Danke Dir, ich denke in dem Fall regelt es die Satzung und es führt somit kein Weg vorbei. Dort steht:

Die Gesellschafterversammlung wird durch einen Geschäftsführer einberufen. Zur Gesellschafterversammlung sind alle Gesellschafter durch eingeschriebenenBrief, der die Tagesordnung zu enthalten hat, einzuladen. Zwischen der Absendung der Einladung und dem Tag der Versammlung muß ein Zeitraum von mindestens vierzehn Tagen liegen.

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % des Stammkapitals vertreten sind. Erweist sich eine Gesellschafterversammlung hiernach als nicht beschlussfähig, so ist binnen einer Woche eine zweite Versammlung mit gleicher Tagesordnung und einer Einberufungsfrist, die bis auf sieben Tage verkürzt werden kann, einzuberufen. Diese Gesellschafterversammlung ist ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Stammkapitals beschlussfähig.
Hierauf ist in der wiederholten Einberufung hinzuweisen.

Irgendwie ist die Formulierung der Satzung nicht hilfreich, da es sich bei dem Beschluss ja um vglsws. "Kleinigkeiten" handelt. Liege ich richtig?





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Hallo GovHooker,

schau mal in dieser Frage nach, ich habe selber etwas ähnliches erlebt:

https://www.gutefrage.net/frage/bin-ich-laktoseintoleranz--oder--doch-etwas-anderes?foundIn=list-answers-by-user#answer-217135619

Grüße,

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Hallo giada34,

ich hatte ähnliche Unklarheiten bei meinen Symtomen bis zur Diagnosestellung.

Ein Laktose Atemtest war negativ trotz massivster Beschwerden.

Mein Arzt riet mir dann auch wenn ich zunächst skeptisch war zu einem Gentest, da dadurch explizit die sogenannte hereditäre bzw. vererbte und somit dauerhafte Laktoseintoleranz untersucht wird, im Gegensatz zu der sekundären, welche nur temporär auftreteten kann und sich zurück bildet.

Ich habe dann von meinem Arzt ein Entnahmeset in einer blauen Verpackung von einem Hersteller namens Humasense bekommen. Wenig später besprachen wir dann meinen positiven Befund der Laktoseintoleranz.

Nach Späterer Recherche bin ich im Netz auf die Seite von diesem Anbieter mit einigen weiter nützlichen Infos gestoßen, zu finden unter www.humasense.de.

Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

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Liebe Fragestellerin,

also ich habe ähnliches hinter mir, kann Deine Situation also ganz gut nachvollziehen.

Ich kann Dir zwar nichts über Antikörpertests beantworten, jdoch habe ich
aus mehreren Gründen einen Gentest auf Laktoseintoleranz durchführen
lassen. Das hieß https://www.humasense.de// oder https://www.humasense.com/

Ich habe dann ein Paket nach Hause geschickt bekommen. Lief alles einfach und nach 1 Woche bekam ich meinen Befund mit eindeutigem Ergebnis der
Laktoseintoleranz.

Ich habe mich bewusst für keinen Belastungstest entschieden, da mir immer schlecht wird, wenn ich Milch trinke.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

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Vielen Dank für die Antworten! Vorab: Ich habe oben einmal aus Versehen A mit C verwechselt. Also B und C wollen erhöhen, A aber nicht.

Alle haben Anteile iHv. 27 %. B und C sind sich aber immer einig. Im Gesellschaftervertrag ist nichts gesondertes geregelt.

Also verstehe ich die Antworten so, dass generell einer Kapitalerhöhung nichts im Wege steht und A im Falle des nicht mit ziehens runter delutiert wird.

Grüße

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