Guten Tag,
eine Wiederbelebung/Reanimation bzw, Defibrillation in so einem Fall (Herzinfarkt/Herzkammerflimmern) zu verhindern ist generell sehr schwierig, auch unabhängig auch von der Sinnfrage. insbesondere bei einem beobachteten Herz- Kreislaufstillstand durch Kammerflimmern und vorhandenem Degibrillator Stehen die Chancen dies unbeschadet zu Überstehen gut. Wenn überhaupt, wäre dies nur mittels einer direkt vorhandenen Verfügung möglich, die aber auch auf die akute Situation passen muss!!! Dies bedeutet dass hier explizit bestimmt sein muss dass eine Wiederbelebung und eine Defibrillation generell in jeder Situation unterlassen werden muss, auch wenn das den unmittelbaren Tod bedeutet!
Alle andere Verfügungsformen, insbesondere die Standard-Patientenverfügungen würden die aktuell beschriebene Situation bzw. Diesen Fall nicht erfassen / beschreiben und daher nicht wirksam werden.
Grüße
— Notfall-, Intensiv- und Palliativmediziner -