In der Schwangerschaft und 4 Monate danach darf dir nicht gekündigt werden. Du solltest deinen Chef allerdings informieren! Bist du aus der Probezeit raus?
Schaffst du wegen der Schwangerschaft/ dem häufigen Fehlen eine Prüfung vorraussichtlich nicht, kann ein Antrag auf Verlängerung der Ausbildung gestellt werden. Die Prüfungen finden ja alle 6 Monate statt.
Folgende Beschäftigungen sind für schwangere Azubis generell verboten:
- Arbeiten, bei denen sie sich oft strecken, bücken oder hocken muss.
- Das Bedienen von Geräten und Maschinen mit den Füßen.
- Arbeiten, bei denen der Lehrling mit Strahlen, Staub, Gase oder Dämpfen in Berührung kommt.
- Arbeiten, durch die sie Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt ist.
- Nach dem fünften Monat darf der Azubi nicht mehr als vier Stunden täglich stehen.
- Akkord- und Fließbandarbeit dürfen weder Schwangere noch stillende Mütter übernehmen.
Für werdende und stillende Mütter ist die tägl. Arbeitszeit auf 8 1/2 Stunden begrenzt. Ist der Lehrling unter 18 Jahre, darf er maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten. Auch Nachtarbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr sowie der Einsatz an Sonn- und Feiertagen sind für schwangere Azubis verboten. Ausnahmen gelten in Krankenhäusern, Hotels und in der Gastronomie.
Für Arztbesuche oder das Stillen des Kindes ist der Lehrling freigestellt, ohne diese Zeit nacharbeiten zu müssen.
In der Mutterschutzfrist ist die Schwangere ganz von der Ausbildung befreit. Die Frist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. In den sechs Wochen vor der Geburt darf die Auszubildende weiterarbeiten, wenn sie es möchte. Das kann sinnvoll sein, um Fehlzeiten auszugleichen und die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht zu gefährden.
Nach der Geburt besteht kein Wahlrecht mehr. Der Lehrling muss 8 Wochen lang mit der Ausbildung aussetzen. Eine Ausnahme gibt es für die Prüfungen. Da sie nicht Teil des Arbeitsverhältnisses sind, darf die junge Mutter auch in den 8 Wochen nach der Geburt ihre Abschlussprüfungen absolvieren.
Du darfst auch in Elternzeit(3 Jahre = 36 Monate) gehen, wo dir auch nicht gekündigt werden darf. Diese Zeit kannst du dir auch mit dem Vater d. Kindes teilen.
Ich wünsch dir alles Gute mit deinem Kind!