Die 0800 1073020 ist mittlerweile abgeschaltet. Dafür wird jetzt die 0800 1721212 angeboten. Diese gilt für die Ur-Arcor Kunden. Die Vodafone Kunden werden unter der Nummer 0721 9600 kostenlos bedient. Habe gute Erfahrung gemacht.

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zu 1: ja

zu 2: ja

zu 3: ungewöhnlich, aber ja

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zu 1: ja

zu 2: ja

zu 3: sehr selten, aber ja

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Unsere bestehenden Strafgesetze sind schon o.k., aber in aller Regel sind unsere Richter zu liberal. Nur sehr selten schöpfen sie mögliche Strafmaße aus. Aus Sicht der Bürger und der Polizei halte ich das für bedenklich, denn die meisten Verurteilten sind Wiederholungstäter. Das heißt, so lange sie auf freiem Fuß sind, bilden sie ständig eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit. Andererseits sind die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Bewachung eines Strafgefangen etwa achtmal so hoch wie die Betreuung eines Hartz IV Empfängers. Es ist also auch eine Kostenfrage !

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Es gibt solche Räume bei der deutschen Polizei. Sie sind aber die Ausnahme, weil die Vernehmungen dort nur bei schwerwiegenden Straftaten, also Kapitalverbrechen und Straftaten im Rahmen der organisierten Kriminalität (OK) stattfinden. Immer werden diese Vernehmungen auf Tonträgern, häufig aber auch per Videoaufnahme dokumentiert. Das ist sehr wichtig, weil viele Rechtsanwälte vor Gericht die Polizei bezichtigen, verbotene Vernehmungsmethoden angewandt zu haben. Die elektronischen Aufzeichnungen und die Zeugenbeweise der Leute hinter dem "Venezianischen Spiegel" beweisen dem Gericht und den Geschworenen jedoch die Wahrheit.

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Deine Frage ist sehr unverständlich. Warum beleidigen Dich die Leute, was denkst Du, was anders an Dir ist? Wieso beleidigt Dich nach Deinen Worten sogar Deine Mutter? Hast Du sie etwa schon einmal geschlagen? Seine Mutter zu schlagen ist ein absolutes Fehlverhalten. Nicht nur ethisch, sondern auch strafrechtlich, wenn sie gegen Dich einen Strafantrag stellt. Tu das n i e wieder !!!! Erst überlegen, dann handeln !

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Du brauchst nur einen Blick in das Deutsche Strafgesetzbuch (StGB) zu werfen. Im Paragrafen 32 findest Du eine gesetzliche Definition zum Begriff "Notwehr" (Du bist gefährdet) und "Nothilfe" (ein anderer ist gefährdet). Wenn Du das in aller Ruhe liest und darüber nachdenkst, ist Deine Frage beantwortet.

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Da die neuen Beine nur noch 70 cm lang sind, ist die Gefahr einer möglichen Schwankung (Grätsche) geringer. Ich würde sie nicht ganz außen, sondern jeweils 40 cm links und rechts mit den vorhandenen 4 Schrauben befestigen. So hängt die Arbeitsplatte in der Mitte nicht durch und ist an den Seiten stabil. Natürlich wäre es schon von Vorteil, wenn die Auflageflächen größere Ausmaße hätten.

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Ich bin diesem Thorsten Müller voll auf den Leim gegangen. Habe über my Hammer die Sanierung meines Badezimmers für einen Meisterbetrieb ausgeschrieben. Er blieb mit seinem Angebot 40 % unter dem Preis seriöser Anbieter. Er hatte eine Wegstrecke von ca. 300 km. Er brachte einen sehr jungen Gesellen mit, der die meisten Wandfliesen verlegt hat. Die sanitären Anschlüsse hat Müller selbst verlegt, die sind o.k. Die Wand- und Bodenfliesenarbeiten wiesen 55 von mir festgestellte Mängel auf. Gewährleistungsansprüche wurden zunächst telefonisch anerkannt, nach Behebung weniger noch zu behebender Mängel jedoch als Schönheitsreparatur abgetan und anschließend mit vollem Fahrgeld usw. in Rechnung gestellt. Ich bin der Meinung, dass dieses Geschäftsgebaren bei Herrn Müller System haben könnte.

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