Wie lange ist es denn her, dass dieser Vertrag geschlossen wurde?

Kann es sein, dass der Antrag auf Änderung noch beim Grundbuchamt liegt und nur noch nicht eingetragen wurde? 

Es ist zwar richtig, dass Du solange noch Eigentümer bist, wie noch keine Änderung im GB eingetragen ist. Wenn aber der Antrag beim Grundbuchamt schon eingegangen ist, kann die Änderung ja noch vollzogen werden. Je nachdem, ob noch Eintragungshindernisse bestehen... Ggf. müsstest Du dich mal an den Notar wenden oder das Grundbuchamt und fragen, ob die Änderung zur Eintragung beantragt wurde. Und ich würde dann ja auch mal nachfragen, warum ggf. nicht. Man sollte sowas immer geklärt haben - eben für den FAll, dass es zum Streit kommt. 

Vielleicht liegt der Antrag beim Grundbuchamt und wurde nur "vergessen" - ja das ist durchaus möglich!! Und wenn der zuständige Rechtspfleger sich die Akte zieht, den Antrag bearbeitet und keine Mängel vorliegen, trägt er die Änderung ein und dann sind Deine Eltern wieder Eigentümer. 

Ich weiß ja nicht, um welches Grundbuchamt es sich handelt, aber Rückstände von einem Jahr sind mitunter keine Seltenheit... 

Wenn der Notar allerdings tatsächlich gar keinen Antrag gestellt hat, dann seid ihr weiterhin zu je 1/3 Eigentümer, ja! 

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War bei mir auch so, ich war ca. 1/2 Stunde vor Spielende angeblich mit einem Betrag von 199929,44€ führend. Es kam keine Benachrichtigung mehr, dass es nicht mehr der höchste einmalige Betrag ist. Und jetzt hat jmd. mit 199797,60 € gewonnen?! Was für eine Verarschung...

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Es gibt nichts gründlicheres als eine Nassrasur!

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Wenn Du die 30-Tageregelung nach BGB meinst, dann ist Fälligkeit am 14.05.2011

Fristablauf wäre also der 14.05.2011 24:00 Uhr, ab 15.05.2011 0:00 Uhr wärst Du in Verzug

(jedenfalls bei Verbrauchern, wenn Du auf die 30-Tageregelung hingewiesen worden bist und keine andere Fälligkeit bestimmt worden ist; wurdest Du nicht darauf hingewiesen und wurde keine andere Fälligkeit bestimmt, kommst Du als Verbraucher erst durch eine Mahnung in Verzug)

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Ist die PKH tatsächlich beantragt und auch für beide Fälle vom Richter bewilligt worden?

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Es kommt auch darauf an, ob Eure Mutter im Grundbuch eingetragen war. Wenn sie Miteigentümerin war, dann seid ihr ihre Erben aus erster Ordnung und habt gemeinsam den Anspruch mit dem sie als Miteigentümerin eingetragen war. I. d. R. ja zu 1/2, dann wären Dein Bruder und Du nun Erben in Erbengemeinschaft zu 1/2 und ihr könntet das Grundbuch berichtigen lassen.

Wenn aber Euer Stiefvater allein im Grundbuch steht und Eurer Mutter damals keine Anteile übertragen hat, dann gebe ich meinem Vorschreiber Recht, dann besteht kein Erbanspruch.

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also benutzen kannst Du sie auf jeden Fall, wenn Du ins Schwimmbad gehst. Das Bändchen steckt man einfach ein kleines bisschen in die Scheide hinein, so dass man es aber jederzeit mit den Fingern noch greifen kann. Wenn Dann der Bikini drüber ist, rutscht da nichts raus. Mir ist das jedenfalls noch nie passiert.

Ich wechsel dann einmal mehr als normal und bei mir ist noch nie etwas schief gegangen und ich handhabe das schon seit vielen Jahren so.

Und ob Dir schlecht wird bei achterbahnen oder sonstigen Dingen hat mit Deiner Periode eigentlich nichts zu tun.

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Bei neuen Druckern ist in der Regel nie ein USB Kabel dabei. Das muss man immer separat kaufen.

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Hast Du den Artikel schon bekommen?

Also normalerweise hast Du bei Online-Bestellungen ein 14-tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Du solltest aber darauf achten, dass Du nachweisen kannst, dass Du den Artikel zurückgeschickt hast.

Hast Du ihn zurückgesandt, ist die Mahnung natürlich hinfällig, vielleicht hat es sich auch nur überschnitten.

Wenn Du den Artikel noch gar nicht erhalten hast (was wohl wahrscheinlich ist, wenn Du ihn gar nicht bezahlt hast), dann ignoriere diese Mahnung einfach. Wenn Du storniert hast, ist doch alles gut. Du hast dann ja gar keine Leistung empfangen, wofür das Unternehmen Geld verlangen kann. Das Mahnverfahren hat dann keine Erfolgsaussichten.

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Weißt Du denn, ob Deine Eltern überhaupt ein Testament gemacht haben?

Falls sie eins gemacht haben, muss es ja auch nicht sein, dass sie es bei Gericht hinterlegt haben. Sollte dort eins hinterlegt sein, kannst Du es nicht einsehen. Aber wenn es vielleicht irgendwo zu Hause bei Deinen Eltern liegt, könntest Du sie ja tatsächlich mal fragen.

 

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Twilight
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Twilight

Ich wollte es anfangs überhaupt nicht an mich heran lassen, habe alle weggeschickt, die mir die Bücher oder die Filme andrehen wollten... So ein Schwachsinn - habe ich gedacht. Aber dann musste ich mir nach einer Party den ersten Film mitten in der Nacht ansehen (das ist bei uns immer so - nach jeder Party gibts noch 'ne Schnulze (meistens Pretty Women g))und dann ist es einfach passiert! Ich war hin und weg und am nächsten Tag habe ich mir die anderen beiden Filme auch noch angesehen. Dann habe ich mir die Bücher geholt und hatte alle 4 Bände innerhalb von 6 Wochen durchgelesen. Und nun frage ich mich, was ich jetzt eigentlich machen soll? :(

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Also ich würde einfach anrufen und nachfragen. Ehrlich gesagt, finde ich den Text nicht sehr gelungen...

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Für sinnvolle Antworten, die sich explizit auf meine Fragestellungen im Text beziehen, wäre ich sehr dankbar!

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Keiner irgendetwas zu berichten? :(

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