Ich würde dir raten es erstmals geheim zu halten und deinen Eltern noch nichts davon zu erzählen. Oftmals reagieren Eltern nicht besonders nett und sagen Dinge die einen verletzen, wobei sie selber nicht sicher waren wie sie damit umgehen sollten. So lerne erstmal deine Religion und lass deinen Eltern nach und nach diese Nachricht wissen.

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Wa Alleykum as Salam wa rahmetulillahi wa berkathu(Friede sei auch mit dir)

Mir ist es auch unter den Kurden aufgefallen, die nach der Segenssprechung über ihr Gesicht streichen. Doch wenn man sich das näher betrachtet, so kann man erkennen, dass für solch etwas bislang nie ein Hadith kam, in der RasulAllah saw solch etw tat. Sollte es jedoch einen Vers oder ähnliches geben, so wäre es nicht Bidah, jedoch Allahu Alem.

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Solltest du ein Lernplan erstellt haben, so schick denen einfach ein Bild davon und das sollte wohlmöglich ausreichen.

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Für die Gedanken kann man nicht zur Rechtschafft gezogen werden, jedoch sollte man seine Gedanken unter Kontrolle kriegen, da diese oftmals sich zu Handlungen spiegeln können. Zudem ist es doch besser, wenn du bei deiner Religion bleibst und nicht den Werken Satans, der versucht dich vom Islam zu entfernen folgst. Willst du wirklich den Weg Satans anstatt die Allahs folgen?

Wudu bekommt man nicht durch das Konvertieren, sondern ist eine Gebetswaschung die man nehmen muss und wofür man die Absicht sprechen muss, genauso für andere Ibadahas(Gottesdienste).

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Man sollte sich vorerst mit dem Wort "Islamist" auseinandersetzen. Das Wort selber ist ein fiktives und sinnloses Wort, welches von den Medien,.... entwickelt wurden ist, um Menschen oftmals grundlos in irgendeine Kategorie zu ordnen.

Kommen wir nun zum Punkt Pierre Vogel. Er solle ein "Islamist" seien, weil er die Bibel kritisiert? Was ist mit den Menschen die ständig den Islam, den Quran, die Islamischen Gesetze.... kritisieren? Sind dies nur Christisiten? Ist ja schließlich auch irgendein fiktives Wort, welches gerade von mir erfunden wurde. NEIN! Man solle Menschen nicht irgendein Wort zu schreiben, denn jeder Mensch hat in diesem Lande das Recht auf Meinungsfreiheit die er/sie auch öffentlich ausleben darf!

Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG. I. Schutzbereiche. • Die Meinungsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 GG schützt die Freiheit, seine Meinung in Wort, Schrift u. Bild frei zu äußern.

~kopiert

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Jaa es ist normal. Es sind von nun an Kurse, bei denen die Schüler varrieren. Es sind nicht mehr die alten Freunde in den Kursen, aber es ist die Zeit neue kennenzulernen, also sei offen und positiv drauf.

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Nur weil man etw an einem Ort versteckt, muss es nicht heißen das man diese verwendet.

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