Hallo,
schau dir mal diese Seite an. Da ist eigentlich alles zu Pfefferspray erklärt:
https://verein-im-verein.de/pfefferspray-kaufen
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Hi, falls Du ein Android-Handy hast kannst Du mal in der App suchen. Ich finde da immer was: https://geschenkescout.com
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Ja, Empfänger von Bürgergeld haben das Recht, im Verein Geld zu verdienen. Allerdings gilt eine besondere Regelung: Sie dürfen monatlich nicht mehr als 250€ aus einer Beschäftigung einnehmen. Wenn die volle Ehrenamtspauschale von 840€ erhalten werden soll, muss sie auf mehrere Monate gestückelt werden.
Ein konkretes Beispiel wäre, dass der Vorstand beschließt, einem Empfänger von Bürgergeld monatlich 70€ für sein ehrenamtliches Engagement zu zahlen. Durch diese monatliche Zahlung und einer Multiplikation mit 12 Monaten würde der Empfänger insgesamt auf die Freigrenze von 840€ kommen.
Habe ich in folgendem Artikel gefunden:
https://verein-im-verein.de/ehrenamtspauschale
Hallo,
schau mal hier nach. Vielleicht hilft es euch weiter:
https://verein-im-verein.de/wie-gruende-ich-einen-verein
Es gibt dort noch weitere Artikel, die euch helfen können:
https://verein-im-verein.de/mitglieder-gewinnen
https://verein-im-verein.de/mitgliederversammlung-im-verein
Ich finde, die Frage, die #Familiengerd hier beantwortet hat, gibt schon gute Antworten: https://www.gutefrage.net/frage/nebenjob--ausbildung-2
Da du dich in einem Ausbildungsverhältnis befindest, bist du noch unter 18 Jahre? Dann solltest Du auch §8 des Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Ist hier gut erklärt:
https://www.clockodo.com/de/ratgeber/die-maximale-arbeitszeit-5-haeufige-fehler/
Und eine Info zur Übungsleiterpauschale erhältst du hier, falls du dazu Fragen hast:
https://verein-im-verein.de/uebungsleiterpauschale/
Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerfreie Aufwandsentschädigung für Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer ausüben. Diese Tätigkeiten können zum Beispiel im Sport-, Musik- oder Freizeitbereich ausgeübt werden.
Die Pauschale beträgt aktuell bis zu 3.000 Euro im Jahr und wird unabhängig von anderen Einkünften gewährt. Das bedeutet, dass die Pauschale steuerfrei ist und nicht auf andere Einkünfte angerechnet wird. Allerdings muss die Pauschale in der Steuererklärung angegeben werden.
Da du als Studentin BAföG beziehst, solltest du darauf achten, dass du mit der Übungsleiterpauschale nicht über die Freibeträge für das BAföG hinaus kommst. Wenn du unsicher bist, ob du die Freibeträge überschreitest, solltest du dich am besten bei deinem BAföG-Amt oder einem Steuerberater informieren.
https://verein-im-verein.de/uebungsleiterpauschale-vertrag/
Gruß Michael