Wohnungsgeberbestätigung erforderlich für ALG2 Antrag?
Hi,
Ein Kumpel ist zu Hause rausgeflogen und ist erstmal bei mir unter gekommen.
Er hatte davor in einer anderen Stadt gewohnt, wo er allerdings bereits abgemeldet ist.
Das EMA hier meinte nun, ich müsse ihm eine "Wohnungsgeberbestätigung" ausfüllen, damit er einen ALG2 Antrag stellen kann, weil das ohne Wohnsitz angeblich nicht geht. (Er wohnt hier aber nicht, sondern ist nur vorübergehend hier.)
Frage:
Ich beziehe ebenfalls ALG2. Wenn ich ihm die "Wohnungsgeberbestätigung" ausfülle, welche Folgen hat das für mich? Und brauch er die unbedingt oder gibts da auch einen anderen Weg?
Hatte das mit meinem kleinen Bruder vorher auch shcon, und der brauchte diese Bestätigung nicht, darum bin i ch etwas verwirrt.
Danke f ür die Hilfe