Mir ging es vor 2 Jahren so: Der Erstkorrektor gab 15 Punkte, der Zweitkorrektor 4 auf meinen Abiaufsatz in Deutsch, die Bewertung reichte also von Eins mit Sternchen bis nicht bestanden, eigentlich amüsant! Die Oberstufenleiterin meinte, ich muss die Drittkorrektur ( 9 Punkte) so hinnehmen und könne NICHTS machen. Hab ich dann auch nicht und wegen diesem Elend meinen Studienplatz nicht bekommen. Jetzt geht es einem Freund ähnlich, der momentan genauso fertig war wie ich damals und sich daher nicht drum kümmert. Daher frage ich mich, ob man vllt. doch rechtlich irgendwas machen kann, wenn wie auch in diesem Fall die Korrekturen einfach mal mehr als 10 Punkte auseinander gehen und die mit Abstand schlechteste Note überhaupt während der Sekundarstufe II in diesem Fach ergeben. Die Sache ist umso dämlicher, weil man seinen Aufsatz nicht einsehen darf und schon gar nicht wie die Korrektur erfolgte... wenn der Zweitkorrektor Bock auf 4 Punkte hat, dann gibt er die einfach und niemand kann was machen???

Danke für alle Antworten!