Du brauchst für die Gründung der Komplementärs-GmbH 25.000 € - zunächst kannst du aber 12.500 € einzahlen und später weitere 12.500 € dazuschießen. 

Diese 25.000 € kann die Komplementärs-GmbH nach gewisser Zeit ("Anstadsjahr") regelmäßig zu marktüblichen Konditionen der KG als Darlehen geben, sodass dieses Geld der GmbH & Co KG zur Verfügung steht.

Hast du keine 12.500 €, gründest du eine UG & Co. KG.

Mehr zur GmbH & Co KG hier: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh-co-kg-gruendung/

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Schau mal hier unter "Kosten": https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/ug-gruendung/

Das sind die einmaligen Kosten. Hinzu kommt noch der IHK-Beitrag, der bei 80 € beginnt. 

Später wird dieser einmal im Jahr fällig. 

Was noch regelmäßig fällig wird, sind Steuerberaterkosten von etwas 500-600 € im Jahr bei sehr wenig Buchungen/einer "stillstehenden" UG.

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Sofort nach dem Beurkundungstermin führst du mit den notariellen Gründungsunterlagen die Kontoeröffnung, Gewerbeanmeldung und steuerliche Anmeldung durch. So gehts am schnellsten.

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Am besten die GmbH macht überhaupt keinen Gewinn. Dann fallen auch keine Gewerbe- und Körperschaftssteuer an - und bei dir als Gesellschafter auch keine Kapitalertragssteuer.

Natürlich sollte sie dabei aber wirtschaftlich arbeiten. Heißt: Gewinn wandert über das Geschäftsführergehalt an dich. Dieses passt du in Absprache mit dem Steuerberater an die Gegebenheiten an, damit es angemessen bleibt und du keine verdeckte Entnahme durchführst: 

https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrergehalt-das-sollten-sie-als-geschaeftsfuehrer-einer-gmbh-ug-wissen/

Verdient die GmbH zu viel, um den Gewinn als GF-Gehalt auszuzahlen, gründest du eine GmbH & Co KG.

https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh-co-kg-gruendung/

Hoffentlich hast du vorgesorgt und im Unternehmenszweck der GmbH die Komplementärsstellung bereits statuiert. Ansonsten musst du nochmal zum Notar.

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Wenn ihr von Anfang an einen Weiterverkauf plant, würde ich euch raten, eine Holding zu gründen, welche das operative Unternehmen hält. Sobald ihr es aufgebaut habt und einen Käufer habt, verkauft die Holding ihren Anteil.

Denn mit 5000 € Kapital würden nach eurem Modell alleine 2000 € für die Gründungen und die damit verbundenen Kosten verbraucht werden.

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Hallo, für eine Holding kannst du jede Gesellschaftsform nehmen, die dir lieb ist, also z. B. eine GmbH oder eine UG.

Wenn du die GmbH wählst, dann brauchst du 25k Stammkapital - allerdings reichen am Anfang für die Gründung 12,5k: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gmbh/gmbh-stmmkapital-einlage/

Wenn du eine UG wählst, dann brauchst du mindestens 1 € Stammkapital - ich würde aber einen Betrag wählen, der deine Gründungskosten abdeckt und dann für den Betrieb reicht: https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/ug/ug-stammkapital-einlage/

Als Gesellschaftszweck wählst du das Halten und Verwalten von Unternehmen.

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Hallo Teacher,

auch die GbR kann von der Kleinunternehmerregelung profitieren - die scheinst du mit 17k zu meinen. Dazu müsst ihr hierzu bei der Steueranmeldung optieren und eure Rechnungen entsprechend gestalten. Achtet dann darauf, dass die GbR ihre Rechnungen als Kleinunternehmerin ausstellt.

Was dann bleibt, ist der Gewinn der GbR. Den muss jeder Gesellschafter im Ergebnis selbst versteuern. Bleibt er unterhalb von etwa 8000 €, seid ihr sozusagen "steuerfrei"!

Mehr zu dem Thema der Besteuerung der GbR findest du hier:

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht\_und\_steuern/steuerrecht/existenzgruender/gbr-gruendung-steuern/1157134#titleInText9


oder 


https://anwalt-kg.de/gesellschaftsrecht/gbr-ohg-gruendung/

unter Steuern!

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