Ich würd mal beim Arzt ein Blutbild machen lassen... könnt sein das du einen Vitamin B12 Mangel hast... dadurch fühlt man sich den ganzen Tag so schlapp und schläfrig... Da gibts dann Vitamine in der Apotheke die man in sämtlichen Formen bekommt...

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typisch männlich sind alle handwerklichen sachen... zum beispiel KFZ Mechaniker, Schreiner oder sowas...

ansonsten denk ich ist auch alles technische (IT Systemelektroniker) meist ein Männerberuf...

Soldat wäre auch typisch männlich... aber da rein zu kommen für so einen schnupper tag ist wohl eher schwer...

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http://www.schuldruckerei.com/abschluss-shirts/?gclid=CL_F8caRl6gCFUO-zAodQUugCw

da sind schon fertige motive dabei... vlt passt ja was...

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wenn du die pille nicht nimmst, dann kann es schon sein das es sich mal verzögert... da speieln viele faktoren eine rolle... zum besipiel stress

sicherheit hast du aber nur wenn du zum arzt gehst

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Manche Pillen sind auch gut für die Haut (also gegen Pickel)... weil die Hormone die Haut beeinflussen

 

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nase ganz nass machen und die glatte seite andrücken... die fruchtsäuren verbinden sich mit dem wasser und den mitessern und wenn der strip hart ist langsam von außen nach innen abziehn... dabei ziehst du die mitesser quasi raus...

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Bei mir sah es ähnlich aus...

Ich hab aber Arbeitslosengeld bekommen (übergangsweise)... (Da war dann Miete und sogar Kindergeld mit drinn... das haben die mir gezahlt...)

Sonst probier es mal mit einem Wohngeldantrag (gibts auch im Internet)...

Wenn du eine Ausbildung hast dann versuchs mit Ausbildungsbeihilfe...

Und wenn gar nix mehr geht, dann geh wirklich den Weg des Anwalts... da du ja kein Einkommen hast musst du den auch nicht bezahlen... da hast du dann Rechtshilfebeistand oder so ähnlich...

Und bei den Ämtern immer hartnäckig bleiben! Die haben alle eh keine Ahnung von dem was die erzählen... hab ich selber gemerkt... jeder erzählt was anderes und man weiß selber nich mehr was man glauben soll...

 

Kopf hoch und stark bleiben hilft da nur =) Ich wünsch dir viel glück =)

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JArbSchG (Jugensarbeitschutzgesetz) §5(3) Das Verbot des Absatzes 1(Beschäftigung von Kindern ist verboten) gilt nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist... (Z.B. Zeitung austragen)

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holiday skin...um flecken zu vermeiden sehr sorgfältig und gleichmäßig ein massieren...

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