An deiner Stelle würde ich in der WG-Satzung festlegen, über welche Themen in Gemeinschaftsräumen geredet werden darf. Eine entsprechende Regelung könnte beispielsweise zu aussehen:
§ 1 Gesprächsthemen
(1) In Gemeinschaftsräumen darf nicht über juristische Themen geredet werden. Zuwiderhandlungen werden mit dem Putzdienst bis zu einer länger von drei Monaten bestraft. In minder schweren Fällen beträgt das maximale Strafmaß ein Monat Putzdienst. Minder schwere Fälle liegen vor, wenn die Dauer der juristischen Diskussion fünf Minuten nicht überschreitet.
(2) Gemeinschaftsräume im Sinne des Absatz 1 sind die Küche sowie das Wohnzimmer.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, insoweit alle anwesenden Mitbewohner mit dem Gesprächsthema einverstanden sind. Das Einverständnis gilt als erteilt, wenn sich alle anwesenden Mitbewohner an der Diskussion beteiligen.