Hab jetzt nicht bei Google geschaut aber 1 Jahr mindestens.

...zur Antwort

Einfach an die Anbieter im von Erstellung Ansagen für Warteschleifen , Anrufbeantworter usw.eine Anfrage senden oder Bewerbung. Die suchen immer mal gute Sprecher , gibt im Internet genug davon. Falls Interesse kannst du ja mal Kontakt mit mir aufnehmen, hätte vielleicht Interesse. Mfg.

...zur Antwort

Wenn es mal nicht so gut mit Aufträgen aussieht einfach ins Nebengewerbe ummelden. Dann ALO Antrag stellen und wenn du dich dann wieder ins Vollgewerbe meldest kannst du in der Gesetzlichen Krankenkasse bleiben bei der du dich anmeldest während der Zeit im Arbeitslosenbezug. Im Alter ist eine Gesetzliche Krankenversicherung von den Kosten der Beiträge von Vorteil gegenüber Privat Versicherung.

...zur Antwort
Kann ich zu Schadensersatzforderungen herangezogen werden, wenn ich nach dem Auszug nicht streiche?

Hallo, wir wohnen seit etwa 2 Jahren in einem Haus. Dieses haben wir in weiß gestrichenen Zustand übernommen. Laut §16 des Mietvertrages müssen wir das Mietobjekt bei Beendigung des Mietvertrages im "sauberen Zustand" mit allen Schlüsseln übergeben. Wir haben nun unser Haus zum 31.07. gekündigt und möchten natürlich nicht streichen, sondern nur wischen, halt sauber machen! Der Vermieter hat uns in einem Schreiben angedroht, in solchem Falle, die Hausrenovierung auf unsere Kosten durchführen zu lassen. Sollten wir der Pflicht des Streichens nicht nachkommen, werden ebenfalls entgangene Mieteinnahmen gefordert, da ja der Nachmieter nicht gleich zum 01.08. einziehen kann, obwohl dieser Nachmieter bereits einen Mietvertrag unterschrieben hat, in dem steht, dass er das Haus so wie gesehen übernimmt. Nur die Wände werden halt noch gestrichen. Zudem hat der Vermieter angedroht, Schadensersatzforderungen des Nachmieters geltend zu machen, falls sie zum 01.08.nicht einziehen könnten. Kann uns jemand helfen; ist der Vermieter im Recht, oder reicht es aus, zu säubern und Schlüssel abgeben? Sollten wir uns zusätzlichen Rechtsbeistand nehmen, oder liegt die Sache für uns klar auf der Hand? Vielen Dank für Eure Hilfe.... Ach so, der Vermieter schrieb auch, er hätte das Streichen von Farben bei Einzug nur erlaubt, wenn wir die Wände bei Auszug wieder weißen. Dafür hätte er Zeugen! Geht das?

...zum Beitrag

Nach neuem Gesetz muss du die Wohnung nur Besenrein und ordentlich übergeben. Neuanstrich ist wenn die Wohnung noch in einigermaßen guten Zustand ist nicht nötig. Alo weisse Wände wo es sichtbar ist das z.B. geraucht wurde sind noch ok und dein Vermieter kann nichts machen. Auch wenn es im Mietvertrag von früher festgelegt war. Mfg

...zur Antwort

Morgen, Bewerbungskosten ist der Höchstsatz 260 Euro / Jahr das ist aber abhängig von der Arbeitsagentur kann durchaus weniger sein. Mit den Fahrtkosten würde ich nicht so hin nehmen , wenn er zu einem Termin muss von der Arbeitsagentur aus dann wird das auch bezahlt. Kenne da zumindestens keine neue Regelung. Mfg.

...zur Antwort

Einige Möglichkeiten: Kostenlosen Online Kleinanzeigenmärkte nutzen, mehrere Annoncen mit verschiedenen Texten und Angeboten schalten, alle denkbaren Varianten einfach mal versuchen. Alles durchgehen was dir einfällt um eine mögliche Zielgruppe anzusprechen, für dich selbst erstmal herausfinden wo eine Nachfrage besteht. Dann einfach über z.B. Google recherchieren wo deine Mitbewerber eingetragen sind und wie bei diesen die Kundengewinnung funktioniert. Bei Ärzten nachfragen ob du etwas Infomaterial auslegen darfst. Ich denke schon das es viele Interessenten dafür gibt.

...zur Antwort

Die Arge kann es Nachweisen ob ein Schreiben gesendet wurde oder nicht. Ich würde Widerspruch einlegen , und das dadurch die Summe höher wird ist eine falsche Aussage. Kann gut möglich sein das diese Angabe: Widerspruch= höheres Bußgeldauch nur ein Vorwand ist um dich vom Widerspruch abzuhalten. Die Arge verliert über 50% aller Gerichtsverfahren und das sollte ein schon zu denken geben. Wenn dadurch die Summe höher wird dann würde dies auch auf dem Formular stehen und nicht einfach mal von einen Sachbearbeiter in den Raum gestellt.

...zur Antwort

Ich würde die Zeit investieren und mir mal eine Erstberatung einholen über das Arbeitsgericht. Und wenn es nichts kostet kann man doch nur Gewinnen auch wenn es nur an Erfahrung ist.

...zur Antwort

Wenn er beweisen kann das sich deine Vermögensverhältnisse geändert haben kann er das schon durchsetzen mit der höheren Ratenzahlung.

...zur Antwort

Das muss klar da stehen der Preis und du mußt dieses auch noch Bestätigen durch z.B. eine Mail mit Link von dem Betreiber...wenn das nicht so ist dann brauchst du dir keine Sorgen machen ist rechtlich nicht durchsetzbar. Kontonummer angeben ist auch keine Zahlungsverpflichtung nur wenn du klar darauf hingewiesen wirst das ein Betrag per Lastschrift eingezogen wird und du ein Vertrag eingehst mit Widerrufsrechterklärung und deiner Bestätigung.

...zur Antwort

Also wenn dein Mann immer das selbe Gehalt bekommt dann muss das Amt auch immer den selben Betrag Kindergeld zahlen. Die können doch nicht einfach nach Lust und Laune entscheiden, und die Begründung zu viel verdient beim selben Lohn ist ein Witz. Die Arge macht sehr oft Fehler und das ist ziemlich sicher einer, Beratungsschein beantragen und zum Anwalt.

...zur Antwort

Ab 401 Euro müssen Krankenversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber zum Teil bezahlt werden, bei 400 Euro fällt eine Pauschale an die Minijob Zentrale.

...zur Antwort

Du bist dann sicher nicht der 100.000 Besucher und die Nachricht wird auch bestimmt nicht für dich persönlich sein, könnte manchmal etwas teuer werden, deine Daten zum verkauf frei geben oder ungewollte Besucher(Trojaner und co.) auf deinem Rechner...

...zur Antwort

Also wenn es auf der Erde aufschlägt dann war es keine sternschnuppe -)

...zur Antwort

Na wenn kein Preis oder eine automatische kostenpflichtige Verlängerung angegeben ist dann ist es kostenlos. Die wollen ja nur die Bestätigung ob du mindestens 18 bist, wenn das kostenpflichtig wäre dann wäre das Leben ab 18 Jahre von einem Tag zum anderen um das vielfache teurer -)

...zur Antwort

Das Problem liegt darin das dein Bruder den Gutachter beauftragt hatte und nicht die Bank.

...zur Antwort

Alles nur Marketing der Versicherung und mehr nicht , scheint ja auch zu funktionieren diese Werbung -)

...zur Antwort

Also wenn du dich gleich Arbeitslos meldest dann wird es schwer weil du diese damit im Prinzip anerkennst. Am besten sofort und nicht lange warten am besten mal beim Arbeitsgericht anrufen die können das sicher genau sagen.

...zur Antwort