solltest Dich wirklich mal mit den Ausbildungbeauftragten Deines Kreisjagdvereins in Verbindung setzen. Wenn Du Dich auf die Jagdprüfung vorbereitest und das allein durchziehen willst, gehst Du höchstwahrscheinlich baden. Und der Kontakt zu Jägern ist für nen Jungjäger der keine Eigenjagd besitzt die Grundvorraussetzung um dann ein Revier zu finden.

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Also alle richtigen Antworten mal zusammengefasst.

Du benötighst eine gültigen Jagdschein zum unbegrenzten Erwerb der jagdlich einsetzbaren Waffen und Munition (ohne besondere Bedarfsprüfung, aber mit Voreintrag in die WBK, bis zu 2 Kurzwaffen). Dann gehst Du innerhalb von zwei Wochen zur Waffenbehörde, beantragst eine WBK und zeigst den Erwerb der Schusswaffe an. Das Alles ist natürlich Gebührenpflichtig.


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Als Pächter des Jagdrechts mußt Du ja irgendwie an das Wild rann kommen. Und dazu gehört die Errichtung jagdlicher Einrichtungen.

Du mußt vor dem Errichten den Grundeigentümer von Deinem Vorhaben unterrichten.

Der kann es nur untersagen wenn es unverhälnismäßig sein wird. Also zB wenn Du dir ein Ferienhaus auf Stelzen oder einen ausgedienten Fischkutter als Kanzel in die Alpen bauen willst oä. Die jagdlichen Einrichtungen müßen den Vorschriften der UVV entsprechen und technisch wie optisch in die Umgebung passen.

viel Spass beim bauen

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Die Fragen kannst Du bestimmt über den Ausbildungwart Deines Kreisjagdverbandes erhalten. Du kannst aber auch zur Vorbereitung auf die Prüfung mal auf die Seite der Jungkjäger Hessen gehen da ist eine Prüfungsseite die ziemlich gut ist. Allerdings sehr regional auf Hessen zugeschnitten. Pass bei den Frage auf das sie auch aus Deinem Bundesland sind. Es macht wenig Sinn sich was über die Gams einzuprägen wenn mann in Hamburg zur Prüfung geht. Ich habe damals Heintges lernsysteme zur Vorbereitung genutzt, auch sehr gut.

Waidmannsheil

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Die rechtlichen Fragen sind genug beantwortet.

Das Produkt an sich kannst Du aber vergessen. Der Stahl ist sicherlich schnell scharf gemacht, aber nur beim Anblick von einem Stückchen Holz wird es wieder stumpf. Wenn Du was Anständiges willst, vergiß diese Marke. Stahl nicht unter

AISI 440 A besser noch C.

Die kosten dann allerdings auch das Dopplete und mehr. Aber da bekommst Du was für`s Leben und nicht nur für einen Trip.

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Ich bin auch kein Freund von dem Gewesen was z.Z. um den Wolf in Deutschland gemacht wird. Und die Angst vor dem Wolf ist sicherlich nicht ganz unbegründet, aber so gefährlich wie Du es hier ausmalst ist es bestimmt nicht.

Euer Grundstück muß entsprechend gesichert werden und der Hund gehört beim Waldspaziergang so wie so an die Leine. Mehr brauchst Du nicht beachten wenn Du Dich vorm Wolf schützen willst.

Und das Rudel mit ca 30 Tieren gehört doch wohl eher ins Reich der Phantasie.

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Wenn es eine Firma ist, wird sie doch bestimmt von irgend jemandem den Auftrag dazu haben? Findet das heraus und klärt mit dem was das zu dieser Zeit soll. Die Firma macht was ihr desagt wird, verantwortlich ist der Auftraggeber. Sollte die Firma sich nicht an den Vertrag halten wird der Auftraggeber garantiert auf die Barrikaden gehen.

Ist aber schon komisch das es ausgerechnet jetzt solch umfangreiche Maßnahmen geben soll.

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Schenk Ihm doch einen gebastelten Gutschein über Deine Hilfe beim nächsten Kanzelbau. Kostet nicht viel und es zeigt Ihm das Du Dir Gedanken um ihn und seine Interessen machst.

Ne Papierblattgroße Platte mit Modellbaugras bekleben, einen Baum aus dem Modelbauhandel, ne Kanzel aus Stöckchen und Streichhölzern und einen Jäger und Dich von LEGO. Sollte schnell gebastelt sein und er hat was, was ihm lange was bedeuten wird.

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Border.-, Austrailin.-, Huskys und Co sind hoch arbeitswillig, werden die unterfordert fällt denen von allein ein welchen Blödsinn Hund machen kann. Nichts für Anfänger.

Zum Anfang immer einen Beagel, die sind am pflegeleichtesten und verzeihen kleine Fehler.

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Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um die Hochsitze handelt und nicht um Jagdhütten.

Beides ist Eigentum einer Person und damit eigentlich für Dritte Tabu. Aber da Wert und Nutzen doch sehr weit auseinandergehen wird ein betreten/benutzen unterschiedlich bewertet.

Das unerlaubte Betreten einer Jagdhütte ist eine Straftat und wird auch als solche pol. verfolgt.

Das erklettern eines Hochsitzes/Jagdkanzel hingegen wird nicht als solches gesehen, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird (Schild). Wenn beim ersteigen/benutzen dieser jagdlichen Einrichtung nichts beschädigt wird, sollte auch keiner was dagegen sagen. Aber beachte, jegliche Nutzung des Waldes, also auch der jagdlichen Einrichtungen, ist auf eigene Gefahr. Wenn da irgendwas passiert geht es auf Deine Rechnung. Erwischt Dich der Jagdherr und unterstellt Dir Beschädigungen verursacht zu haben kann das auch teuer werden.

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Ohne Einwilligung des Jagdausübungsberechtigten auf dem Grund darf dort auch keiner jagen. Egal ob gültiger Jagdschein oder nicht. Die Jagd mit Pfeil und Bogen ist in Deutschland aus tierschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten. Die beschriebene Notsituation kann in Deutschland auch kaum auftreten, da wir viel zu dicht besiedelt sind. Wer hier nicht alleine aus dem Wald findet wird in der Egel so wie so unter Obhut stehen.

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Warum hast Du den Jäger nicht gefragt?

Die Jagd richtet sich natürlich nach den Gegebenheiten. In den Wüstengegenden wird vorrangig die Fallen und Beizjagd betrieben. (Beizjagd ist die Jagd mit Greifvogel, Frettchen und Hund). In den bewaldeten Gegenden finden dann eher Pirschjagden statt, aber auch wie in Mitteleuropa Ansitzjagden. Die Türkei ist für ihre riesigen Wildschweine berühmt. Aber es finden auch dort reine Tropähenjagden statt. Die eigentlich bei aufs Ego streicheln keinen Sinn machen.

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Na wir wollen doch die Landesjagdgestze nicht vergessen! Soll heißen die Schoh.- und Jagdzeiten werden im Landesjagdgesetz geregelt. Und dann gibt Dir der Jagdherr das entsprechende Wild frei.

Eine weitere Form der Jagd ist die Eigenjagd.,Dazu mußt Du der Besitzer des Revieres sein. In den meisten Bundesländern kannst Du ab 75 ha jagdbare Fläche Besitz einen Eigenjagdbezirk bei der UJB beantragen.

Am besten Du suchst Dir die Seiten deines Kreisjagdverbandes und dort den den Ausbildungsverantwortlichen. Der sagt Dir dann auch was und wo genau Du die Ausbildung machen kannst.

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