EBIT ist der Gewinn vor Steuern und gibt keine Antwort über die Liquidität eines Unternehmens. Man kann ziemlich viel in einem Jahr investieren (Cash-Out) was aber erst in ein paar Jahren ergebniswirksam ist (EBIT) 

operativer Cash-Flow ist der Free Cash Flow ohne Cash-Flow aus Investitionstätigkeit. Wie der Name Cash Flow schon sagt ist er eine Kennzahl der Liquiditätsanalyse  - Er ergibt sich aus dem Jahresüberschuss minus alle nicht zahlungswirksamen Erträge plus alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen --> in vielen Unternehmen ist der Free Cash Flow heutzutage deutlich wichtiger als der EBIT am Jahresende

Die Gesamtkapitalrentabilität = (Gewinn + Zinsen)/(Eigenkapital+Fremkapital) gibt keine direkte Auskunft über die Liquidität eines Unternehmens. Wie der Name schon sagt: Rentabilität = Wirtschaftlichkeit & Liquidität = Zahlungsfähigkeit

Den Begriff "betriebliche Übergewinne" kannte ich nicht aber Google sagt:

"Der EVA™ misst retrospektiv den einperiodischen zeitraumbezogenen betrieblichen Übergewinn eines Unternehmens. Die Bestimmung des EVA™ kann alternativ als absoluter Betrag [Capital Charge-Formel (1)] oder als Relativzahl [Value Spread-Formel (2)] erfolgen. Zur Ermittlung des EVA™ werden als Komponenten der Net Operating Profit After Taxes (NOPAT) als ökonomisch zutreffender Gewinn, das Capital Employed (CE) als ökonomisch relevante Kapitalgröße, die Weighted Average Cost of Capital (WACC) (Weighted Average Cost of Capital-Ansatz) als Gesamtkapitalkostensatz sowie der Return on Capital Employed (ROCE) benötigt, wobei sich letzterer als Quotient aus NOPAT und CE ergibt:

(1) EVA™ = NOPAT – CE * WACC

(2) EVA™ = (ROCE-WACC) * CE"

Ist daher für mich auch kein Instrument der Liquiditäts- sondern lediglich der Ergebnisanalyse

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40.000 Euro pro Jahr war meine Forderung vor ca. 3 Jahren und das habe ich auch bekommen. Also ca. 3.000€ brutto pro Monat plus Weihnachts und Urlaubsgeld. Meine Kommilitonen sind mit etwas weniger in die Firmen eingestiegen aber unter 35.000 Euro (2.750 pro Monat brutto) würde ich nicht anfangen.

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Ich hatte das gleiche Problem. Ich habe den Lautstärkeregler stark in das Gerät gedrückt und nach einem Klick ging es wieder. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dasjemand nachmachen sollte. Also wenn dann auf eigene Verantwortung!

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Ich habe meinen Wagen vor vielen Jahren bei meiner damaligen praktischen Prüfung am Berg ca. 7-8 Mal abgewürgt. Daraufhin meinte der Prüfer: "Jetzt machen wir mal den Motor aus, schnaufen kurz durch und dann probieren wir es nochmal" :-) Habe es dann auch geschafft. Also einfach so lassen die keinen durchfallen, wenn einigermaßen vernünftig fährst bekommst sicher deinen Schein. Nur eins solld ir kalr sein. Mit dem Führerschein hast zwar die Lizenz zum Fahren, Fahren an sich kannst deswegen noch lange nicht. Also immer schön an alle Regeln halten.

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Da ich jedoch den kompletten Betrag gezahlt habe (1.000 Euro) teilte ich der Firma mit, dass ich bereits schon alles bezahlt habe und sie mir bitte den Restbetrag wieder zurücküberweisen sollen. Er verwies mich an seinen Anwalt der mir folgendes mitteilte: "hiermit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail vom XX.XX.2010. Wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass wir mit Schreiben vom XX.XX.2010 eine Einigung angeboten hatten, wonach noch weitere EUR 1.000 EUR (+Anwaltskosten) zu zahlen sind, woraus sich ergibt, dass die einbehaltenen Ticketkosten nicht mit der Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 verrechnet werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Vertragsstrafe zzgl. der Ticketkosten noch unterhalb des Vertragsstrafenlimits liegt, wobei ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass nach Ziffer X.X der AGB die Vertragsstrafe je Verstoß anfällt und maßgeblich für die Anzahl der Verstöße die Zahl der rechtswidrig angebotenen Besuchsrechte oder Tickets ist.

Mit E-Mail vom XX.XX.2010 hat Ihnen unsere Mandantin mitgeteilt, dass der Kaufpreis für die Tickets mit der nach den AGB geschuldeten Vertragsstrafe verrechnet wird. Dies ist vorliegend auch geschehen, da Sie insgesamt eine geringere Vertragsstrafe zahlen, als angesichts des Umfangs der Verstöße möglich gewesen wäre."

In meinen Augen ist das eine klare Änderung der außergerichtlichen Einigung, da wir uns auf den Betrag von 1.000 Euro geeinigt haben und mir klar war, dass ich den Ticketbetrag wieder zurückbekomme, da mir schon weit vor der außergerichtlichen Einigung mitgeteilt worden ist, dass der Betrag mit der Vertragsstrafe verrechnet wird. Da mir die Anwaltskanzlei eine sehr kurze Zahlungsfrist angeboten hat, wollte ich Unstimmigkeiten vorbeugen und zuerst den kompletten Betrag überweisen. Im Nachhinein hätte ich es natürlcih anders regeln müssen. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass ich Anspruch auf meine 500 Euro, sprich den Betrag den ich vorher bezhalt habe, habe.

Sehe ich das korrekt?

Vielen lieben Dank schonmal im voraus für die Antworten.

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Vielen Dank outfreyn für die vielen Antworten. Eine Frage habe ich noch. Ich habe noch ein wenig im Inter gestöbert und Punkte zu dem neuen Widerrufsrecht vom 11.06.2010 gelesen.

Lieg ich in meiner Annahme richtig, dass das keinerlei Einfluss auf die oben angesprochenen Punkte von mir hat, da ich keine Widerrufsbelerung in Schrfitform erhalten habe und ich somit ein gesondertes Widerrufsrecht habe!?

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Du meinst Filme, die die Schöhnheit des Lebens irgendwie ausdrücken?

Da fällt mir spontan "Wenn Träume fliegen lernen" und "Big Fish" ein. Meine Lieblinge :-)

Etwas trauriger aber auch sehr schön: "7 Leben"

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