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Antwort
Abgesehen davon, dass es total nervt würde ich sagen, dass es unter Lärmbelästigung (soweit in unmittelbarer Nähe z.B. eines Geschäfts) und Erregung öffentlichen Ärgernisses fällt. Sollte sich jemand beschweren und sind Ordnungshüter in der Nähe erhält man eine mündliche Verwarnung, evtl. einen Platzverweis und bei Missachtung ist man auch mal sein IPhone los..
Also Kinder: Kauft euch ne mittel-gute Gitarre, übt fleißig zu Hause und beehrt uns mit "vernünftiger" Musik in den Fußgängerzonen!!