"Geruchsbelästigung" = Gefahr im Verzug?
Hallo erstmal. Es geht darum, dass unser Vermieter (und 2 andere) Samstag unsere Wohnung besuchen will aufgrund von "Geruchsbelästigung". Das sehen wir zwar nicht so, aber das kann man als unbeteiligter wohl schlecht nachvollziehen. Sie sehen die "Geruchsbelästigung" als Gefahr im Verzug an und schrieben (ich zitiere): "Werden wir die Wohnung auf jeden Fall betreten und alle Räume besichtigen... ... Sollten wir keinen Zugang erhalten werden wir die Wohnungstüre von einem Fachmann öffnen lassen". Meine Fragen: 1. Dürfen sie wirklich einfach in die Wohnung, auch wenn man es Ihnen ausdrücklich untersagt? Und 2. Ist Geruchsbelästigung (welche meiner Meinung nach nicht gegeben ist) wirklich "Gefahr im Verzug"? Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!