Hi du,
aus eigener Erfahrung kann ich dir zumindest zum Teil weiter helfen: Einem pflegebedürftigem werden in der Tat sämtliche Ersparnisse zur Begleichung der Pflegeheimkosten genommen. Erst wenn ein Geldbetrag von nur noch 2600 Euro vorhanden ist, hat der pflegebedürftige die Möglichkeit, Sozialhilfe zu beantragen. Hierzu ist allerdings mindestens die Pflegestufe 1 notwendig, was in deinem Fall aber wohl der Fall ist. Abhängig von der Pflegestufe sind auch die Kosten in einem Pflegeheim gestaffelt. Die Heimkosten bei der Pflegestufe 1 belaufen sich auf ca. 3000 Euro aber es kommt auch auf das Heim darauf an. Beim Heimaufenthalt des Pflegebdürftigen wird seitens der Pflegekasse ein Zuschuß von max 1300 Euro / Monat gewährt. Der Rest muss durch die Rente des Pflegebedürftigen oder ggf. durch das Sozialamt beglichen werden.
In wiefern deine Schwiegermutter sich an den Kosten beteiigen muss, kann ich dir nicht leider nicht sagen aber das Eigenheim der Kinder ist unantastbar. Ebenfalls muss das Einkommen der Kinder schon sehr sehr hoch sein, bevor diese dazu belangt werden können, sich an den Pflegeheimkosten zu beteiligen. Als mich vor etwa 2 Jahren das Thema erreicht hat, bin ich sogar extra mal zu einem Anwalt gegangen und hab mich da beraten lassen. Mein Freibetrag den ich hätte haben können war dabei so um die 80.000 Euro, bevor ich mich an den Pflegeheimkosten hätte beteiligen müssen. Des weiteren spielen bei dem Verdienst der Kinder allerdings auch andere Faktoren noch eine Rolle, für die je ein Pauschbetrag festgelegt ist, wie Familienstand, Kinder, tägliche Weg zur Arbeit,... Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen ;-)
Alles Gute