Hallo,
ein Besuch beim Tierarzt kann unter Umständen recht teuer werden. Dies hängt von der Art der Behandlung und auch von der Tierart ab. Dass Ihnen Ihr Tierarzt jedoch keine überteuerte Rechnung präsentiert, dafür sorgt die
Gebührenordnung für Tierärzte (kurz GOT genannt).
Der Tierarzt ist verpflichtet sich an die in der GOT genannten Höchst- und Mindestpreise zu halten! In der Anlage der GOT befindet sich das
Gebührenverzeichnis, in dem alle möglichen Behandlungen und Untersuchungen mit Preisen aufgelistet sind.
Die dort angegebenen Preise stellen den sog. einfachen Satz dar, d.h. diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden. Maximal darf Ihr Tierarzt den dreifachen Satz für die Behandlung Ihres Tieres verlangen. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, d.h. zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer!
Beachten Sie bei den Preisangaben, dass in der Regel weitere Kosten für Voruntersuchungen, Medikamente und OP-Materialien hinzukommen! Auch können bei einer länger andauerten Behandlung als üblich Mehrkosten entstehen. Sie sollten sich daher grundsätzlich vor Beginn der Behandlung des Tieres über die zu erwartenden Kosten informieren. Sie können darauf bestehen, dass Ihr Tierarzt eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt, in der das Datum der Untersuchung, die Tierart, die Diagnose und die vollzogenen Untersuchungen niedergeschrieben sind.