Wie lange ist es denn her, dass dieser Vertrag geschlossen wurde?
Kann es sein, dass der Antrag auf Änderung noch beim Grundbuchamt liegt und nur noch nicht eingetragen wurde?
Es ist zwar richtig, dass Du solange noch Eigentümer bist, wie noch keine Änderung im GB eingetragen ist. Wenn aber der Antrag beim Grundbuchamt schon eingegangen ist, kann die Änderung ja noch vollzogen werden. Je nachdem, ob noch Eintragungshindernisse bestehen... Ggf. müsstest Du dich mal an den Notar wenden oder das Grundbuchamt und fragen, ob die Änderung zur Eintragung beantragt wurde. Und ich würde dann ja auch mal nachfragen, warum ggf. nicht. Man sollte sowas immer geklärt haben - eben für den FAll, dass es zum Streit kommt.
Vielleicht liegt der Antrag beim Grundbuchamt und wurde nur "vergessen" - ja das ist durchaus möglich!! Und wenn der zuständige Rechtspfleger sich die Akte zieht, den Antrag bearbeitet und keine Mängel vorliegen, trägt er die Änderung ein und dann sind Deine Eltern wieder Eigentümer.
Ich weiß ja nicht, um welches Grundbuchamt es sich handelt, aber Rückstände von einem Jahr sind mitunter keine Seltenheit...
Wenn der Notar allerdings tatsächlich gar keinen Antrag gestellt hat, dann seid ihr weiterhin zu je 1/3 Eigentümer, ja!