Hey Leute,
derzeit besuche ich die 11. Klasse eines Aufbaugymnasiums und habe heute einen Schulverweis (2. Grad) erhalten. Die Vorgeschichte möchte ich im folgenden kurz erläutern.
Während der Pause nach einer EVA-Stunde (ohne Lehrer) im Informatikraum kam ein Mitschüler auf die Idee, sich (1) am Lehrer-Computer mit (2) fremden Anmeldeinformationen anzumelden, um (3) ein unangemessenes Video auf diesen von einem USB-Stick aus zu überspielen. Ich war ebenfalls im Raum gewesen, da ich meine Informatik-Projekte noch abspeichern musste. Als der Mitschüler mir von dieser Idee erzählt hatte, bin ich in die Nähe des Lehrer-Computers gegangen und habe gesehen, wie er sich tatsächlich mit den Anmeldeinformationen eines anderen Mitschülers angemeldet hat. Daraufhin sagte ich ihm mehrmals, dass er dies unterlassen solle und ich begab mich zum Ausgang und kurze Zeit später habe ich den Raum verlassen.
Nach zwei Tagen hat unsere Lehrerin alle Schüler darauf angesprochen und wollte, dass der Schuldige sich meldet. Da sich der Mitschüler nicht gemeldet hat, bat ich die Lehrerin darum, kurz mit mir raus zu gehen damit ich ihr erklären kann, was passiert ist. Eigentlich bin ich nicht die Person, die andere in solchen Situationen verrät. Dennoch habe ich dies getan, da ich weiß, welche Konsequenzen es geben kann, wenn die Schulleitung dies über andere Wege herausfinden muss. Letztendlich hat der Mitschüler die Tat auch zugegeben und etwa einen Monat danach gab es eine Anhörung mit unserem Stufenkoordinator und Klassenlehrer. Dort haben wir beide die Situation nochmal ausführlich beschrieben und es wurde entschieden, dass wir beide einen Schulverweis (2. Grad) bekommen. Mir und selbst meinem Mitschüler ist jedoch nicht bewusst, wieso ich nun auch einen (und vor allem ebenfalls 2. Grad) bekomme. Meine Lehrerin begründet dies damit, dass ich niemanden über den Vorfall informiert habe.
Heute, etwa einen halben Monat nach der Anhörung, bekamen wir nun auch schriftlich den Schulverweis zugeschickt.
"am [...] gab es einen Vorfall im Informatikraum unserer Schule, an dem ihr Sohn beteiligt war. Während einer unbeaufsichtigten Phase wurde zusammen mit einem Mitschüler [...]" (Aufzählung mit identischem Inhalt befindet sich oben)
Meiner Meinung nach hört sich das zum einen nun so an, als wenn wir beide die Tat begangen haben. Ich habe ja bereits erwähnt, was ich getan habe. Zusätzlich wird geschrieben, dass wir beide gegen §42 Absatz 3 Schulgesetz NRW (Schulgesetz NRW ist unten verlinkt) verstoßen haben, was meine Aussage bestätigt.
Ich selber kann jedoch keinen Verstoß gegen diesen Absatz im Schulgesetz erkennen und möchte nun euch fragen, ob der Verweis wirklich gerecht ist beziehungsweise so erlaubt ist. Wir haben einen Monat Zeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.
Liebe Grüße
Dustin
Schulgesetz NRW schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf