FileSharing bedeuted dass Dateien geteilt werden, indem der Torrent, den man jedes mal aus dem Internet herunterlädt, die Verbindung von einem Torrent-Client (ein Programm das man auf dem PC installiert wie z.B. Deluge, uTorrent, BitTorrent, Vuze ect) zu einem anderen Client erstellt. Es werden also zwei PC's miteinander verbunden. Der eine besitzt eine Datei und der andere will sie. Derjenige der sie besitzt lädt die Datei stückchenweise hoch, derjendige der sie will herunter. Der Torrent ermöglicht also, dass die beiden in eine Upload-Download-Beziehung treten.
Die vielen Meldungen über Schadenszahlungen und Verhaftungen sind vermutlich durch den Druck von grossen Firmen der Film- und Musikindustrie die Unmengen an Geld zu verlieren meinen (der Zusammenhang zwischen Einnahmen und Torrentdownloads ist nicht bewiesen und wird wohl auch nie bewiesen werden können) entstanden.
Torrents herunterladen ist erlaubt. Die Daten die dadurch heruntergeladen werden können herunterladen ist den grösseren Zeitungen nach untersagt.
In Deutschland ist das heraufladen von Urheberrechtlich geschützen Daten untersagt.
Wie man in der Praxis beweist, dass eine Person zusätzlich zum Torrent auch die Daten heruntergeladen hat, ist sehr schwierig. Die polizeichlichen Mittel untersagen solche Spionagemethoden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit. Auch das heraufladen, das heisst Verfielfältigen und Weiterverbreiten von geschützten Daten, ist schwer zu beweisen. Als Otto NV ist man eigentlich unter dem Radar (1-2GB DownLoad/Tag). Gerüchte besagen, dass man ab 10GB Upload/Tag auffällt, dies gilt aber nur für die Schweiz, wo die Rechtsverhältnisse bezüglich BT (BitTorrent) noch lockerer scheinen.
Will man dennoch sicher gehen, so sind Programme wie PeerBlock gratis verfügbar, die die meisten unsicheren IP's die hochladen und Statistiken aufnehmen könnten (die der Client bei entsprechenden Einstellungen speichert), mit ihren Blacklists effizient blockieren.