Hallo!
Ohne um den heissen Brei zu sprechen, hoffe ich das jemand vielleicht eine klare Definition oder gar Antwort gegenüber den Gesetz einer Gleisüberschreitung hat und mir vielleicht sagen kann ob es sich hier um einen Graubereich handelt oder nicht.
Um die Situation zu schildern: Eine Freundin von mir hatte sich an einem Gleisabschnitt befunden, der auch offen als Baustelle gekennzeichnet ist, sprich: Es wird kein aktiver Zugverkehrt stattfinden und ist auch von jeglichen Fahrten gesperrt. Aus irgendeinem Grund entschied sie sich am Bordsteinrand der Gleise zu setze, so gesehen nach der weißen Linie, hatte aber nicht (!) mit ihren Boden die Gleise berührt, sondern einfach nur ihre Beine baumeln lassen und an der Wand dort (nahe Waden) abgestützt.
Da sie zu diesem Zeitpunkt von der Bundespolizei gesehen wurden, haben sie ihr eine Strafe von 25 Euro für die Überschreitung der Gleise in Kosten gestellt. Die Frage ist nur: Gilt dieses Gesetz auch, selbst wenn überall offensichtlich steht das auf diesem Gleis keine Zugverkehr stattfinden und wie weit definiert sich das Gesetz §64b, Zitat "sich innerhalb der Gleise aufhält" ?
Ist damit auch der Luftraum innerhalb der Gleise gemeint oder nur das offensichtliche Betreten/Berühren der Gleise?
Für jegliche Antwort wäre ich (bzw. meine Freundin) echt dankbar.