Das BGB wird dir nicht weiterhelfen. Du solltest im Markenrecht rein schauen.

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Geh zum Arzt der sagt dir die Antwort

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2) Es kommt drauf an. Wenn du beispielsweise bei der Polizei arbeitest und eine Krankheit verschweigst, kannst du mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Es darf nur verschwiegen werden wenn es deine Arbeitsstelle nicht betrifft bzw. benachteiligt.

3) Verschwiegenheit sollten bei dir im Arbeitsvertrag geregelt worden sein. Du kannst über dein Gehalt sprechen, du kannst auch erzählen was zu deinen Tätigkeiten auf der Arbeit gehören. Ich mein wenn du dich für eine Arbeitsstelle bewirbst steht in der Stellenausschreibungen auch die Tätigkeiten..

Wenn du jedoch beispielsweise in der Produktion arbeitest und im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass keine Informationen an Dritte weitergeben werden darf, stößt du gegen die Vereinbarung.

Du kannst fristlos gekündigt werden, wenn du Informationen an Dritte übereignest oder auch wenn du Sachen verschwiegen hast die unmittelbar deine Arbeitsstelle betreffen.

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