ALSO: Ich habe als Privatverkäufer einen Artikel für 250 Euro an eine andere Privatperson verkauft. Unter Ausschluss jedlicher Garantie/Gewährleistung meinerseits, aber mit Restgewährleistung vom Händler.
Wobei ich erst später gelesen habe, dass Gewährleistung nicht übertragbar ist. (Rein gesetzlich)
Als der Artikel ankam meinte der Käufer, dass der Artikel defekt sei, wobei dieser Artikel bei mir noch EINWANDFREI war. Ich habe dann die Abwicklung der Retoure an den Händler übernommen. Leider ist der Artikel nichtmehr verfügbar und mir wurde mein voller Kaufpreis erstattet (450 Euro).
Jetzt ist die Frage, ob der Privatkäufer die vollen 450 Euro verlangen kann? Oder gillt hier der Kaufpreis, der mit mir vereinbart wurde?
Es fühlt sich schon beinahe so an, als hätte er den Artikel manipuliert, um die volle Summe über die Retoure abgreifen zu können.