Guten Tag,

eine Wiederbelebung/Reanimation bzw, Defibrillation in so einem Fall (Herzinfarkt/Herzkammerflimmern) zu verhindern ist generell sehr schwierig, auch unabhängig auch von der Sinnfrage. insbesondere bei einem beobachteten Herz- Kreislaufstillstand durch Kammerflimmern und vorhandenem Degibrillator Stehen die Chancen dies unbeschadet zu Überstehen gut. Wenn überhaupt, wäre dies nur mittels einer direkt vorhandenen Verfügung möglich, die aber auch auf die akute Situation passen muss!!! Dies bedeutet dass hier explizit bestimmt sein muss dass eine Wiederbelebung und eine Defibrillation generell in jeder Situation unterlassen werden muss, auch wenn das den unmittelbaren Tod bedeutet!

Alle andere Verfügungsformen, insbesondere die Standard-Patientenverfügungen würden die aktuell beschriebene Situation bzw. Diesen Fall nicht erfassen / beschreiben und daher nicht wirksam werden.

Grüße

— Notfall-, Intensiv- und Palliativmediziner -

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Guten Abend,

generell kann diese Frage hier nicht mit letzter Sicherheit beantwortet werden, da hierfür genauere Kenntnisse der chirurgisch-/ anatomischen Umstände notwendig wären. Ganz generell kann man aber Ableiten, dass dadurch dass das Netz in Spinalanästhesie implantiert wurde es auch gut möglich erscheint, dass sowohl die Entfernung des alten Netzes als auch die Implantation eines neuen Netzes (nach der Durchtrennung) zusammen bei der Sectio (dem Kaiserschnitt) erfolgen könnte.

Natürlich immer vorbehaltlich dass keine weiteren Gründe gegen ein solches Vorgehen sprechen. Dies sollte man dann bereits frühzeitig mit den behandelnden Gynäkologen und Anästhesisten besprechen.

viele Grüße und alles Gute zur Entbindung

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Hier ein echter Versuch:

ITN ( Intubationsnarkose) , Ü/E (Übelkeit Erbrechen nach der Narkose), Mg (mögliche) lose ?? Zähne, usw

Fraglich seit 10 (Uhr) nüchtern , RSI (Rapid Sequence Induction - besonderes Vorgehen bei der Narkoseeinleitung von nicht nüchternen Patienten) erwägen

Gruß

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Bisher wurden hier nur Fälle mit Vollnarkose beschrieben. Und dies auch noch mit unterschiedlich dringenden Indikationsstellungen - anscheinend von dem geplanten Kaiserschnitt in Vollnarkose bis hin zu dem echten Notfallkaiserschnitt bei dem das Kind spätestens 10-15 Minuten nach der Entscheidung zum Kaiserschnitt auf Welt sein sollte. "Standard", insbesondere bei geplanten Kaiserschnitten ist heute jedoch, sofern nicht medizinische oder sonstige Kontraindikationen vorliegen, der Kaiserschnitt in der sogenannten Spinalanästhesie. Das bedeutet in einer "Teilnarkose", bei der der Körper ab etwa unterhalb der Brust Schmerz- und Bewegungsunempfindlich gemacht wird. Hierbei wird vom Rücken aus unterhalb des Rückenmarks mit einer dünnen Nadel (nach einer Hautbetäubung) eingestochen und die dort abgehender Nerven mit einem Lokalanästhetikum (Betäubungsmittel) ausgeschaltet werden. Dies ist etwa wie beim Zahnarzt, man ist wach, merkt auch dass etwas gemacht wird, ist aber von den Schmerzen her gut auszuhalten. Daher bekommt man auch die ersten Schreie des Kindes mit, und bekommt es meist auch (zumindest Kurzfristig) gezeigt, oder sogar auf die Brust gelegt.
In aller Regel ist diese ganze Prozedur trotz aller Aufregung und Ängste gut auszuhalten und wird oft im Nachhinein als wesentlich weniger "schlimm" als befürchtet beschrieben.

Grüße und alles Gute

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Hallo Lisaleinchen17

Beide Anästhesieverfahren, also eine Regionalanästhesie bei der nur dein Arm betäubt wird, oder eine Vollnarkose bei der du schläfst sind möglich. Es besteht auch kein zwingender Zusammenhang zwischen einer ambulanten Operation (also dass du am Abend wieder nach Hause kannst) und einem Regionalverfahren. Auch nach einer Vollnarkose ist es möglich am Abend wieder nach Hause zu gehen.    Vor und Nachteile des jeweiligen Verfahrens und der Konsequenzen wirst du zuvor durch den Narkosearzt in dem Aufklärungsgespräch erläutert bekommen.
Also keine Panik, und viel Erfolg.

Grüße  Schwoob

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Hallo,
Habe zu dieser Fragestellung bereits früher schon einmal einen Kommentar verfasst. Daher füge ich diesen hier nochmals ein:

Prinzipiell kann es durch einen operativen Eingriff es zu Verschiebungen im Hormonhaushalt des Körpers kommen. Die ausgeschütteten Stresshormone haben Auswirkungen auch auf die Körper eigene Hormonregulation so dass es durch aus möglich istdass auch die so genannte Sexualhormone beeinflusst werden. Damit kann es zu Verschiebungen im Zyklus der Frau, sowie auch eine Beeinträchtigung der hormonellen Kontrazeptiva kommen. Generell gibt es dazu aber wenig wissenschaftlich gesicherte Daten und Untersuchungen, sondern eher allgemeine physiologische und biochemische Erklärungsversuche.
Dies liegt jedoch primär nicht an der Vollnarkose, beziehungsweise Allgemeinanästhesie sondern an dem gesamten auf den Menschen einwirkenden Stress.

Dies heißt als Empfehlung: in diesem Zyklus sollte man sich nicht allein auf die Pille als Verhütungsmethode verlassen!

Grüße 
Schwoob

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Hallo Optii,
Nein deine Qualifikation als Rettungssanitäter ändert daran nichts!
Wie du selbst schon richtig differenziert hast muss man zwischen akut bedrohlichen Situationen und der Gesundheitspflege für Kinder unterscheiden. In dem akuten Fall mit unmittelbarer vitaler Bedrohung kannst und sollst du alle notwendigen Maßnahmen die du sicher beherrschst anwenden. Dabei muss dir jedoch klar sein, dass du für alle Maßnahmen die Durchführungs-Verantwortung trägst!
Daher ist es in solchen Situationen oft besser sich auf die notwendigen akuten Maßnahmen zu beschränken und den Patienten besser gut zu betreuen!. Die hierbei oft unterstellte Garantenstellung trifft hierbei jedoch nicht auf dich zu, da du als Betreuer in der offiziellen Position bist, und nicht in der Funktion eines Leistungserbringers des Rettungsdienstes!

Für die Gesundheitspflege beziehungsweise die Versorgung nicht akut bedrohlicher Verletzungen/Erkrankungen, gilt nach wie vor die Notwendigkeit zur Vorstellung bei einem Arzt/Krankenhaus, auch wenn du dir selbst recht sicher bist dass es sich eher um eine Bagatellfall handelt. Dies solltest du allein schon zur Absicherung gegenüber den Erziehungsberechtigten der sich in deiner Obhut befindenden Kinder tun.

Viele Grüße, Schwoob

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Das Grundsätzliche hat Doktor Noth schon geschrieben. Dem bleibt noch hinzuzufügen dass generell viele Faktoren die Aufwachphase nach einer Allgemein-Anästhesie (Vollnarkose) beeinflussen. Dies sind von unterschiedlichen körperlichen Konstitutionen der Patienten, über die Art und Menge der verwendeten Medikamente bis hin zu den, nach der Operation benötigten Menge und Art der Schmerzmittel viele Punkte. Ferner muss man unterscheiden zwischen dem "wach" sein, d.h. dem korrekten Antworten auf gestellte Fragen (bis hin zu lebhafter Unterhaltung) und der Fähigkeit sich später daran zu erinnern. Die Erinnerung beginnt meist erst in der Aufwachraum-Phase d.h. deutlich später. Weiterhin ist das Zeitempfinden in dieser Aufwachphase deutlich verzerrt, so dass später Zeit Abläufe falsch erinnert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Schwoob

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Hallo,
Prinzipiell kann es durch einen operativen Eingriff es zu Verschiebungen im Hormonhaushalt des Körpers kommen. Die ausgeschütteten Stresshormone haben Auswirkungen auch auf die Körper eigene Hormonregulation so dass es durch aus möglich istdass auch die so genannte Sexualhormone beeinflusst werden. Damit kann es zu Verschiebungen im Zyklus der Frau, sowie auch eine Beeinträchtigung der hormonellen Kontrazeptiva kommen. Generell gibt es dazu aber wenig wissenschaftlich gesicherte Daten und Untersuchungen, sondern eher allgemeine physiologische und biochemische Erklärungsversuche.
Dies liegt jedoch primär nicht an der Vollnarkose, beziehungsweise Allgemeinanästhesie sondern an dem gesamten auf den Menschen einwirkenden Stress.

Grüße
Schwoob

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Kurzer Nachtrag
Beim erneuten Lesen fiel mir der begriffliche Unterschied auf, meine Aussage mit den Lohnersatzzahlungen nach 6Wochen bezog sich auf das Krankentagegeld, möglicherweise werden die Zahlungen bei nicht Inanspruchnahme der Wahlleistungen mit Kramkenhaustsgegeld bezeichnet - wobei sich dieser Versucherungsbestandteil eher nicht lohnen dürfte - hier kommt es beim Abschluss der Zusatzversicherung auf genaues .Lesen der Versicherungsbedingungen und Vergleichen der Tarife an.
Gruß

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Nein, dies hat primär nichts miteinander  zu tun.
Diese Zahlungen für die "nicht in Anspruchnahme"  von Wahlleistungen wie Chefarzt/Wahlatztbehandlung und /oder nichtärztlichen Wahlleistungen (Einbettzimmer /Zweibettzimmer ) gibt es zwar , jedoch (vermutlich)  nur bei privaten Vollversicherungen und eher nicht bei gesetzlich Versicherten mit Zusatzversicherung.    
Das Krankenhaustagegeld ist ein Versicherungsbestandteil ebenfalls für "privat Vollversicherte" und kommt normalerweise erst nach 6 Wochen Krankheitsdauer zum Tragen, da es bei Privatversicherten nach Wegfall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sonst keine weitere Ausgleichszahlungen durch die Krankenversicherung mehr gibt, im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten . Daher muss die Höhe dieses Versicherten Krankentagegeldes auch dem notwendigsten Bedarf angepasst werden, was sich natürlich auch in den zu zahlenden VersicherungsBeiträgen abbildet.

Grüße

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Hallo
Vieles von dem bereits Geschriebenen ist richtig, einiges jedoch eher Theorie. Wichtig ist tatsächlich den Konsum dem Anästhesisten mitzuteilen, wobei er es vor allem als zu berücksichtigender Faktor bei der Narkoseführung und nicht moralisch bewertet. Ich würde ihm auch Mitteilen dass Deine Eltern Nichtsein dem THC-Konsum wissen. Sollte es sich dabei nichtig einen Konsum der Dich akut bedroht handeln besteht eigentlich für Ihn kein dringender Grund darüber mit Deinen Eltern zu reden. Jedoch haben deine Eltern (Erziehungsberechtigten) durchaus ein Auskunftsrecht, so dass die hier oft zitierte Schweigepflicht nicht einfach pauschal angenommen werden darf. In der Realität sehe ich jedoch wie gesagt, sollten deine Eltern nicht explizit gerade danach aktiv fragen, keine Notwendigkeit sie auf einen hin und wieder stattfindenden THC-Konsum aktiv aufmerksam zu machen.

Gruß Schwoob

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Total Verzweifelt... in der Vollnarkose vor der OP einen Herzinfarkt erlitten und dann reanimiert werden?

Hallo, meine Frau wurde vor zwei tagen an der Wirbelsäule unter Vollnarkose Operiert , und die OP ist auch gut verlaufen und Sie musste den tag auch auf der Intensivstation bleiben. Aber was für mich unverständlich ist, der tag nach der OP wo ich bei ihr war hat sie mir erzählt ( wo unsere Kinder grade nicht im Zimmer waren) das ihr gesagt worden ist, das Sie in der Vollnarkose vor der OP einen Herzinfarkt erlitten haben soll und das Herz war stehengeblieben Sie musste reanimiert werden. Aber meine Frau bekommt auch auf weiteres nachfragen wieso weshalb warum keine weiteren antworten, wir wissen auch nicht was wir machen sollen. Die OP sollte 3 Std dauern aber es waren 4 Std ihr wurden drei Zugänge gelegt zwei am rechten unterarm und einer am linken unterarm uns wurde gesagt es wirt nur ein Zugang gelegt. und die drei Zugänge weisen auch nach der Entfernung große Hämatome nach sich. Sie hat auch ein Hämatom an der linken Brust Innenseite was von der Reanimation sein könnte ich habe zur Sicherheit Fotos davon gemacht. Es wurden auch alle notwendigen Voruntersuchungen gemacht, und meine Frau hat auch ihr Allergiepass mit angegeben. Kann das an der Narkose gelegen haben das ihr Herz stehengeblieben ist??? Warum sagt kein Arzt was zu uns was da genau geschehen ist.??? Wollen die Ärzte den Vorfall unter den Tisch kehren? aber dann hätten die ja von Anfang an nichts meiner Frau sagen müssen. Nach der OP musste ich noch warten weil meine Frau noch nicht wach war, aber in dieser zeit ist mir die Ärztin über den weg gelaufen die meine Frau Operiert hat und die hat zu mir gesagt das die OP gut verlaufen ist. Normaler weise müsste das ja dann auch im Entlassungsbericht stehen. Was können oder was sollen wir machen???

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Ist die Frage noch aktuell, oder hat sich der Sachverhalt aufgeklärt ?

Gruß Schwoob

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Hallo Kruemelche
Schön dass Du dich im Rettumgsdienst engagieren möchtest. Jedoch ist es für Dich sehr wichtig psychisch stabil zu bleiben, wozu die Tätigkeit im Rettungsdienst mit den unregelmäßigen Dienstzeiten, körperlichen und psychischen Belastungen nicht gerade prädestiniert ist.  Ferner benötigst Du für die Tätigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und psychische Eignung - und hier sehe ich das Problem.  Es ist nicht nur unseriös sondern auch unmöglich aufgrund der wenigen und unpersönlichen Angaben "Ferndiagnosen" oder  Einschätzungen korrekt abzugeben. So kann ich Dir nur raten dich bevor Du dich in Umkosten stürzt mit einem Arbeitsmediziner in Verbindung zu setzen!

Grüße

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